Montabaur 13/36/83
Neue Abgaben besehe ide werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1 . die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Oie zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
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RECHTSBEHELFSBELEHRUNG Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwajtung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben.Eiei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn'der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur kZahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
5431 Niederelbert, 3o. August 1983
Hübinger, Ortsbürgermeister
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OBERELBERT
Gründung der Jagdgenossenschaft Oberelbert - Untershausen Am Donnerstag, dem 29.9.1983, 19.oo Uhr, findet im Gasthaus "Zur Dorfschänke", Oberelbert, die Gründung der Jagdgenossenschaft Oberelbert - Untershausen statt.
TAGESORDNUNG:
1. Beschlußfassung über eine Satzung für die Jagdgenossenschaft
2. Wahl des Jagdvorstandes
3. Beschlußfassung über die Vereinbarung mit den Ortsgemeinden Oberelbert und Untershausen bezüglich der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen.
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die Eigentümer von bejagdbaren Flächen in den Gemarkungen Oberelbert und Untershausen sind. Bejagdbare Flächen sind alle Eigentumsflächen, die nicht im Ortsbering liegen und nicht bebaut sind.
Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere, mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen (besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist).
Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Ortsgemeinde Oberelbert Weyand, Ortsbürgermeister
I Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert jvom 3o.8.1983
IPlan zur Durchführung von Dorferneuerungsmaßnah- |men genehmigt / erste Aufträge erteilt |Der Sachbearbeiter des Kulturamtes Westerburg teilte dem |Rat in seiner Sitzung am 3o.8.1983 mit, daß die Bezirksregie- Jning Koblenz inzwischen den Plan zur Durchführung der Dorf- lerneuerungsmaßnahmen im Rahmen des Flurbereinigungsver
fahrens genehmigt hat. Der gesamte Maßnahmenkatalog wurde zur Kenntnis gegeben. Aus diesem ging hervor, daß diese Maßnahmen gestaffelt in den Jahren 1983 bis 1985 durchgeführt werden sollen. Hinsichtlich der für 1983 geplanten Maßnahmen wird mitgeteilt, daß hierzu die entsprechenden Mittel bereits bewilligt sind.
Nach Abschluß des umfassenden Sachstandsberichtes beschloß der Rat für 1983 durch das Kulturamt Westerburg folgende Maßnahmen ausführen zu lassen.
a) Anpflanzung von 25 Obstbäumen im Ortseingangsbereich (Richtung Welschneudorf)
b) Anpflanzung von 2 Linden vor dem ehemaligen Schulgebäude
c) Anpflanzung von 18 Bäumen (13 Bergahorn, 5 Sauerkirschen) in der Nähe der ehemaligen Schule
d) Gestaltung der Nebenanlagen am Bußkreuz
e) Anpflanzung von 11 Bäumen entlang des "Texasweges"
f) Dreireihige Bepflanzung mit Büschen und Bäumen im Ortseingangsbereich (aus Richtung Niederelbert)
g) Anpflanzung von 3 Bäumen und zusätzlich Gestaltung der Freiflächen mit einer Baumreihe (Halbstamm) im Bereich "vor den Gärten"
Um den Fortgang der Maßnahmen im Jahre 1984 sicherzustellen, wurde die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur beauftragt, die Unterlagen für die Mittelbewilligung zusammenzustellen und spätestens bis Mitte November 1983 bei der Bezirksregierung einzureichen.
Aus dem vorgelegten Maßnahmenkatalog geht hervor, daß sich die Gesamtkosten auf den genannten Planungszeitraum wie folgt verteilen.
1983 -154 700,00 DM (Eigenleistung der Gemeinde
18.080,00 DM)
1984 - 141.600,00 DM (Eigenleistung der Gemeinde
57.260,00 DM)
1985 - 150.600,00 DM (Eigenleistung der Gemeinde
21.430,00 DM)
Der Gesamtköstenaufwand beträgt mithin ca. 450.000,00 DM. Auf die Gemeinde entfallen rund 100.000,00 DM.
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NIEDERELBERT
Wer möchte Mandoline spielen lernen?
Der Mandolinenverein Niederelbert beginnt in Kürze mit der Ausbildung von Nachwuchsspielern.
Interessenten, auch aus den Nachbargemeinden, melden sich bitte im Vereinslokal Günther Keul, Telefon 02602 - 4793.
Frauengemeinschaft Niederelbert
Am Dienstag, dem 2o.9.1983, plant die Frauengemeinschaft Niederelbert eine Wanderung nach Welschneudorf.
Abmarsch ab Gemeindeplatz um 14.oo Uhr.
Für Nichtwanderer besteht die Möglichkeit den Pöstbus um 13.3o Uhr zu benutzen.
Nach der Wanderung soll dann in Welschneudorf gemeinsam Kaffee getrunken werden.
Bitte umgehend anmelden bei Gertrud Schaaf, Telefon 16260 oder Leonore Merfels, Telefon 16136.
Anmeldeschluß: Freitag, den 16.9.1983.
Sportverein "Blau - Weiß" Niederelbert Sonntag, 11.9.1983
A-Jugend Glas Chemie 11 - ElbertWelsch, 11 .oo Uhr B-Jugend Grenzhausen - ElbertWelsch, 9.3o Uhr Samstag, 1 o.9.1983
C-Jugend Elbert/Welschn. - Horressen/E. II, 16.oo Uhr D-Jugend Niederahr - Elbert, 15.oo Uhr

