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Montabaur 2/38/83

Moni

Konmtveranstakung der Stadt Montabaur

kulturfest83

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Freitag, 30. September 83, 20.00 Uhr

im Rittersaal des Schlosses Montabaur

SPIEL

mit dem

Goldberg-Trio

Remscheid

Litiane Mahler, Klavier > ,Hauke Emst Comik, Violine Ti . Walter Achilles, Violoncello

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Programm.

W. A. Mozart (1756-1791)

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Trio B-Dur KV 502 E Mendelssohn-Bartholdp (1809-1847) Trio d-moli op. 49 J. Brahms (1833-1897)

Trio C-Dur op. 87

fcintntt; 12<- DM: Jagendliche, und

erhallen 30% EmM&gung. Karten vorvmau E

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I Kurs

Öfknti ßekanntmachungen

der Lohnsteuerbelege 1982 an das Finanzamt

)ie ARBEITGEBER sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschrie­benen LOHNSTEUERBELEGE 1982 (Lohnsteuerkarten und Besondere Lohnsteuerbescheinigungen), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgfehändigt worden sind, in der Zeit vom 1. bis 15.1o.83 dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen.

Die daneben auszuschreibenden LOHNZETTEL sind in dem gleichen Zeitraum an das Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31.12.82 seinen Wohnsitz (ge­wöhnlichen Aufenthalt) hatte. In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber dieses Finanzamt nicht bekannt ist, sind die Lohn­zettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1983 ausgestellt worden ist. Kann der Arbeit­geber auch dieses Finanzamt nicht feststellen.z.B. weil das Dienstverhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalenderjahres geendet hat, so sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen,

' in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1982 ausgestellt worden ist. Bei Beachtung des vorbezeichneten Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung einer vom Arbeitnehmer gewünschten besonderen Lohnsteuerbescheinigung und ggf. eines Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1982 an den Arbeitnehmer erspart werden können.

Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschrei­ben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizu­fügen.

Die ARBEITNEHMER, die im Besitz der Lohnsteuerkarte 1982 sind, z.B. weil sie am 31.12.82 nicht in einem Dienstver­hältnis standen, haben die Lohnsteuerkarte bis zum 15.1o.83 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 31.12,82 ihren Wohnsitz hatten, es sei denn, daß sie die Lohn­steuerkarte ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich 1982 beifügen. Sie haben dabei ihre Wohnung am 31.12.82 anzugeben.

Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohn steuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 28.12.82 S. 2378 A - 443 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland- Pfalz 1983 S. 72 ff., vgl. auch Bundessteuerblatt 1982 I S. 1004).

Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und insbesondere in Spalte 7 des Abschn. V der Lohnsteuerkarte 1982 die vollständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.

Oberfinanzdirektion Koblenz

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Am 1. Oktober werden umweltgefährdende häuslich« Abfälle gesammelt

Der erste Termin für die von Landrat Dr. Norbert Heinen angekündigte Aktion "Beseitigung von Problemabfällen aus

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