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Montabaur 2/52/83

ÖftentL bekanntmachungen

Hund als F undsache

Am Freitag, dem 23.12.1983 wurde in Simmern eine Schäferhündin als Fundsache gemeldet.

Der Eigentümer wird gebeten, das Tier abzuholen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Öffentliche Ausschreibung Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt die Erschließung des NeubaugebietesBornstück - Kappesfeld" in Girod/Kleinholbach öffentlich aus:

Für die Verbandsgemeindewerke fallen an:

a) Wasserversorgung ca. 360 lfdm dukt. Gußrohre 0 100 GGG

b) Abwasserbeseitigung ca. 400 lfdm 0 300 BR und SBR

ca. 200 lfdm 0 400 BR und SBR

ca. 80 lfdm 0 500 SBR

ca. 36 Hausanschlüsse NW 0 150

ST.Z.R.

Für die Ortsgemeinde Girod fällt an:

Herstellung von ca. 2.500 qm Baustraße aus gebrochenem Ba­salt.

Es müssen alle aufgeführten Arbeiten angeboten werden.

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, wer­den gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2,

5430 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 50,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto. Nr. 500 017 der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Monta­baur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Ausschlußfrist: 10. Januar 1984 Termin für die Abgabe des Angebotes ist Dienstag, 31. Januar 1984,10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2,

5430 Montabaur, einzureichen.

Die Submission findet bei den Verbandsgemeindewerken im alten Rathaus, Zimmer 29, statt.

Montabaur, 20. Dez. 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Alle Tierhalter im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur,

die von ihrer Ortsgemeinde einen Zuschuß zu den Besamungs­kosten zu erwarten haben, werden gebeten, bis spätestens 6.1.1984 bei ihrem Ortsbürgermeister vorzusprechen und die entsprechenden Belege über die Anzahl der durchgeführten.und

bezahlten künstlichen Besamungendort vorzulegen. Die Tier­halter in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen haben diese Meldung bis zum gleichen Zeitpunkt an das Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zim­mer 221, 5430 Montabaur, abzugeben.

Es handelt sich in unserem Verbandsgemeindebereich um die Tierhalter in den Ortsgemeinden Boden, Görgeshausen, Groß­holbach, Heiligenroth, Holler, Niederelbert, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Welschneudorf und Untershausen sowie in der Stadt Montabaur und in den Stadtteilen.

In ihrem eigenen Interesse bitten wir um Einhaltung des ange­gebenen Meldetermines, da später eingehende Meldungen für 1983 nicht mehr berücksichtigt werden können.

Montabaur, 23. Dez. 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -BAUAMT-

Schluckimpfung im Winter 1983/84

Wie in den vergangenen Jahren findet auch in diesem Jahr eine Schluckimpfung gegen Kinderlähmung in zwei Impfgängen statt.

Um einen wirksamen Schutz gegen alle drei Erregertypen zu erlangen, ist eine Teilnahme an zwei I mpfgängen im Abstand von 6 - 8 Wochen und eine Wiederholungsimpfung nach Ablauf von ca. 8-10 Monaten erforderlich.

Zur Teilnahme an der Impfung werden aufgerufen: 4

1. die Kinder des Geburtsjahrganges 1982 soweit sie noch nicft

oder nicht vollständig geimpft wurden und der Jahrgang J 1983 ab 3. Lebensmonat, 1

2. alle Kinder des 4. Schuljahres (Auffrischimpfung)

3. jeder, der nicht ausreichend gegen Kinderlähmung geimpft

ist und bei dem kein Impfhindernis besteht. i

Daraus ergibt sich als empfehlenswertes Impfschema: erste Impfung im Säuglingsalter ab 3. Lebensmonat, zweite Impfung 6-8 Wochen nach der ersten Impfung,

dritte Impfung ab Beginn des 2. Lebensjahres (8-10 Monate hach der zweiten Impfung),

vierte Impfung (Auffrischimpfung) im 10. Lebensjahr (ca. 4. Schuljahr),

weiters Impfungen (Auffrischung) nach jeweils 8-10 Jahren. An einer erneuten Schluckimpfung soll teilnehmen: I

a) wer früher weniger al 3 x geimpft wurde, j

b) wer früher nur Spritzimpfungen erhalten hat I

c) wer vor mehr als 10 Jahren, das letzte Mal an einer Schluck!

impfung teilgenommen hat. I

Wie bereits von früheren Schluckimpfungen bekannt, müssen auch diesmal wieder die Erziehungsberechtigten für ihre minde jährigen Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung ab­geben. Diese sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Ein­wohnermeldeamt oder Ortspolizeibeibehörde) und bei dem je­weiligen Ortsbürgermeister erhältlich.

Vorhandene Impfbücher sind zum Impftermin mitzubringen. Sofern keine Impfbücher vorhanden sind, werden sie bei der Impfung ausgegeben.

Wie immer ist die Impfung freiwillig und kostenlos. Nachstehend geben wir die Termine für den zweiten Impfga bekannt:

Horressen Mittwoch, 11.1.84 14.00 Uhr Waldschule

Eigendorf Mittwoch, 11.1.84 14.00 Uhr Waldschule

i

Besucherzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathaus Großer Markt 10 und Konrad-Adenauer-Platz, montags, mittwochs bis freitags von 8.00 bis 11$ Uhr, dienstags von 8,00 bis 12.00 Uhr, 16.00 bis 18.30 Uhr.

FernspreohansohlUsse der Verbandsgemeindeverwaltung 02602/1.96-0 (Durchwahlmöglichkeit)-nach Dienstschluß Uber Anrufbeantworter unter Nr. 02602/196-6 Bürgermeister der Verbandsgemeinde und der Stadt Montabaur Dr. Possel-Dölken 02602/196.100 (nach Dienstschluß 02602/196.184), I. Beigeordneter der V6 bandsgemeinde Montabaur Keusch 02602/196.101 (nach Dienstschluß 02602/196.187), Verbandsgemeindewerk (Wasserwerk) nach Dienstschluß: siehe Bereitschafs dienst. Redaktionsschluß für das Wochenblatt ist jeweils montags 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung.

Konten der Verbandsgemeindekasse: Kreissparkasse Montabaur Nr. 500 017 (BLZ 57051001), Nassauische Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212 (BLZ 510 500 $ Volksbank Montabaur Nr. 108 (BLZ 570910 00), Postscheckamt Frankfurt/Main Nr. 108 006 03 (BLZ 500100 60), Deutsche Bank Montabaur 430 5959 (BLZ 570 700<*

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