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Wochenblatt
der Verbandsgemeinde Montabaur
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Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- roth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Welschneudorf
sowie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 4973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
:Jahrgang 11
FREITAG, den 21. Okt. 1983
Nummer: 42
|Sitzung des Verbandsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates findet am DIENSTAG, 25. Oktober 1983 um 17.00 Uhr |m Sitzungssaal des. Rathausneubaues (3.Etage) statt.
TAGESORDNUNG:
|.ÖFFENTLICHE SITZUNG:
Beratung und Beschlußfassung über die Nachtragshaushalts- satzung f den Nachtragshaushaltsplan und das geänderte Investitionsprogramm der Verhandsgemeinde Montabaur sowie über den Nachtragswirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes
Beratung und Beschlußfassung über den Bericht über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Verbandsgemeinde (1978 - 1982)
Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie die Erstattung der Kosten für die Oberflächenentwässerung von Gemeindestraßen und -wegen
Bericht über die beabsichtigte Eingliederung der Abwasserbeseitigung in das Verbandsgemeindewerk zum 1.1.1984 Bekanntgabe von Eilentscheidungen Aufnahme eines Darlehens bei d'er Zusatzversorgungskasse Wiesbaden
. Kenntnisnahme und Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982 . Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
• NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG .
• Vergabe von Aufträgen ■ Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Jr, Possel-Dölken, Bürgermeister
[Kulturamt Westerburg
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG für die Ortsgemeinden Girod, Nomborn, Großholbach, neilberscheid, Nentershausen und Ruppach-Goldhausen (Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Tetz 3 des Flurbereinigungsgesetzes -'FlurbG - i.d. Fassung Fm 16. März 1976 (BGBl. I S. 546).
Flurbereinigungsverfahren Girod, Westerwaldkreis, werden Pie Ergebnisse der Wertermittlung, so wie sie am 11. und
14.8.1983 im Gasthaus Schönberger in Girod zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen haben und im Termin am 16.8.1983 im Gasthaus Schönberger in Girod durch den Kulturamtsvorsteher erläutert worden sind, als verbindliche Grundlage für die Berechnung
a) des Abfindungsanspruches
b) der Land- und Geldabfindung
c) der Geld- und Sachbeiträge gemäß § 32 Satz 3 FlurbG festgestellt.
GRÜNDE:
Die Wertermittlung im Flurbereinigungsgebiet ist in der Zeit vom.21.8.1979 bis 27.11.1979 durch einen landwirtschaftlichen Sachverständigen durchgeführt worden.
Die auf Gründ dieser Wertermittlung vorgenommenen Berechnungen haben die Ergebnisse erbracht,die zur Einsichtnahme der Beteiligten ausgelegen haben und ihnen am 16.8.1983 erläutert worden sind.
Einwendungen wurden nicht erhoben
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt in Westerburg, Jahnstr.5 oder wahlweise bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und Forsten in Mainz, Große Bleiche 55, einzulegen.
Die Widerspruchsschrift soll nach Möglichkeit in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Der Kulturamtsvorsteher:
Herz, Regierungsdirektor.
Die Verwaltung informiert |
Haus- und Straßensammlung des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge" e.V.
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ruft die Bevölkerung auf, ihn in seiner Arbeit für die Erhaltung und Gestaltung der Kriegsgräberstätten im Ausland und in der Bundesrepublik finanziell zu unterstützen. Aus Altersgründen ist zwangsläufig ein immer größerer Rückgang der Mitglieder zu verzeichnen, deren Angehörige im Zweiten Weltkrieg gefallen sind.
Nur durch die tätige Mithilfe der Haus- und Straßensammlung kann hier ein Ausgleich geschaffen werden.

