Montabaur ^ / 40/83
Sportverein "Blau-Weiß" Niederelbert
SONNTAG, 09.10.1983
1. Mannschaft: Eschelbach - Niederelbert, 15.00 Uhr
2. Mannschaft: Hundsangen II - Niederelbert II, 13.00 Uhr- A-Jugend: Heimspiel - Ransbach-B., 11.00 Uhr B-Jugend: Nauort - Elbert/Welsch., 9.30 Uhr SAMSTAG, 08.10.1983
C-Jugend; Heimspiel gegen Montabaur, 16.00 Uhr D-Jugend: Helferskirchen - Eiberg, 15.00 Uhr
WELSCHNEUDORF Alte Herren Welschneudorf
Am Samstag, dem 08.10.1983 spielen wir gegen die Alten Herren aus Niederelbert.
Anstoß: 16.30 Uhr, Abfahrt: 16.15 Uhr.
Frauengymnastikgruppe Welschneudorf
Herbstwanderung der Turnerinnen am 14.10.1983.
Wir treffen uns gegen 15.00 Uhr im Vereinslokal.
Die Wanderung geht über's Kuhfeldchen - Untershausen - zum "Wirzenborner Liss."
Alle Turnerinnen sind herzlich eingeladen, ebenso die Männer die mit Ihnen kommen, für die Heimfahrt sorgen.
SV 1920 Welschneudorf e.V. Abt. Damenfußball Am Samstag, dem 08.10.1983 findet unser vorletztes Punktspiel in der Hinrunde statt.
Hierzu erwarten wir die Damenelf des SV Prath und bitten die Welschneudörfer Fußballfans um lautstarke Unterstützung. Anstoß: 16.00 Uhr.
Möhnenverein Welschneudorf
Wir treffen uns am Dienstag, dem 11.10.1983 um 14.30 Uhr am Kindergarten zu unserem letzten Hackgang. Sollte es regnen, verschiebt sich der Termin um jeweils einen Tag.
6ELBACHMÖHEN
DAUBACH
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am
Donnerstag, dem 13. Oktober 1983, um 19.30 Uhr
im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1984
2. Beratung und Beschlußfassung über die Einberufung von Feldgeschworenen
3. Verschiedenes
5431 Daubach, den 30.09.1983
gez. Frink, Ortsbürgermeister
STAHLHOFEN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 30.09.1983
GEMEINDE BITTET UM AUSWEISUNG EINES GEWERBEGEBIETES IM RAHMEN DER 2.NOVELLIERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Einstimmig sprach der Ortsgemeinderat an die Verbandsgemeinde die Bitte aus, im Rahmen der 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes nordwestlich der Ortslage Stahlhofen, ein Dorfgebiet auszuweisen. Mit dieser Ausweisung im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Montabaur, will man verschiedenen Anfragen auf Ansiedlung von Handwerks- und kleineren Gewer
bebetrieben in Stahlhofen Rechnung tragen.
Als Standort hierfür wurde der Bereich nordwestlich der Ortslage im Gemarkungsbereich "Unter der Heide" empfohlen. Durch eine Ausweisung dieses Bereiches als Dorfgebiet, würden sowohl die Belange des vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes berücksichtigt, als auch die Ansiedlung von Handwerksund sonstigen nichtstörenden Gewerbebetrieben ermöglicht.
Der Empfehlungsbeschluß wurde weiterhin damit begründet, daß bereits nördlich der Kirchstraße Gewerbebetriebe angesiedelt sind und es sich von daher anbietet, daran anschließend weitere Betriebe anzugliedern. Die Empfehlung der Gemeinde Stahlhofen, wird nunmehr vom Verbandsgemeinderat im Rahmen der 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes zu behandeln und letztendlich zu beschließen sein.
HAUSHALTSÜBERSCHREITUNG GENEHMIGT Um 8.800,- DM über dem im Haushaltsplan 1983 bereitgestellten Ansatz lagen die Bauausgaben für den Kirchenvorplatz. Diese Kosten stehen im Zusammenhäng mit der Errichtung eines Ehrenmales. Diese erhebliche Ansatzüberschreitung wurde vom Rat einstimmig genehmigt. Um einen Haushaltsausgleich, zu gewährleisten, wurde beschlossen, die Deckung durch Mehreinnahmen aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt herbeizuführen. Die erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt wird möglich sein, aufgrund von Mehreinnahmen im Wirtschaftsbetrieb Forst (Nutzungsentschädigungen).
UNTERSHAUSEN öffentliche Bekanntmachung
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.1983 aufgrund des §127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Ortsgemeinde Untershausen vom 15.06.1983 die Fertigstellung nachstehend aufgeführter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.
Bezeichung verlaufend von bis Klassifizierung
Buchenstraße Einmündung Gartenstraße Fahrbahn
Ende Wendehammer Straßenentwässerung (Parz. 67) !
Gartenstraße Einmündung "Zum Röth- Fahrbahn j
chen" - Ende Wende - Straßenentwässerungj hammer (Parz. 52/1) Parkstreifen ;
Diese Teileinrichtungen bilden ein Erschließungsgebiet im Sinne! des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG. *
Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o. a. TeiI-Erschließungs-, anlagen der 01.08.1983.
Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.
Untershausen, den 03. Oktober 1983
ORTSGEMEINDE UNTERSHAUSEN (S.)
Müller, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER BUCHEN- UND GARTENSTRASSE IN UNTERSHAUSEN Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsfläch^n (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gem I dem Beschluß des Ortsgemeinderates Untershausen vom 08.09- 1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. I
Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung |
Buchenstraße Einmündung Gartenstraße Fahrbahn I
Ende Wendehammer (Parz. 67) I

