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7 . Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanent­wurfHorresser Pfad" im Stadtteil Eigendorf

1. Zustimmungsbeschluß

2 . Offenlegungsbeschluß

8 , Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich östlich der Auerhahnstraße im Stadtteil Horressen

g. Zustimmung der Stadt zur Grenzregulierung zwischen Monta­baur (Wirzenborn) Heiligenroth und Großholbach im Rahmen der Flurbereinigung

10 -Bericht der Revierbeamten zum Zustand des Stadtwaldes 11 .Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDUFRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, 17. Oktober 1983 um 19.00 Uhr im Sitzungs­saal des Rathauses statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPDFRAKTION:

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, 17. Oktober 1983 um 19.30 Uhr im Bespre­chungszimmer (Rathausneubau) statt.

HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWGFRAKTION:

Am Montag, 17. Okt. 1983 findet von 19.00 - 20.00 Uhr in der Gaststätte ..Brunnenstube", Montabaur-Reckenthal, eine Bürger­sprechstunde statt.

Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorberei­tung der Stadtratssitzung.

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungAlter Galgen" der Stadt Montabaur

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 5.9.1983 Az. 6a/60 - 610-13 nach­stehende Genehmigung erteilt:

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird. hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Ge­setz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes­baugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan

Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbaugeset­zes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Ände­rung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekannt­machung rechtsverbindlich wird.

Der Änderungsplan nebst Begründung kann bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur, während den Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 be- zeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbei­führen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt

( 2 ) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbei­geführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug):

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungs­plänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbe­achtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist,-der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:

1. Die Haupterschließungsstraße zwischen den Punkten D und F wird an die östliche Planbereichsgrenze verlegt.

2. Der im Bereich Punkt I vorgesehene Wendehammer ent­fällt

3. Entlang der Haupterschließungsstraße wird von Punkt D bis F statt eines beiderseitigen Bürgersteiges ein einseitiger 2 m breiter Bürgersteig ausgewiesen

4. Die Erschließungsstraße von Punkt I über Punkt E bis Punkt N entfällt. Die Erschließungsstraße endet statt-

. dessen ca. 100 m östlich des Punktes I in einem Wende­hammer

5. Die Erschließungsstraße zwischen Punkt K und Punkt D entfällt. Als Ersatz wird ein 4 m breiter Wirtschaftsweg ausgewiesen.

6. Die Fußwege östlich des Wendehammers F und im Be­reich des Flurstückes Nr. 6083 entfallen.

7. Durch die Neuaufteilung des nordöstlichen Planbereiches werden die nicht überbaubaren Flächen geändert

8. Der Parkstreifen in einem Teilbereich der Erschließungs­straße von Punkt H bis zum Wendehammer 100 m östlich des Punktes I entfällt

9. Das Plangebiet wird um einen Teilbereich der Parzelle 116/ 5296 erweitert

10. Auf Anregung der Kevag wird im Bereich des noch zu er­richtenden Betriebsgebäudes östlich des Weges Nr. 6063 eine Transformatorenstation ausgewiesen.

Der Geltungsbereich des BebauungsplanesAlter Galgen" umfaßt im wesentlichen das Gebiet östlich der Kreisstraße Nr. 82 (Montabaur - Staudt) und westlich der Eisenbahnlinie Monta baur - Westerburg bis zur Gemarkungsgrenze Staudt.

5430 Montabaur, 10. Oktober 1983 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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Kolpingsfamilie Montabaur

Wir laden ein zum 2. Informationsabend zur Wiedergründung der Kolpingsfamilie Montabaur am

Freitag, dem 14. Oktober 1983, 20 Uhr im Haus Mons-Tabor. Thema:Das Kolpingwerk heute".

Über Geschichte, Aufgabe und Zielsetzung des Kolpingwerkes geht es beim zweiten Informationsabend.

Der DiözesanVorsitzende des Kolpingwerkes, Herr Anton Fütterer, Frankfurt, wird als Referent zur Verfügung stehen. Interessierte Jugendliche und Erwachsene, Frauen und Männer