Einzelbild herunterladen

Montabaur 12/41 / 83

Entscheidung über den Antrag einer Jugendgruppe auf Überlassung eines gemeindeeigenen Raumes zurück­gestellt

Eine Niederelberter Jugendgruppe, die nach eigenen Angaben ca. 10 - 12 junge Mitglieder im Alter von 18 bis 25 Jahren um­faßt, bewarb sich bei der Gemeinde um die stundenweise Überlassung eines Raumes im Rathaus, Altentagesstätte, einmal pro Woche. Nach Angaben der Gruppe werde dieser Raum benö­tigt, um einen festen Treffpunkt zu erhalten, um sich so mit Unterstützung der Pfarrei Niederelbert unter anderem der offe­nen Jugendarbeit widmen zu können.

Im Rat wurde die Angelegenheit kontrovers diskutiert. Die Frak­tion Hubert Hübinger beantragte, der Jugendgruppe den Raum einmal wöchentlich zur Verfügung zu stellen. Die Heizkosten sollten von der Gruppe getragen werden. Ferner sollte einer aus der Gruppe für die ordnungsgemäße Benutzung des Raumes verantwortlich erklärt werden.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

Durch Mehrheitsbeschluß wurde dem Antrag der F raktion Ewald Hübinger entsprochen wonach die entgültige Entscheidung über die Überlassung des Raumes zurückgestellt werden soll.

Zuvor sollen die Jugendlichen befragt werden, welche konkreten Ziele sie sich in ihrer Jugendarbeit gesetzt haben und ob diese mit der Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Montabaur abge­stimmt sind. Ferner soll geklärt werden, warum nicht um die Überlassung eines Raumes im kath. Jugendheim nachgesucht wurde. Nach Klärung der vorstehenden Fragen soll über den An­trag endgültig entschieden werden.

Antrag der Anlieger der Waldstraße auf Obstbaumpflan­zung unter Kostenbeteiligung der Gemeinde stattge­geben

Die Anlieger der Waldstraße beantragten bei der Gemeinde entsprechend dem Grünordnungsplan, die Waldstraße auf der Südseite mit Obstbäumen zu bepflanzen. Für die Anlieger wurde die Bereitschaft geklärt, die Pflanzung und Unterhaltung der Bäume selbst vorzunehmen, wenn hier statt der geplanten Ahornanpflanzung Obstbäume gepflanzt würden. Die Nutzung der Obstbäume sollte zugunsten der Anlieger geregelt werden. Von der Gemeinde wurde konkret die Zusage erbeten, ggfs, die Obstbäume zu beschaffen bzw. zu bezuschussen und evtl, den Austausch von Bodenersatzmassen vorzunehmen.

Einstimmig wurde vom Rat beschlossen, dem Antrag der Anlie - ger unter olgenden Bedingungen zu entsprechen:

1. DieBäumesollenan der jeweiligen Bürgersteiggrenze in den der Gemeinde gehörenden Grundstücksstreifen gepflanzt werden, sofern die angrenzenden Unterlieger entsprechend dem Nachbarrechtsgesetz sich mit der Bepflanzung einver­standen erklären und in Kauf nehmen, daß Äste der Bäume auf deren Grundstücke Überhängen.

Die Pflege und Unterhaltung der Bäume soll den jeweils gegenüberliegenden Anliegern der Waldstraße übertragen werden. Hierzu sollen entsprechende Nutzungsverträge abgeschlossen werden.

2. Die Anschaffung der Bäume soll von der Gemeinde analog einem früheren Grundsatzbeschluß des Rates, wo­nach die Anpflanzung von Obstbäumen im Außenbereich finanziell unterstützt wurde, mit 15,- DM pro Baum bezu - schußt werden. Ferner erklärte der Rat für die Gemeinde die Bereitschaft, die Maschinenkosten für den Austausch von Bodenmassen zu übernehmen.

Verpachtung eines gemeindeeigenen Grundstückes an den SportvereinBlau-Weiß" zur Anlegung eines weite­ren T ennisplatzes beschlossen

Auf Antrag der Fraktion Ewald Hübinger beschloß der Rat mehrheitlich, dem SportvereinBlau-Weiß" Niederelbert die von der Gemeinde erworbene Grundstücksfläche Flurstück 11 /2 und 13/2 Flur 7 auf 50 Jahre zu verpachten. Die Verpachtung soll zu den gleichen Bedingungen erfolgen, wie dies bereits bei

Abschluß des Pachtvertrages für die zur Anlegung der vorhan­denen Tennisplätze zur Verfügung gestellten Flächen ausgehan­delt wurde. In diesem Zusammemhang wurde noch darauf hingewiesen, daß die nunmehr zu verpachtende Fläche von der Gemeinde unter 50%iger Kostenbeteiligung durch den Sportverein angekauft wurde. Die Fläche steht jedoch aus­schließlich im Eigentum der Gemeinde.

Keine Mehrheit fand der Gegenantrag der Fraktion Hubert Hübinger, wonach diese zur Anlegung eines weiteren Tennis- platzesdie Verpachtung der gemeindeeigenen Fläche Nr.

157/1 und 156 oberhalb des Weges vorschlug.

Abschnittsbildungen für verschiedene fertiggestellte Gemeindestraßen beschlossen

Der Rat beschloß, für die Erschließungsmaßnahme Südstraße verlaufend von der Einmündung Heckenwiesenstraße bis zum Ende des Wendehammers fortlaufend bis zu den Grenzpunkten im Kurvenbereich der Grundstücke 47/1 und 224 eine Ab - Schnittsbildung.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Lahnstraße (Parz. 364 und 388) mit der Stichstraße Parz. 384 als Erschließungseinheit abzurechnen.

Eine weitere Einheitsbildung wurde für den Tannenweg be­schlossen. Der Fußweg von der Lahnstraße zum Tannenweg soll, sofern sich hier die Möglichkeit zur Abrechnung ergibt, anteil­mäßig entsprechend den Gesamtgrundstücksflächen den Er­schließungseinheiten Lahnstraße und Tannenweg zugerechnet werden.

OBERELBERT:

Vorverlegung der Bürgermeistersprechstunde vom 21. auf 20.10.1983

Wegen Verhinderung des Ortsbürgermeisters am Freitag, 21.10.1983, wird die Sprechstunde vorverlegt auf Donnerstag, 20.10.1983 (Beginn 18.30 Uhr) Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Weyand, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von

Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419)

zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 15. März 1983

(GVBI. S. 31) jährlich einzüberufende Bürgerversammlung findet

in der Ortsgemeinde Oberelbert am

Donnerstag, 27. Okt. 1983 um 20.00 Uhr in der Gaststätte

Borchardt statt.

TAGESORDNUNG:

1. Sachstandsbericht über das Rurbereinigungsverfahren Qber- elbert durch einen Mitarbeiter des Kulturamtes Westerburg

2. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

3. Bericht des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde über Maß­nahmen der Verbandsgemeinde

4. Bericht überden Bau einer Kläranlage in Oberelbert

5. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Tei Inahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Oberelbert / Montabaur, 11. Okt. 1983 Ortsgemeinde Oberelbert

Weyand, Ortsbürgermeister Verbandsgemeinde Montabaur

Dr. Possei - Dölken, Bürgern.

WE LSCHNEUDORF:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, 18. Oktober 1983, 20.00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt.

TAGESORDNSUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung über den Bau des Dorfgemeinschaftshauses