Montabaur 8/41/83
Eigentumsflächen, die nicht im Ortsbering liegen und nicht bebaut sind.
Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen (besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist).
Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Ortsgemeinde Simmern Schneider, Ortsbürgermeister
SIMMERN / NEUHÄUSEL
Kinderspielplatz am Kindergarten wurde umgestaltet
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Fotos: Pöhler
Auf Initiative des Elternausschusses und des Kindergartenpersonals wurde im Einvernehmen mit dem Verbandsausschuß des Kindergartens Simmern/Neuhäusel der Spielplatz oberhalb des Kindergartens umgestaltet und erweitert.
Im einzelnen wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Errichtung eines Sandkastens aus Palisaden einschl. eines Sonnenschutzes, (dieser wird erst im Frühjahr aufgestellt) Dann wurde ferner eine Rutsche mit einem Palisadenberg neu errichtet. Mitglieder des Elternausschusses sowie Väter von Kindern werden noch weitere Änderungen in Eigenleistung übernehmen.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 22.000,- DM. Hiervon wurden durch den Kindergarten bei einem Bazar und sonstigen Veranstaltungen 2.500,- DM aufgebracht. Die restlichen Kosten teilen sich die Gemeinden Neuhäusel und Simmern.
NEUHÄUSEL:
Umlegungsausschuß
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Der Umlegungsausschuß der Ortsgemeinde Neuhäusel hat am 20. September 1983 für das Flurstück Nr. 24/1 der Flur 9 im Umlegungsgebiet „Feldchen", Gemarkung Neuhäusel, nach Vorwegnahme der Entscheidung die Unanfechtbarkeit des Um legungsplanes beschlossen
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekann gegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 14.0|<t
1983 in Kraft. Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustam B-J
durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustai ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskata- sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Neuhäusel schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Neuhäusel, den 07. Oktober 1983
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Simon, Vermessungsdirektor.
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imstag, 15. Oktober Jugend JSG - Spvgg Höhr-Grenzhausen, 14.00 Uh' N euhäusel
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EITELBORN:
Katholischer Kindergarten Eitelborn Die Wahl zum Elternbeirat erbrachte folgendes Ergebnis: Vorsitzender und 1. Ansprechpartner für die Eltern, für den Kindergarten, für den Träger ist Herr Axel FRANTZ,Tel. 8130 Römerstraße 1.
Jahrgang 1946
Alle, die zum Jahrgang 1946 gehören, treffen sich am 5.11.19 ^
zu einer Herbstwanderung mit einem anschließenden Hüttenabend. Der Fußmarsch dauert ca. 1 1/2 Stunden. Teilnehmer melden sich bitte bis zum 27.10.1983 unter Tel. 02620/8183. Abmarsch ist am 5.11.1983 um 16.00 Uhr von der Bushalteste Trift.
Sitzung des Vereinsringes
Mittwoch, den 19. Oktober 1983, abends 20.00 Uhr in der Gaststätte „Westerwälder Hof"
TAGESORDNUNG:
1. Terminplan der Vereine 1984
2. Karneval 1984
3. Kirmes 1984
4. Neugestaltung der ehern. Friedhofskapelle
5. Verschiedenes.
Um pünktliche und vollzählige Anwesenheit darf ich bitten
TV Jahn Eitelborn Die ersten Heimspiele der Volleyballrunde 83/84 ergeben sich für die Mannschaften des TV „Jahn" wie folgt:
1. Mannschaft Herren am Samstag, 15.10.1983, 15.00 Uhr TV Kastellaun VC Ediger
Damen am Sonntag, dem 16.10.1983, 10.00 Uhr TV Vallendar TV Niederelbert
Alle Spiele finden in der Turnhalle der Augst-Schule statt.

