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Montabaur ^ / 40/83

Sportverein "Blau-Weiß" Niederelbert

SONNTAG, 09.10.1983

1. Mannschaft: Eschelbach - Niederelbert, 15.00 Uhr

2. Mannschaft: Hundsangen II - Niederelbert II, 13.00 Uhr- A-Jugend: Heimspiel - Ransbach-B., 11.00 Uhr B-Jugend: Nauort - Elbert/Welsch., 9.30 Uhr SAMSTAG, 08.10.1983

C-Jugend; Heimspiel gegen Montabaur, 16.00 Uhr D-Jugend: Helferskirchen - Eiberg, 15.00 Uhr

WELSCHNEUDORF Alte Herren Welschneudorf

Am Samstag, dem 08.10.1983 spielen wir gegen die Alten Herren aus Niederelbert.

Anstoß: 16.30 Uhr, Abfahrt: 16.15 Uhr.

Frauengymnastikgruppe Welschneudorf

Herbstwanderung der Turnerinnen am 14.10.1983.

Wir treffen uns gegen 15.00 Uhr im Vereinslokal.

Die Wanderung geht über's Kuhfeldchen - Untershausen - zum "Wirzenborner Liss."

Alle Turnerinnen sind herzlich eingeladen, ebenso die Männer die mit Ihnen kommen, für die Heimfahrt sorgen.

SV 1920 Welschneudorf e.V. Abt. Damenfußball Am Samstag, dem 08.10.1983 findet unser vorletztes Punkt­spiel in der Hinrunde statt.

Hierzu erwarten wir die Damenelf des SV Prath und bitten die Welschneudörfer Fußballfans um lautstarke Unterstützung. Anstoß: 16.00 Uhr.

Möhnenverein Welschneudorf

Wir treffen uns am Dienstag, dem 11.10.1983 um 14.30 Uhr am Kindergarten zu unserem letzten Hackgang. Sollte es regnen, verschiebt sich der Termin um jeweils einen Tag.

6ELBACHMÖHEN

DAUBACH

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am

Donnerstag, dem 13. Oktober 1983, um 19.30 Uhr

im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG:

ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1984

2. Beratung und Beschlußfassung über die Einberufung von Feldgeschworenen

3. Verschiedenes

5431 Daubach, den 30.09.1983

gez. Frink, Ortsbürgermeister

STAHLHOFEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahl­hofen vom 30.09.1983

GEMEINDE BITTET UM AUSWEISUNG EINES GEWERBE­GEBIETES IM RAHMEN DER 2.NOVELLIERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Einstimmig sprach der Ortsgemeinderat an die Verbandsgemein­de die Bitte aus, im Rahmen der 2. Novellierung des Flächen­nutzungsplanes nordwestlich der Ortslage Stahlhofen, ein Dorf­gebiet auszuweisen. Mit dieser Ausweisung im Flächennutzungs­plan der Verbandsgemeinde Montabaur, will man verschiedenen Anfragen auf Ansiedlung von Handwerks- und kleineren Gewer­

bebetrieben in Stahlhofen Rechnung tragen.

Als Standort hierfür wurde der Bereich nordwestlich der Orts­lage im Gemarkungsbereich "Unter der Heide" empfohlen. Durch eine Ausweisung dieses Bereiches als Dorfgebiet, würden sowohl die Belange des vorhandenen landwirtschaftlichen Be­triebes berücksichtigt, als auch die Ansiedlung von Handwerks­und sonstigen nichtstörenden Gewerbebetrieben ermöglicht.

Der Empfehlungsbeschluß wurde weiterhin damit begründet, daß bereits nördlich der Kirchstraße Gewerbebetriebe angesie­delt sind und es sich von daher anbietet, daran anschließend weitere Betriebe anzugliedern. Die Empfehlung der Gemeinde Stahlhofen, wird nunmehr vom Verbandsgemeinderat im Rah­men der 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes zu behan­deln und letztendlich zu beschließen sein.

HAUSHALTSÜBERSCHREITUNG GENEHMIGT Um 8.800,- DM über dem im Haushaltsplan 1983 bereitgestell­ten Ansatz lagen die Bauausgaben für den Kirchenvorplatz. Diese Kosten stehen im Zusammenhäng mit der Errichtung eines Ehrenmales. Diese erhebliche Ansatzüberschreitung wur­de vom Rat einstimmig genehmigt. Um einen Haushaltsausgleich, zu gewährleisten, wurde beschlossen, die Deckung durch Mehr­einnahmen aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt herbei­zuführen. Die erhöhte Zuführung vom Verwaltungshaushalt wird möglich sein, aufgrund von Mehreinnahmen im Wirtschafts­betrieb Forst (Nutzungsentschädigungen).

UNTERSHAUSEN öffentliche Bekanntmachung

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.09.1983 auf­grund des §127 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes vom 18.8.1976 in Verbindung mit §§ 7 und 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungs­anlagen (Erschließungsbeiträge) in der Ortsgemeinde Unters­hausen vom 15.06.1983 die Fertigstellung nachstehend aufge­führter Teil-Erschließungsanlagen festgestellt und beschlossen, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -.

Bezeichung verlaufend von bis Klassifizierung

Buchenstraße Einmündung Gartenstraße Fahrbahn

Ende Wendehammer Straßenentwässerung (Parz. 67) !

Gartenstraße Einmündung "Zum Röth- Fahrbahn j

chen" - Ende Wende - Straßenentwässerungj hammer (Parz. 52/1) Parkstreifen ;

Diese Teileinrichtungen bilden ein Erschließungsgebiet im Sinne! des § 130 Abs. 2 Satz 2 BBauG. *

Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt für o. a. TeiI-Erschließungs-, anlagen der 01.08.1983.

Die Anlieger der vorgenannten Erschließungsanlagen werden da­rauf aufmerksam gemacht, daß die Abrechnung in nächster Zeit erfolgt.

Untershausen, den 03. Oktober 1983

ORTSGEMEINDE UNTERSHAUSEN (S.)

Müller, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER BUCHEN- UND GARTENSTRASSE IN UNTERSHAUSEN Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsfläch^n (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gem I dem Beschluß des Ortsgemeinderates Untershausen vom 08.09- 1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. I

Bezeichnung verlaufend von bis Klassifizierung |

Buchenstraße Einmündung Gartenstraße Fahrbahn I

Ende Wendehammer (Parz. 67) I