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Montabaur 16/49/83

EISBACHGEMEINDEN

Grundschule Heilberscheid

Anmeldung der Schulneulinge 1984 aus den Ortsgemeinden Heilberscheid, Nentershausen und Nomborn Am Montag, 12.12.1983, und am Dienstag, 13.12.1983, findet die Anmeldung der Schulneulinge aus den o.a. Ortsgemeinden in der Grundschule Heilberscheid (Schulgebäude Heilberscheid)

der StraßeOber der Kirch" und demKapellenweg", zum ande­ren die Aufplanung des genannten Bereiches für eine Wohnbe­bauung. Unter diesen Vorgaben wurde ein Planentwurf erarbeitet, der in der Sitzung am 29.11.1983 dem Rat vorgelegt wurde. Dieser erklärte durch einstimmigen Beschluß die Zustimmung zu dem von der Kreisplanungsstelle erarbeiteten Bebauungs­planentwurf. Darüber hinaus wurde beschlossen, eine vorgezo­gene Bürgerbeteiligung durchzuführen und zwar in der Form, daß die Entwurfskizze auf die Dauer von 2 Wochen beim Bau­amt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zur Einsicht­nahme ausgelegt wird. Mit der Durchführung des Beteiligungs­verfahrens der Träger öffentlicher Belange wurde die Kreispla­nungsstelle beauftragt.

statt.

Dazu gelten folgende Richtzeiten:

MONTAG, 12.12.1983

Anmeldung der Schulneulinge aus der Ortsgemeinde Heilber­scheid von 13.30 - 14.30 Uhr

Anmeldung der Schulneulinge aus der Ortsgemeinde Nomborn von

14.30 -15.30 Uhr Buchstaben A - J

15.30 - 16.30 Uhr Buchstaben K - Z

DIENSTAG, 13.12.1983

Anmeldung der Schulneulinge aus der Ortsgemeinde Nenters­hausen von

13.30 - 15.00 Uhr Buchstaben A - J 15.00 -16.30 Uhr Buchstaben K - Z

DIENSTAG, 13.12.1983

Anmeldung der Schulneulinge aus der Ortsgemeinde Nenters­hausen von

13.30 - 15.00 Uhr Buchstaben A - J 15.00 - 16.30 Uhr Buchstaben K - Z

Schulpflichtig werden alle Kinder, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben oder vor dem 30.6.1984 vollenden wer­den. Kinder, die vom 30.6.1984 bis einschl. 31.12.1984 das 6. Lebensjahr vollenden, können angemeldet werden.

Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch ist bei der Anmeldung vorzulegen.

GIROD:

Verkauf von Weihnachtsbäumen Der Verkauf von Weihnachtsbäumen erfolgt ab Montag, dem 12. Dez. 1983 in Girod, Bäckerei Frensch, und im Ortsteil Kleinholbach bei Theo Hannappel.

Altentag in Girod-Kleinholbach Am Sonntag, dem 18. Dez. 1983 nachmittags 14.30 Uhr, findet der diesjährige Altentag in der Gastwirtschaft Krekel im Ortsteil Kleinholbach statt. Ganz herzlich eingeladen sind unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger ab dem 65. Lebensjahr. Leber, Ortsbürgermeister

GIROD:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 29.11.1983

Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes Auf der Nöhr erklärt

Der Ortsgemeinderat hatte in seiner Ritzung am 24.5.1983 be­schlossen, imBereich nördlich der Ortslage Girod (Flur 21) den BebauungsplanAuf der Nöhr" aufzustellen. Planungsanlaß war zum einen die städtebauliche Ordnung im Bereich zwischen

Nachtragshaushaltssatzung für 1983 beschlossen Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Rat die Zustimmung zur vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983 erklärt. Diese Satzung sieht eine Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt um 20.000,- DM und eine Verminderung der Ansätze im Vermögenshaushalt in Einnal men und Ausgaben um jeweils 160.000,- DM vor. Das Gesamt­volumen des Verwaltungshaushaltes beläuft sich nun auf 662.000,- DM, das des Vermögenshaushaltes auf 697.000,- DM. Von der Verwaltung wurde die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Nachtragsplanes/Nachtragshaushaltssatzung damit begrün­det, daß

a) Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen und

b) zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

Aus diesem Grunde wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabei ansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Dies bewirkte im Ergebnis die vorstehend genannten Ansatzverminderungen bzw. -Vermehrungen im Verwaltungs­und Vermögenshaushalt.

Im Verwaltungshaushalt schlugen hauptsächlich folgende Ver­änderungen zu Buche:

a) Zusätzliche Bereitstellung von 10.000,- DM für die Zahlung der Verfahrenskosten im UmlegungsverfahrenKleinhol­bach"

b) Höhere Einnahmen (+29.820,- DM) und Ausgaben (27.251,- DM) im Wirtschaftsbetrieb Forst

c) Gewerbesteuerrückgang um 11.000,- DM

d) Mindereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen (- 5.000 DM)

Trotz der Vielzahl der im Verwaltungshaushalt eingetretenen Änderungen ist festzustellen, daß dem Vermögenshaushalt nur 1.000,- DM mehr, das sind jetzt 30.000,- DM zugeführt werden können, d.h. hier tritt eine geringfügige positive Veränderung ein.

Ein deutlicheres Plus ist bei der Ermittlung der freien Finanz­spitze festzustellen.

Hier beträgt der Überschuß nun 87.000,- DM (+ 10.000,- DM gegenüber dem ursprünglichen Haushaltssoll). Dies verdeutlicht,) daß die Ortsgemeinde auch weiterhin eine solide dauernde fi­nanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen kann.

Die zu ändernden Ansätze, die den Vermögenshaushalt betref- fern sind nachstehend aufgeführt:

Maßnahme

Haüsltal tsplari

Nachtrag

+ öder

1. Bauausgaben für das SchUtzenhaUs

2. Baukostenzuschuß an den Schützeh- vereIn

500,

10 . 000 ,

500,-

10 . 000 ,