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Montabaur 5/2/85

Verbandsgemeinde Montabaur werden sich an dem gesetzlichen h Auftrag der Jugendbildung orientieren. Schulungsangebote,

Gruppenleitergespräche und Gesprächsabende zu aktuellen Themen sollen eine Möglichkeit der Hilfestellung sein.

An den Interessen der Jugendlichen orientiert, werden die bis­herigen Einrichtungen und Angebote wie Jugendfilmring, Ferien­spiele, Bastei- bzw. Kreativseminare, Spielseminare und die Kin­der- und Jugendbuchwoche dieses Jahr wieder durchgeführt tl- und erweitert werden.

3 zw Die Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Montabaur wird sich auch an den Initiativen bereits bestehender Vereine orientieren und wenn notwendig, weitere Hilfestellungen anbieten. Soweit . > räumliche Angebote in manchen Ortsgemeinden im Aufbau'oder jcht.i'Wnoch im Argen liegen, werden sich die Jugendpflegerinnen

darum bemühen, Jugendlichen die Möglichkeit eines Treffpunk- T tes für die vorgesehenen Aktivitäten zu gewähren.

Frau Banz und Frau Mayer sind zu erreichen bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 115, donners­tags 11.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Telefon 02602/ 126.142.

landjugendfest 1985

Alle Jugendgruppen, Vereine und sonstigen Jugendaktivisten, die bei der Organisation einesLandjugendfestes 85" mitmachen wollen, laden die Jugendpfleger zu einem ersten Treff ein am Freitag, 1. Februar 1985 um 19.00 Uhr im Jugendzehtrum Montabaur.

Außerdem soll über weitere Veranstaltungen anläßlich des Internat. Jahr der Jugend 85" gesprochen werden.

Die Jugendpfleger der VG freuen sich auf Eure Mitarbeit.

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GR0SSE SCHWIMMBAD-DISCO

- mit Video-Show

im Hallenbad Montabaur am Samstag, 2. Februar 1985, 18.00 -21.00 Uhr

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EINTRITT: nur 4,-DM.

VORVERKAUF AB 15. JANUAR 1985 BEI: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 204 b, Rathausneubau,

Kreissparkasse Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz

Kostümierte Gäste in historischer Badekleidung sind ebenfalls herzlich willkommen.

Die drei schönsten Badekostüme werden prämiert, weitere tolle Preise sind bei der Hit-Wahl zu gewinnen.

Eine Veranstaltung der Verbandsgemeinde Montabaur in Zu­sammenarbeit mit der Kreissparkasse Westerwald,

Auf gehts

zur Schwimmbad-Disco V im Hallenbad Montabaur '

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Aus den Gemeinden

MONTABAUR

* Bezirksregierung Koblenz

Öffentliche Bekanntmachung leren, Vollzug der Wassergesetze;

Grundwasserentnahme in der Gemarkung Eigendorf, Brunnen sen |r IV, VI, VI a, VII

I BEWILLIGUNGSBESCHEID

° 1. Der Verbandsgemeindeverwaltung, 5430 Montabaur, wird auf

|f Antrag gemäß §§ 2, 3,8 und 9 des Gesetzes zur Ordnung des

Wasserhaushalts vom 16.10.1976 (BGBl. I S. 3017) in der derzeit gültigen Fassung - WHG - und der §§ 26, 28, 34 Abs.1 Nr. 2a, 105 Abs. 2 und 114 des Landeswassergesetzes vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) - LWG -, das Recht bewilligt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen in der Gemarkung Eigendorf, Flur 10, Flurstück-Nrn. 2, 7, 12 und 13 zum Zwecke der Trinkwasser-, Brauchwasser- und Löschwasser­versorgung in Montabaur aus vier Rohrfilterbrunnen Grund­wasser zutage zu fördern und bis zu einer Menge von

Brunnen IV: max. 2,7 l/s, max Brunnen VI: max. 24,6 l/s, max Brunnen VI a: fnsx. 10,0 l/s, max Brunnen VII: max. 17,8 l/s, max

160 m3/d; 1.400 m3/d;

580 m3/d und 1.000 m3/d;

aus allen genutzten Quellen und Brunnen der Versorgungs­gruppen A und B jedoch nicht mehr als insgesamt 2.450.000 m3/ a zu entnehmen und zu verbrauchen.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der