Einzelbild herunterladen

Montabaur 11 / 42 / 83

littag in,] len ausen, nd spricti

n um

! Zim-

v/litglie-

herzlichl

agsfrak-1 \lov. 83 i Sim- sierten einge-

zum ;ei; Haupt!

i sind im Jugel

der Wahl-1 arrge-

>der in c jm 13. No| lahre alt

3der in i Katholik 16 Jahre

amonltJ^

echtigtan

HUBINGEN:

BERICHT über die Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen vom 11.10.1983

Hauungs- und Kulturplan 1984 und Sonderplan über | die Aufforstung der ehemaligen Müllkippe beschlossen

Zu Beginn der Sitzung am 11.10.1983 wurde der Hauungs- und Kulturplan sowie der Sonderplan über die Aufforstung der ehe- j maligen Müllkippe für 1984 zur Genehmigung vorgelegt. Dieser wurde nach Erläuterung der Planunterlagen vom Rat einstimmig genehmigt. Für den Hauungs- und Kulturplan sowie den Sonder­plan sind Gesamteinnahmen von 91.235,- DM und Gesamtausga­ben von 93.665,- DM veranschlagt.

Der Holzeinschlag für das Forstwirtschaftsjahr 1984 wurde auf insgesamt 1.120 fm festgelegt und liegt damit über dem Ansatz im Forsteinrichtungswerk. Der erhöhte Hiebsatz wurde mit dem |zusätzlich erforderlichen Nachlichten der Buchenbestände Ibegründet. Der Holzeinschlag teilt sich wie folgt auf:

1190 fm Eiche |770fm Buche 50 fm Fichte, lllO fm Kiefer.

I&gänzend wurde noch darauf hingewiesen, daß der Sonderplan fin Einnahmen und Ausgaben gleichfalls nicht ausgeglichen ist Bund hier mit einem Fehlbetrag von 1.630,- DM gerechnet wird,

Iso daß effektiv auf den Hauungs- und Kulturplan 1984 lediglich »noch ein Fehlbetrag von ca. 800,- DM entfällt.

iZuschuß an kath. Kirchengemeinde Gackenbach [bewilligt

Durch einstimmigen Beschluß erklärte der Rat für die Gemeinde |Hübingen die Bereitschaft über eine Zuschußgewährung von 1.000,- DM an die kath. Kirchengemeinde Gackenbach für die Innenbeleuchtung der Kapelle.

I/eitere Entscheidungen des Rates

Durch jeweils einstimmigen Beschluß wurde vom Rat beschlos- len, im Bereich um die Aussichtshütte Arbeiten ausführen zu lassen. Danach wurde für die Buchfinkenlandhalle die Beantra­gung eines Telefonanschlusses befürwortet.

Weiterhin erteilte der Rat nach einer von der Verbandsgemeinde- lerwaltupg Montabaur durchgpführten Ausschreibung der billigst- pietenden Firma den Auftrag zur Gestaltung des Platzes in der Kapellenstraße. Hierfür sollen ca. 8.800,- DM aufgewendet wer­ten. Im Haushalt 1983 waren jedoch nur 5.000,- DM veran­schlagt, so daß neben der Auftragsvergabe vom Rat zugleich loch die überplanmäßige Bereitstellung von ca. 4.000,- DM beschlossen wurde.

:ur

Kandf-i

Für die Errichtung von Garagen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung".

Von der Verwaltung wurde zum Änderungsverfahren noch er­klärt, daß auf eine Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG verzichtet werden kann (gern. § 2a Abs. 4 BBauG). Die Offen­lage nach § 2 a Abs. 6 BBauG wurde durchgeführt, so daß der Rat in der Sitzung am 11. Okt. 1983 den Satzungsbeschluß fassen konnte.

Diese Entscheidung des Rates erging einstimmig, so daß nun das Änderungsverfahren - was die Mitarbeit des Rates anbe­langt, abgeschlossen ist.

Der geänderte Plan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Geneh­migung vorgelegt und daran anschließend nach Ausfertigung durch den Ortsbürgermeister öffentlich bekänntgemacht.

was - C<MUU4 «wo

Spielvereinigung 1920 Horbach e.V.

Zu folgenden Begegnungen kommt es am Wochenende: Sonntag, 23.10.1983 SV Schönborn - SG Winden/Horbach um 15.00 Uhr

Friedrichssegen II - SG Winden/Horbach II um 15.00 Uhr Samstag, 22.10.1983 AH Horbach - AH Eschelbach um 16 Uhr.

MGVFrohsinn" Hübingen

Die Sänger des MGVFrohsinn" Hübingen werden gebeten, an der Chorprobe am Montag, dem 24. Okt. 1983, 19.00 Uhr vollzählig teilzunehmen, da am Samstag, dem 29.10.83 das Konzert derReichwein-Chöre" in Heistenbach stattfindet.

1

/T\

EISBACHGEMEINDEN

Verfahren zur Änderung des BebauungsplanesOber pem Dorf" weitgehend abgeschlossen

M der Begründung, daß hinsichtlich der Zulässigkeit von Gara- |en die Landesbauordnung bereits entsprechende und ausreichen­de Vorschriften enthält und somit besondere Festsetzungen im [Bebauungsplan nicht erforderlich sind, beschloß der Rat in seiner pitzung am 18.7.1983 die Änderung des Bebauungsplanes.

lese Änderung sieht konkret vor, daß die Textfestsetzung Nr.3 i UrT1 Bebauungsplannichtüberbaubare Grundstücksflächen sind t 0n jeglicher Bebauung frei zu halten" ersatzlos aufgehoben wird W die Ziffer 5 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan (..Garagen und Nebengebäude sind nur innerhalb der überbau- aren Flächen zulässig und müssen von der vorderen.Grundstücks- jfenze zur Straßenfront einen Mindestabstand von 5 m haben") »°lgende Fassung erhält:

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am Donnerstag, 27. Okt. 1983, um 20.00 Uhr im Rat­haus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHER TEIL:

1. Beratung und Beschlußfassung über die Anregungen zum Be­bauungsplanentwurfIm Strichen" - Erweiterung" im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

2. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanentwurf Erweiterung des Bebauungsplanes Im Strichen"

1. Zustimmungsbeschluß

2. Offenlegungsbeschluß nach § 2a Abs. 6 BBauG

Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Freiherr vom Stein-Schule Nentershausen auf Gewährung von Zuschüs­sen zu Schullandheimaufenthalten im Jahre 1984 für Schülpr aus Görgeshausen x '

4. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL

1. Personalangelegenheit

2. Verschiedenes.

5431 Görgeshausen, 17.10.1983 Herz, Ortsbürgermeister

NOMBORN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am DIENSTAG, 25. Oktober 1983 um 20.00 Uhr im Gemeindehaus statt.

3.