Montabaur 11 / 42 / 83
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HUBINGEN:
BERICHT über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 11.10.1983
Hauungs- und Kulturplan 1984 und Sonderplan über | die Aufforstung der ehemaligen Müllkippe beschlossen
Zu Beginn der Sitzung am 11.10.1983 wurde der Hauungs- und Kulturplan sowie der Sonderplan über die Aufforstung der ehe- j maligen Müllkippe für 1984 zur Genehmigung vorgelegt. Dieser wurde nach Erläuterung der Planunterlagen vom Rat einstimmig genehmigt. Für den Hauungs- und Kulturplan sowie den Sonderplan sind Gesamteinnahmen von 91.235,- DM und Gesamtausgaben von 93.665,- DM veranschlagt.
Der Holzeinschlag für das Forstwirtschaftsjahr 1984 wurde auf insgesamt 1.120 fm festgelegt und liegt damit über dem Ansatz im Forsteinrichtungswerk. Der erhöhte Hiebsatz wurde mit dem |zusätzlich erforderlichen Nachlichten der Buchenbestände Ibegründet. Der Holzeinschlag teilt sich wie folgt auf:
1190 fm Eiche |770fm Buche 50 fm Fichte, lllO fm Kiefer.
I&gänzend wurde noch darauf hingewiesen, daß der Sonderplan fin Einnahmen und Ausgaben gleichfalls nicht ausgeglichen ist Bund hier mit einem Fehlbetrag von 1.630,- DM gerechnet wird,
Iso daß effektiv auf den Hauungs- und Kulturplan 1984 lediglich »noch ein Fehlbetrag von ca. 800,- DM entfällt.
iZuschuß an kath. Kirchengemeinde Gackenbach [bewilligt
■Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat für die Gemeinde |Hübingen die Bereitschaft über eine Zuschußgewährung von 1.000,- DM an die kath. Kirchengemeinde Gackenbach für die Innenbeleuchtung der Kapelle.
I/eitere Entscheidungen des Rates
Durch jeweils einstimmigen Beschluß wurde vom Rat beschlos- len, im Bereich um die Aussichtshütte Arbeiten ausführen zu lassen. Danach wurde für die Buchfinkenlandhalle die Beantragung eines Telefonanschlusses befürwortet.
Weiterhin erteilte der Rat nach einer von der Verbandsgemeinde- lerwaltupg Montabaur durchgpführten Ausschreibung der billigst- pietenden Firma den Auftrag zur Gestaltung des Platzes in der Kapellenstraße. Hierfür sollen ca. 8.800,- DM aufgewendet werten. Im Haushalt 1983 waren jedoch nur 5.000,- DM veranschlagt, so daß neben der Auftragsvergabe vom Rat zugleich loch die überplanmäßige Bereitstellung von ca. 4.000,- DM beschlossen wurde.
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„Für die Errichtung von Garagen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung".
Von der Verwaltung wurde zum Änderungsverfahren noch erklärt, daß auf eine Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG verzichtet werden kann (gern. § 2a Abs. 4 BBauG). Die Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG wurde durchgeführt, so daß der Rat in der Sitzung am 11. Okt. 1983 den Satzungsbeschluß fassen konnte.
Diese Entscheidung des Rates erging einstimmig, so daß nun das Änderungsverfahren - was die Mitarbeit des Rates anbelangt, abgeschlossen ist.
Der geänderte Plan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt und daran anschließend nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister öffentlich bekänntgemacht.
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Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.
Zu folgenden Begegnungen kommt es am Wochenende: Sonntag, 23.10.1983 SV Schönborn - SG Winden/Horbach um 15.00 Uhr
Friedrichssegen II - SG Winden/Horbach II um 15.00 Uhr Samstag, 22.10.1983 AH Horbach - AH Eschelbach um 16 Uhr.
MGV „Frohsinn" Hübingen
Die Sänger des MGV „Frohsinn" Hübingen werden gebeten, an der Chorprobe am Montag, dem 24. Okt. 1983, 19.00 Uhr vollzählig teilzunehmen, da am Samstag, dem 29.10.83 das Konzert der „Reichwein-Chöre" in Heistenbach stattfindet.
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EISBACHGEMEINDEN
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Ober pem Dorf" weitgehend abgeschlossen
M der Begründung, daß hinsichtlich der Zulässigkeit von Gara- |en die Landesbauordnung bereits entsprechende und ausreichende Vorschriften enthält und somit besondere Festsetzungen im [Bebauungsplan nicht erforderlich sind, beschloß der Rat in seiner pitzung am 18.7.1983 die Änderung des Bebauungsplanes.
lese Änderung sieht konkret vor, daß die Textfestsetzung Nr.3 i UrT1 Bebauungsplan „nichtüberbaubare Grundstücksflächen sind t 0n jeglicher Bebauung frei zu halten" ersatzlos aufgehoben wird W die Ziffer 5 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan (..Garagen und Nebengebäude sind nur innerhalb der überbau- ■ aren Flächen zulässig und müssen von der vorderen.Grundstücks- jfenze zur Straßenfront einen Mindestabstand von 5 m haben") »°lgende Fassung erhält:
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Donnerstag, 27. Okt. 1983, um 20.00 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHER TEIL:
1. Beratung und Beschlußfassung über die Anregungen zum Bebauungsplanentwurf „Im Strichen" - Erweiterung" im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf „Erweiterung des Bebauungsplanes Im Strichen"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Offenlegungsbeschluß nach § 2a Abs. 6 BBauG
Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Freiherr vom Stein-Schule Nentershausen auf Gewährung von Zuschüssen zu Schullandheimaufenthalten im Jahre 1984 für Schülpr aus Görgeshausen x '
4. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL
1. Personalangelegenheit
2. Verschiedenes.
5431 Görgeshausen, 17.10.1983 Herz, Ortsbürgermeister
NOMBORN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am DIENSTAG, 25. Oktober 1983 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.
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