Montabaur 5/2/85
Verbandsgemeinde Montabaur werden sich an dem gesetzlichen h Auftrag der Jugendbildung orientieren. Schulungsangebote,
Gruppenleitergespräche und Gesprächsabende zu aktuellen Themen sollen eine Möglichkeit der Hilfestellung sein.
An den Interessen der Jugendlichen orientiert, werden die bisherigen Einrichtungen und Angebote wie Jugendfilmring, Ferienspiele, Bastei- bzw. Kreativseminare, Spielseminare und die Kinder- und Jugendbuchwoche dieses Jahr wieder durchgeführt tl- und erweitert werden.
3 zw Die Jugendarbeit in der Verbandsgemeinde Montabaur wird sich auch an den Initiativen bereits bestehender Vereine orientieren und wenn notwendig, weitere Hilfestellungen anbieten. Soweit . > räumliche Angebote in manchen Ortsgemeinden im Aufbau'oder jcht.i'Wnoch im Argen liegen, werden sich die Jugendpflegerinnen
darum bemühen, Jugendlichen die Möglichkeit eines Treffpunk- T tes für die vorgesehenen Aktivitäten zu gewähren.
Frau Banz und Frau Mayer sind zu erreichen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 115, donnerstags 11.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Telefon 02602/ 126.142.
landjugendfest 1985
Alle Jugendgruppen, Vereine und sonstigen Jugendaktivisten, die bei der Organisation eines „Landjugendfestes 85" mitmachen wollen, laden die Jugendpfleger zu einem ersten Treff ein am Freitag, 1. Februar 1985 um 19.00 Uhr im Jugendzehtrum Montabaur.
Außerdem soll über weitere Veranstaltungen anläßlich des „Internat. Jahr der Jugend 85" gesprochen werden.
Die Jugendpfleger der VG freuen sich auf Eure Mitarbeit.
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GR0SSE SCHWIMMBAD-DISCO
- mit Video-Show
im Hallenbad Montabaur am Samstag, 2. Februar 1985, 18.00 -21.00 Uhr
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EINTRITT: nur 4,-DM.
VORVERKAUF AB 15. JANUAR 1985 BEI: Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 204 b, Rathausneubau,
Kreissparkasse Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz
Kostümierte Gäste in historischer Badekleidung sind ebenfalls herzlich willkommen.
Die drei schönsten Badekostüme werden prämiert, weitere tolle Preise sind bei der Hit-Wahl zu gewinnen.
Eine Veranstaltung der Verbandsgemeinde Montabaur in Zusammenarbeit mit der Kreissparkasse Westerwald,
Auf gehts
zur Schwimmbad-Disco V im Hallenbad Montabaur '
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Aus den Gemeinden
MONTABAUR
* Bezirksregierung Koblenz
Öffentliche Bekanntmachung leren, Vollzug der Wassergesetze;
Grundwasserentnahme in der Gemarkung Eigendorf, Brunnen sen |r IV, VI, VI a, VII
I BEWILLIGUNGSBESCHEID
° 1. Der Verbandsgemeindeverwaltung, 5430 Montabaur, wird auf
|f Antrag gemäß §§ 2, 3,8 und 9 des Gesetzes zur Ordnung des
Wasserhaushalts vom 16.10.1976 (BGBl. I S. 3017) in der derzeit gültigen Fassung - WHG - und der §§ 26, 28, 34 Abs.1 Nr. 2a, 105 Abs. 2 und 114 des Landeswassergesetzes vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) - LWG -, das Recht bewilligt, nach Maßgabe der vorgelegten Planunterlagen in der Gemarkung Eigendorf, Flur 10, Flurstück-Nrn. 2, 7, 12 und 13 zum Zwecke der Trinkwasser-, Brauchwasser- und Löschwasserversorgung in Montabaur aus vier Rohrfilterbrunnen Grundwasser zutage zu fördern und bis zu einer Menge von
Brunnen IV: max. 2,7 l/s, max Brunnen VI: max. 24,6 l/s, max Brunnen VI a: fnsx. 10,0 l/s, max Brunnen VII: max. 17,8 l/s, max
160 m3/d; 1.400 m3/d;
580 m3/d und 1.000 m3/d;
aus allen genutzten Quellen und Brunnen der Versorgungsgruppen A und B jedoch nicht mehr als insgesamt 2.450.000 m3/ a zu entnehmen und zu verbrauchen.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der

