Montabaur 10 / 34 / 83
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GACKENBACH:
Öffentliche Bekanntmachung Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am FREITAG, dem 2.9.1983 um 19.30 Uhr in Gackenbach, Gasthof Wilhelmi statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 20i6.1983 (öffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau des Bürgersteiges in der Ortsstraße „ Im Boden" (Teilstück bei Nink)
3. Beratung und Beschlußfassung über die Neufestsetzung der Versicherungsprämien für den Parkplatz
4. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 20.6.1983 (nichtöffentlicher Teil)
2. Beratung und Beschlußfassung über einen Zuschußantrag
3. Tauangelegenheit
4. Verschiedenes.
5431 Gackenbach, 22.8.1983 Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Altennachmittag des DRK Daubach Der Ortsverein des DRK Daubach führt auch in diesem Jahr wieder einen Altennachmittag in der Kultur- und Sporthalle in Holler durch. Alle Bürger und Bürgerinnen unserer Gemeinde ab dem vollendetem 70. Lebensjahr werden am 18. Sept. 1983 um 13.30 Uhr in Holler erwartet.
Alle Bürger unserer Gemeinde die an der Veranstaltung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis zum 4.9.1983 beim Bürgermeister der Ortsgemeinde Gackenbach anzumelden.
Die Teilnehmer werden hiermit noch einmal daran erinnert, ihr Kaffeegedeck nicht zu vergessen und sich von ihren Angehörigen oder Bekannten zu dieser Feier fahren zu lassen.
Kirmes in Gackenbach
Vom 27. bis 30. August feiert unsere Gemeinde ihr Kirchweihfest. Alle Veranstaltungen finden in diesem Jahr in der Gastwirtschaft Buchfinkenland (Wolfgang Wilhelmi) statt.
Alle Gäste und Besucher heiße ich zu diesem Feste herzlich willkommen. Ein paar frohe und gesellige Stunden wünsche ich' allen Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde.
Den Veranstaltern und der Schaustellerin Seppi wünsche ich einen guten Verlauf der Festtage:
PROGRAMM:
Am Freitag, dem 26.8.83 um 18.00 Uhrwird der Kirmesbaum aufgestellt
Samstag, den 27.8.1983 ab 20.00 Uhr im Gasthof Buchfinkenland Tanzveranstaltung
Sonntag, den 28.8.1983 ab 11.00 Uhr Platzkonzert vor dem Kirmeslokal Buchfinkenland (Wilhelmi) und ab 20.00 Uhr Tanz.
Montag, den 29.8.83 um 9.00 Uhr im Saale der Gastwirtschaft Wilhelmi Gackenbach, Hl. Messe für die Lebenden, Verstorbenen,
Moi
Beim anschließenden Rundgang durch Gackenbach berichteten die Gemeindevertreter Bürgermeister Dr. Possel-Dölken über den Freizeit- und Hochwildschutzpark sowie über bestimmte Projekte an Ort und Stelle.
Unser Bild zeigt von links nach rechts:
1. Beigeordneter Hermann Weidenfeller, Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, Ortsbürgermeister Wilhelmi und im Bild verdeckt 2. Beigeordneter Alfred Schlosser
Fotos: Pöhler
Gefallenen und Vermißten der Ortsgemeinde Gackenbach, anschließend um 10.00 Uhr findet das traditionelle Frühschoppenkonzert des MGV „Cäcilia" Gackenbach statt.
Dienstag, den 30.8.1983 werden wieder alle Kinder der Gemeinde Gackenbach ab 15.00 Uhr an der Rutschbahn im Hochwildschutzpark erwartet.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
HÜBINGEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Ober dem Dorf" der Ortsgemeinde Hübingen
Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.7.1983 die Änderung des Bebauungsplanes „Ober dem Dorf" gern. § 2 Abs. 6 und 1 BBauG beschlossen.
Die Änderungsunterlagen liegen gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der | Zeit vom 5.9.1983 bis 5.10.1983
jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Zimmer 201, Ko irad-Adenauer- Platz 2, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Hübingen während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde mündlich oder schriftlich vorgebracht werden.
Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:
1. Die Textfestsetzung Nr. 3 zum Bebauungsplan („Nicht über-1 baubare Grundstücksflächen sind von jeglicher Bebauung freizuhalten") wird ersatzlos aufgehoben
2. Ziff. 5 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan (Garagen und Nebengebäude sind nur innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig und müssen von der vorderen Grundstücksgrenze zur Straßenfront einen Mindestabstand von 5 m haben) erhält folgende Fassung:
§oni a'b 1
„Für die Errichtung von Garagen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung".
or 9.0C ca. •
Die Änderung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Bebau-1 ungsplanes. Der Geltungsbereich wird im groben wie folgt begrenzt.
im Norden von der Kreisstraße Nr. 173 in Süden von der Wegeparzelle Nr. 58
im Westen von der Bergstraße und dem Vogelschutzgehölz j 5431 Hübingen, 23. August 1983 Hoffmann, Ortsbürgermeister
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