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Montabaur 18 / 46 / 83

der Haushaltssatzung. Die frühzeitige Aufstellung des Haushalts­planes ist bedingt durch die Notwendigkeit, beim Land die Ge­währung von Geldern aus Investitionsstockmitteln noch in 1983 für den Bau einer Dorfgemeinschaftshalle zu beantragen.

Die Satzung enthält für 1984 folgende Festsetzungen:

VERWALTUNGSHAUSHALT

Einnahme/Ausgabe je 672.000,-- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

Einnahme/Ausgabe je 890.000,-- DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 197.000,- DM fest­gesetzt und beinhaltet ausschließlich Umschuldungen, d.h. Ersatz bestehender Kreditverträge durch Neuabschluß wegen Zeitablauf.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde auf 200.000,-- DM festgesetzt d, d.h. die Gemeinde wird er­mächtigt, im Haushaltsjahr 1984 bereits Aufträge zu ver­geben im Umfang von 200.000,- DM, die erst im darauf­folgenden Jahr zahlbar sind.

Die Steuersätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert und werden wie folgt fest ge seta:

GRUNDSTEUER A 220 %

GRUNDSTEUER B 240 %

GEWERBESTEUER 280 %

HUNDESTEUER: Für den 1. Hund 36,- DM für den 2. Hund 54,- DM für jeden weiteren Hund 72,- DM

Die Ausgabenseite hingegen stagniert. Als Beweis für diese Aussage ist die Zuführung zum Vermögenshaushät in Höhe von 31000 DM zu nennen. Diese Zuführung liegt um 18.000,- DM höher als in 1983.

Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1984 errechnet sich unter Berücksichtigurg der Pflichtzuführung (ordentliche Tilgungsleistungen) der Betrag von Ü 27.000,- DM. Ab­schließend wäre zum Verwaltungshaushalt zu sagen, daß der in den Haushaltsplänen 1982 und 1983 festgesteifte negative Trend sich nicht fortgesetzt hat. Im Gegenteil* die Aufwärts­entwicklung für das Haushaltsjahr 1984 und für die kommen­den Jahre ergibt sich aus den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung.

VERMÖGENSHAUSHALT

Von dem festgelegten Volumen entfällt auf die Umschuldung der Betrag von 197.000,- DM. Somit verbleiben für investive Ausgaben, Tilgungsleistungen dnd Rücklagenzuführung 693.000,- DM. Das Schwerpunktprojekt des Haushalts 1984 ist der Bau eines Dorfgemeinschaftshauses mit einem Kosten­faktor von 600.000,- DM.

Der Ausbau der Bürgersteige im Tannenweg (10.000,- DM), der Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage (1. Rate - 4.800,- DM) die Fertigstellung der Straßenbeleuchtung <"Krautfeld" "Ebereschenweg" und "Dielkopfweg" (8.000,-- DM), der Kauf von Geräten (6.000,- DM) eine planmäßige Rücklagenzufüh­rung (60.200,- DM), sowie die ordentlichen Tilgungsleistun­gen (4.000,- DM) runden den Ausgabenkatalog ab.

Wie diese Ausgaben finanziert werden , verdeutlicht die nachfolgende Aufstellung:

Dem Haushaltsjahr fir 1984-dieser enthält eine detaillierte Aufstellung über die im einzelnen geplanten Einnahmen/ Ausgaben (die Haushaltssatzung bildet insofern lediglich eine Zusammenfassung aller Einnahme- und Ausgabeansätze)- war ein Vorbericht - zusammengestellt von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur - beigefügt. Dieser Bericht enthielt zunächst folgende Aussagen zum laufenden Haushaltsjahr 19831

Die Haushaltswirtschaft wird voraussichtlich positiver ver­laufen, als dies zunächst bei der Haushaltsplanaufstellung 1983 erwartet wurde. Erhebliche Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer und bei Erschließungsbeiträgen werden letzt­lich dazu führen, daß die Ortsgemeinde nach Abschluß des Jahres. 1983 über Rücklagenmittel (Guthaben) von ca. 90.000 DM verfügen kann. Dies wirkt sich vorteilhaft auf die Finanzierung der für 1984 geplanten Maßnahmen aus.

Für 1984 wurden folgende Aussagen getroffen:

Mit einem Gesamtvolumen von 1.562.000,- DM schließt der Etat 1984 der Ortsgemeinde Welschneudorf ab. Rechnet man deses Gesamtvolumen um auf die Einwohnerzahl (Stand:

30.9.1983 - 860 Einwohner), so entfällt auf einen Einwohner eine Ausgabe/Einnahme von 1.816,28 DM.

Zu den Ansätzen im Verwaltungshaushalt wird folgendes ausgesagt.

Gegenüber dem Vorjahr steigtdas Volumen um 19.000,-- DM Mehreinnahmen im Unterabschnitt 900 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen - bei der Gewerbe­steuer, beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie bei den Sch'üsselzuweisungen zeichnen für diese Entwicklung verantwortlich.

1. Erschließungs-und Ausbaubeiträge 29.000 DM

2. Zuweisungen zum Bau der Dorfgemein­schaftshalle 349.000 DM

a) Landeszuweisung 176.000 DM

b) KreiszuWeisung 48.000 DM

c) Zuweisung Verbands­gemeinde 125.000 DM

Erlös aus dem Verkauf des

Straße 1

250.000 DM

Modernisierungszuschuß

2.000 DM

Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken

32.000 DM

Zuführung vom Verwaltungshaushalt

31.000 DM

AUSBLICK 1985- 1987

Mit Baukosten von 795.000,- DM wird der Hallenbau in 1985 den Haushalt belasten. Des weiteren ist beabsichtigt, die teilweise Fertigstellung des Erschließungsgebietes "Oberes Dielkopffeld" zu betreiben, damit die Erschließungsbeiträge zur Finanzierung des Dorfgemeinschaftshauses verwendet werden können.

Der Bürgersteigausbau "Oberes Dielkopffeld" und "Dielkopf­weg" soll in 1986 verwirklicht werden.

Alle bislang für die Jahre 1984 bis 1987 vorgesehenen In­vestitionen mußten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Mit Inbetriebnahme der Halle in 1986 werden der Ortsge­meinde erstmals Folgekosten von rd. 40.000,- DM ent­stehen. Da diese Halle auch für schulische Zwecke genutzt werden soll, wird eine Beteiligung seitens der Verbandsge­meinde an den Unterhaltungskosten im Verhältnis 40 VG * 60 Ortsgemeinde-rerwartet: