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Montabaur 20/48/83

GROSSHOLBACH

An die Holzversteigerung im Gemeindewald am Sams­tag, dem 3.12.1983 wird nochmals erinnert.

Treffpunkt am Waldeingang Wolfertsheck an der Kreisstraße 101 um 10.00 Uhr.

Sammeleigebnis für die Kriegsgräber Die Haussammlung für die Kriegsgräber in unserer Gemeinde hat den stattlichen Betrag von 276,90 DM ergeben. Allen Spen­dern, auch den Sammlern, wird im Namen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge recht herzlich gedankt. Metternich, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID:

Besprechung mit den Vereinsvorsitzenden Zur Terminbesprechung für Veranstaltungen 1984 lade ich alle Vereinsvorsitzenden bzw. Stellvertreter am Freitag, dem 9.12.83 um 20 Uhr in die Gaststätte Feist ein.

Weihnachtsbäume

Auch in diesem Jahr können im Gemeindewald keine Weih­nachtsbäume geschlagen werden.

Brennholzversteigerung

Am Samstag, dem 10.12.1983 um 13.30 Uhr, findet im Distrikt Gebrannte Heck" eine öffentliche Holzversteigerung statt, zu der auch auswärtige Interessenten zugelassen werden. Treffpunkt an der neuen Schule.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 23.11.1983

Zuschuß für die Teilnahme an Schullandheimaufenthal­ten im Jahre 1984 bewilligt

Die Schulleitung der Freiherr vom Stein-Schule, Nentershausen legte der Gemeinde einen Antrag auf Bezuschussung der im Jah­re 1984 anstehenden Schullandheimaufenthalte, an denen auch Kinder aus Heilberscheid teilnehmen, vor. Gemäß den bestehen­den Richtlinien wird von der Gemeinde eine Unterstützung von 380,- DM erbeten. Die Zuschußbewilligung erfolgte durch einstimmigen Beschluß des Rates.

Haushaltsüberschreitungen für 1983 genehmigt Die Verwaltung legte eine 2 Punkte umfassende Aufstellung über im Jahre 1983 geleistete erhebliche überplanmäßige Aus­gaben vor. Es handelte sich hierbei zum einen um Gelder, die für notwendige Renovierungsarbeiten am Sporthaus aufgewandt wurden. Die Materialkosten verursachten einen Aufwand von ca. 2.200,- DM. Im Haushalt standen hierfür keine ausreichen­den Mittel zur Verfügung.

Zum anderen wurden für die zusätzliche Befestigung der Mittel­wege zur Leichenhalle und die Herrichtung der Außenanlagen 16.000,- DM mehr verausgabt als planmäßig bereitstanden.

Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Ortsgemeinderat, daß die Notwendigkeit für die durchgeführten Maßnahmen aner­kannt und die damit im Zusammenhang stehenden Haushalts­überschreitungen genehmigt werden.

Der Haushaltsausgleich wird gewährleistet durch Mehreinnah­men bei der Gewerbesteuer sowie zusätzliche Einnahmen (Zuweisungen und Spenden) für den Bau der Leichenhalle. Weiterhin ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage vorgesehen.

Haushaltsrechnung 1982 beschlossen und Entlastung erteilt

In nichtöffentlicher Sitzung hatte der Rechnungsprüfungs­ausschuß der Gemeinde in den Räumen der Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur die Kassenbelege für das Haushaltsjahr 1982"'eingesehen und überprüft. Nachdem diese Überprüfung zu keinen Beanstandungen führte, wurde dem Rat die Jahres­rechnung 1982 zur Genehmigung vorgelegt.

Unter Ausschluß des Ortsbürgermeisters und des I. Ortsbeige­ordneten - wegen Sonderinteresse- wurde vom Rat einstimmig der vorgelegten Jahresrechnung für 1982 entsprochen. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordne­ten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbands­gemeinde für das Haushaltsjahr 1982 Entlastung erteilt.

Abschluß eines neuen Konzessionsvertrages mit der Kevag zugestimmt

Dem Rat wurde ein neuer Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und der KEVAG sowie eine zusätzliche Vereinba­rung über den Strombezug für die Straßenbeleuchtungsanlage zur Beschlußfassung vorgelegt. Der vorgelegte Vertrag nebst der zusätzlichen Vereinbarung stellt das Ergebnis langwieriger, umfangreicher Verhandlungen des Kreises mit der KEVAG dar. Die wichtigsten Neuerungen gegenüber dem bislang gültigen Vertrag sind nachstehend aufgeführt:

1. Erhöhung der Konzessionsabgabe für die allgemeinen Tarife auf 10% (bisher 1,5%)

2. Erhöhung der Konzessionsabgabe für die Sonderabnehmer auf 1,5% (bisher 1%)

3. Übernahme der von der KEVAG gestellten Straßenleuchten zu Pauschalpreisen von 600,- DM für Peitschenmasten und 300,- DM für sonstige Leuchten

4. Übernahme der Straßenbeleuchtungsunterhaltung zu einem Pauschalpreis von jährlich 45,- DM/Leuchte in eigener Regie durch die Verbandsgemeinde.

5. Übernahme von 50 % der Kosten bei Umlegung oder Ände­rung von Anlagen der KEVAG, wenn die Maßnahme von der Gemeinde verursacht wird (bisher hatte die Gemeinde in solchen Fällen 100% der Kosten zu tragen)

Die Erhöhung der Konzessionsabgabe von 1,5 bzw. 1 % auf 1( bzw. 1,5 % bewirkt, da der Vertrag auf 20 Jahre abgeschlosser wird (rückwirkend ab 1.7.1982) eine langfristige finanzielle Verbesserung für die Gemeinde. Lediglich in 1984 werden sici die zusätzlich zu vereinnahmenden Beträge durch die von der Gemeinde einmalig zu erbringenden Leistungen (Mittel für die Übernahme der Straßenleuchten sowie Beteiligung zur An­schaffung eines Hubwagens durch die Verbandsgemeinde) weitgehendst kompensieren.

Da der neu vorgelegte Vertrag im Endeffekt in jedem Fäll fürd Gemeinde eine vorteilbringende Regelung darstellt, stimmtedij Rat dem Vertragsabschluß einstimmig zu. I

Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung j mit der Verbandsgemeinde Montabaur zugestimmt 1 Auch im nächsten Tagesordnungspunkt befaßte sich der Rat I mit dem Abschluß einer Vereinbarung. Hierbei handelte es sich 1 um eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Verbands- I gemeinde Montabaur über die Inanspruchnahme von Gemeinde-I Straßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanla- I gen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwäs-I serung von Gemeindestraßen und -wegen. I

Der Abschluß dieser Vereinbarung wird erforderlich, da die I Verbandsgemeinde Montabaur für 1984 organisatorische Ver-1 änderungen im Bereich der Abwasserbeseitigung vorgesehen I hat. So ist z.B. die haushaltsmäßige Trennung dieses Bereiches I vom Gesamthaushalt der Verbandsgemeinde vorgesehen, so I daß nunmehr Einnahmen und Ausgaben gesondert nachzuwei-l sen sind. Dies erfordert, um eine Finanzierbarkeit der Maß- I nähme zu gewährleisten, zwischen den Ortsgemeinden und I der Verbandsgemeinde eine vertragliche Vereinbarung über dis I Kostenanteile der Vertragspartner bei Ausführung von Wasser-1 versorgungs- und Abwasserbeseitigungsmaßnahmen. I

Bestandteile der Vereinbarung bilden auch Regelungen über 1 die Gestattung zur Durchführung von Baumaßnahmen sowie I über die Unterhaltungsverpflichtung für diese Anlagen. H

Wesentlichste Änderung gegenüber der bisher geübten Praxis H stellt die Beteiligung der Ortsgemeinde an den laufenden I Kosten für die Unterhaltung der Kanalisation dar. Hier wurde |j ein Kostenanteil der Gemeinde von 1,50 DM je lfdm. befestig-1 ter Straßen- und Wegstrecke festgelegt. Dies bedeutet für die I j Gemeinde eine jährliche Belastung von ca. 4.600,- DM.