Montabaur 5/45/83
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Die Auflistung umfaßte zunächst eine Summe von 500.302,89 DM als Haushaltsüberschreitungen bei fünf verschiedenen Haushaltsstellen, über die im Laufe des Jahres bereits Beschlüsse des Verbatidsgemeinderates gefaßt wurden.
Weiterhin waren geringfügige Haushaltsüberschreitungen bei 14 verschiedenen Haushaltsstellen in Höhe von insgesamt 9.901,19 DM aufgeführt. Der Verbandsgemeinderat genehmigte sodann zwei überplanmäßige Ausgaben für 1982 und zwar:
a) Der Haushaltsansatz für Aufwendungen bei Brandschutzübungen (10.000,- DM) wurde um 5.593,30 DM überschritten.
b) Der Haushaltsansatz für die Erstattung der Lohnkosten mit den Ortsgemeinden (5.000,- DM) reichte nicht aus. Es wurde eine Haushaltsüberschreitung von 1.725,44 DM erforderlich.
Für das Haushaltsjahr 1983 genehmigte der Verbandsgemeinderat durch einstimmigen Beschluß eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,- DM für die Sanierung der Giebelwand des Schulgebäudes in Niederelbert. Zur Begründung wurde angeführt, daß der Zustand der verklinkerten Giebelwand des Schulgebäudes sich in den letzten Wochen erheblich verschlechtert hat. Durch undichte Fugen und Spannungsrisse könne die Feuchtigkeit ungehindert in das Mauerwerk eindringen.
Die ursprünglich für 1984 vorgesehene Entfernung der Klinker und die Verkleidung mit Fassadendämm- und Eternitplatten müsse deshalb noch vor Einbruch des Winters erfolgen.
SIEBDRUCK
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Unter den vielfachen Möglichkeiten sollt Ihr eine erste kennenlernen.
Gerade für Jugendgruppen- und Initiativen stellt sich oft die Frage, wie schaffen wir es uns in der Öffentlichkeit darzustellen, ohne uns finanziell zu überfordern?
Deshalb wollen wir ein Siebdruckseminar anbieten. Theo, von Beruf Drucker, wird sicher eine fachgerechte Anleitung gewährleisten !
Wer Lust hat, mitzumachen, anrufen oder schreiben:
Verbandsgemeinde Montabaur,
Zimmer Nr. 115
5430 Montabaur, Tel. 02602/196 142 oder
196 108
WANN■ X).und1l Dezember jeweils von 9 00 -17 00 Uhr r~~-
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K O N Z E R T '83
Samstag, 19. November 1983, 20.00 Uhr im Buchfinkenzentrum (Grundschule Horbach) Als Gastverein wirkt mit:
(mit Blasmusik-Hitparade!)
Musikverein H i 11 s c h e i d Eintritt: 4,00 DM.
Landabgaberente beantragen
Die Frist zur Beantragung einer Landabgaberente läuft zum 31. Dezember 1983 aus. Trotz intensiver Bemühungen des Berufsstandes hat der Gesetzgeber einer Verlängerung bisher nicht zugestimmt.
Landwirte, die ohnehin die Absicht haben, ihren Betrieb abzugeben, sollten überlegen, ob sie bei Vorliegen der Voraussetzungen die vorgesehene Betriebsaufgabe in das Jahr 1983 vorverlegen.
Folgende Voraussetzungen sind u.a. bis zum 31. Dez. 1983 zu erfüllen:
-- Vollendung des 60. Lebensjahres oder Berufsunfähigkeit -- Beitragszahlung für mindestens 60 Ka(endermonate -- Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens zum Zwecke der Strukturverbesserung -- überwiegend hauptberufliche Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Unternehmens in den letzten 5 Jahren vor der Abgabe.
Außerdem darf der Betrieb das Fünffache der Mindestgröße nicht überschritten haben oder der Unternehmer das durchschnittliche Arbeitseinkommen trotz Förderungsmaßnahmen nach den EG-Richtlinien nicht erreicht.
Nähere Auskünfte erteilt der Kreisbauernverband.
Bereits bewilligte Landabgaberenten werden selbstverständlich weitergewährt.
Guckloch reicht nicht
Polizei überprüft Fahrzeugsicherheit
Nun sieht man sie wieder: weiß überzogene Autos mit kleinen Gucklöchern, die morgens über Westerwälder Straßen fahren. „Unzureichende Sicht durch vereiste oder beschlagene Scheiben", nennt das die Polizei, die in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt auf derartige „Winterfahrzeuge" achtet und die Sünden der Verkehrsteilnehmer ahndet.
Das polizeiliche Vorbeugungsprogramm der Monate November und Dezember 1983 gilt somit der Fahrzeugsicherheit und den aufkommenden Wintergefahren. Sonderkontrollen der Polizei gelten der Überwachung des technischen Zustandes der Fahrzeuge, insbesondere Bereifung, Beleuchtung, Prüfplakette, Sicht (Spiegel, beschlagene und vereiste Scheiben) und des Fah rens auf Sicht sowie der richtigen Beleuchtung. Dies teilt die Kreisverwaltung jetzt in einer Presseerklärung mit. Sie weist gleichzeitig darauf hin, daß auch in diesem polizeilichen Vorbeugungsprogramm zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer konsequente Fahrzeugüberprüfungen durchgeführt werden und daß mit Strafanzeigen, Ordnungswidrigkeitsanzeigen, Verwarnungsverfahren, Mängelberichten zu rechnen ist.

