Montabaur 11/38/83
EISBACHGEMEINDEN
GIROD
Kevag - Stromversorgung
Am Dienstag, dem 27.9.1983, in der Zeit von 13.3o Uhr bis etwa 16.oo Uhr wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten die Stromversorgung unterbrochen.
Wir bitten unsere Kunden um Verständnis für unsere in öffentlichem Interesse liegende Maßnahme.
GROSSHOLBACH
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am
Donnerstag, 29.9.1983, um 19.oo Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 4.8.1983 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über Dorferneuerungsmaß
nahmen im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens
3. Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1983
4. St ellungnahme zur Einberufung von ehrenamtlichen Feldgeschworenen
5. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragserteilung zur Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage
6. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 4.8.1983 (nichtöffentlicher Teil)
2. Festlegung vonjubilargeschenken
3. Verschiedenes
5431 Großholbach, 2o.9.1983 Metternich, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen
findet am
Donnerstag, 29.9.1983, um 2o.oo Uhr, im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983
2. Erneute Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung und die Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1982
3- Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau des Rathausplatzes
4. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Schule zur Benutzung des Sitzungssaales
5. Verschiedenes
II- NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1- Verschiedenes
5431 Görgeshausen, 19.9.1983 <
Herz, Ortsbürgermeister
An alle Hunde- und Katzenhalter!
Die Hundebesitzer werden gebeten, bei Spaziergängen in Wald und Feld ihre Hunde möglichst angeleint mit sich zu führen.
Die Hunde müssen zumindest ständig unter der Einwirkung ihres Begleiters stehen.
Katzenbesitzer bitten wir darauf zu achten, daß sich ihre Tiere nicht weiter als 200 Meter vom nächsten Haus entfernen, denn
nach § 30 des Landesjagdgesetzes sind die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen befugt:
Hunde, die Wild aufsuchen oder verfolgen und die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Herren, und Katzen
die in einer Entfernung von mehr als 2oo Metern vom nächsten Haus, angetroffen werden, zu töten.
Herz, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 13.9.1983
Hauungs- und Kulturplan 1984 beschlossen Dem Ortsgemeinderat wurde eine Zusammenfassung des Zahlenmaterials im Zusammenhang mit dem Hauungs- und Kulturplan 1984 vorgelegt. Darüber hinaus wurde vom zuständigen Revierbeamten ein Situationsbericht über den Gemeindewald mit Ausblick auf die für 1984 vorgesehenen Maßnahmen abgegeben. Anschließend beschloß der Rat einstimmig die Genehmigung zum Hauungs- und Kulturplan 1984 sowie zum 1. Sonderfällungsplan und 1. Sonderplan über Wegebau auszusprechen.
Der Hauungs- und Kulturplan 1984 incl. den Sonderplänen sieht für 1984 Gesamteinnahmen von 4o.ooo,oo DM und Gesamt ausgaben von 45.ooo,oo DM vor, d.h. daß für 1984 die Erwirtschaftung eines Gewinnes nicht möglich seinwird. Vielmehr wird mit einem Zuschußbedarf von ca. 5.ooo,oo DM gerechnet.
Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 500 fm festgesetzt.
Dieser teilt sich wie folgt auf:
5 fm Eiche
425 fm Buche
65 fm Fichte
5 fm Kiefer
Zum Sonderfällungsplan wurde angemerkt, daß dieser dringend notwendige Durchforstungs-, Läuterungs- und Pflegerückstände erfaßt. Zu dem erwarteten Defizit von 5.ooo,oo DM wurde ausgesagt, daß dieser Fehlbetrag aus dem Sonderplan Waldwegebau resultiert.
Nach den Beschlüssen der Jagdgenossenschaft und des Ortsgemeinderates soll diese Maßnahme aus Jagdpachteinnahmen finanziert werden.
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr auf Erweiterung des Unterrichts-Gruppenraumes stattgegeben Mehrheitlich (6 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 4 Enthaltungen) gab der Rat dem Antrag der Freiwilligen Feuerwehr auf Erweiterung des Unterrichts- Gruppenraumes statt.
Die Zustimmung des Rates erfolgte unter depi Gesichtspunkt daß seitens der Freiwilligen Feuerwehr im Gegenzug die Bereitschaft erklärt wurde, die Estricharbeiten in der großen Garage in Eigenleistung auszuführen. Lediglich die Materialkosten sollen hier von der Gemeinde getragen werden.
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Haushaltsüberschreitung genehmigt Zur Befestigung des Weges von der Einfahrt der Kläranlage in Richtung des Sportplatzes mußten 3.5oo,oo DM aufgewendet werden. Da für diese Maßnahme keine Mittel im Haushaltsplan 1983 bereitstanden, verursachte diese eine außerplanmäßige Ausgabe, die der Genehmigung des Rates bedurfte.
Durch einstimmigen Beschluß genehmigte der Rat die Ansatzüberschreitung. Zugleich wurde beschlossen, daß zur Deckung des Haushaltes Mehreinnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken herangezogen werden sollen.

