Einzelbild herunterladen

Montabaur 18/33/83

Auskunft erteilt: Erich Paczulla, Koblenz, Tel. 0261/37674.

'A&&.

;JUJ»ML .jx

> V« £}L/»sv >»Vi«» »

Startbeginn an beiden Tagen:

07.00- 13.00 Uhr für 10 und 20 km

07.00- 11.00 Uhr für 30 km

Wo? Koblenz- Hochheimer Höhe (Schmittenhöhe)

An beiden Tagen: Waffenschau der Bundeswehr,

Vorführung eines Polizei-Hubschrau­bers u.Gerät der Polizei

Erbenseintopf (solange Vorrat reicht)

Unterstützung durch:

PzBrig. 15, PzArtBtl 155, PiBtl 5,

Pz Btl. 343, Polizei und DRK-Kreisverb.Koblenz-Stadt Änderungen Vorbehalten

Durchführungsbestimmungen und Organisationspian

Teilnahme

Die Veranstaltung ist eine Volkssportveranstaltung ohne Sollzeiten. Sie wird nach den Richt­linien des Deutschen Volkssportverbandes e.V. im IW durchgeführt. Mit der Meldung zu dieser Veranstaltung erkennt der Teilnehmer die Richtlinien für die Durchführung von Volkssportver­anstaltungen des DW und unsere Ausschreibungsbedingungen an.

Start und Ziel

Koblenz - Schmittenhöhe/Dicke Eiche - Koblenz Horchheimer Höhe

(wunderbare Wanderstrecke, oberhalb von Koblenz gelegen. Aussicht auf Rhein und Lahn) Pendelbus ab Gneisenau-Kaserne zum Start.

Startzeit

10 und 20 km Strecke von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr 30 km Strecke von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr ZielschluB: 10, 20 und 30 km Strecke 17.00 Uhr

Wanderstrecken und Auszeichnungen 10 km - Bronze Medaille 20 km - Silber Medaille 30 km - Gold Medaille

Weibliche Teilnehmer über 55 Jahren, männliche Teilnehmer über 60 Jahren, Kinder unter 10 Jahren und Gehbehinderte erhalten die Auszeichnung der nächsthöheren Stufe.

(Nur die tatsächlich gewanderten Kilometer werden gewertet).

So finden Sie den Weg zu Start und Ziel

(Die punktierten Linien zeigen Ihnen den kürzesten Anfahrtsweg.) Nächste Bahnverbindung: Koblenz Hbf.

Betrieb und Lehrling sollten Probezeit nutzen

Der Betrieb , vor allem aber die Lehrlinge sollten die in einem Ausbildungsvertrag vereinbarte Probezeit von drei Monaten sorgfältig nutzen. Dies rät die Industrie- und Handelskammer zu Koblenz (IHK) , Bezirksstelle Montabaur, beiden Vertrags­partnern. Während der Probezeit hat der Ausbildungsbetrieb und natürlich auch der Lehrling die Pflicht, sich über Eignung und Neigung für den Beruf klarzuwerden. Nur wenn diese Pflicht ernst genommen wird, können später Enttäuschung und Unzufriedenheit vermieden werden. Nach Ablauf der ^ Probezeit, so die Industrie- und Handelskammer weiter, kann ein Ausbildungsverhältnis nur unter erschwerten Bedingungen gelöst werden. Die Betriebe sollten während der Probezeit mit den Eltern des Lehrlings Kontakt halten und sich deren Unterstützung sichern.

Die

informiert:

Organspende -

Vorsicht vor Geschäftemachern

Startgebühr: DM 6,50 bei gewünschter Auszeichnung - mcl. IW-Stempel - IW-Stempei: DM 1,50 für Teilnehmer, die nur das IW-Abzeichen erwandern wollen. Voranmeldung

Bis spätestens 12. August 83 durch Einzahlung der Startgebühr auf das Konto-Nr. 10 032 806 (BLZ 57090400) bei der Bank für Wirtschaft und Verkehr-Volksbank eG, 5400 Koblenz, oder Konto-Nr.D42000034 (BLZ 57050120) bei der Sparkasse Koblenz, 5400 Koblenz unter Angabe von Name, Wohnort, Alter und Streckenlänge.

Nachmeldungen

Sind am Startplatz gegen eine zusätzliche Gebühr von DM 2,00 möglich. Nachmelder haben keinen Anspruch auf eine sofortige Aushändigung der Auszeichnung, darunter fallen auch Ver­eine. die nicht vorausbezahlt haben. Die Auszeichnung wird nachgesandt. Lieferzeit ca. 4 Wochen.

Gruppenmeldungen

Schriftlich bis 12. August 83 an Norbert Rechhoitz, Kastanienweg 9. 5400 Koblenz 1, über eine Liste mit den einzelnen Namen, Alter, Streckenlänge sowie gleichzeitiger Einzahlung der Startgebühren auf eines der obigen Konten.

Haftpflicht

Die Veranstaltung ist gegen Haftpflichtansprüche Dritter über den DW versichert. Der Ver­sicherungsschutz erstreckt sich jedoch nur auf das Start- und Zielgelände und die markierten Strecken.

Wallfahrt nach Schönstatt

Die Schönstattfamilie der Diözese Trier führt am Sonntag, 25.9.1983, eine Tageswallfahrt zu den Gnadenstätten in Schönstatt durch. Dazu sind alle Interessenten im gesamten Bistum Trier herzlich eingeladen. Unser Bischof hat dankens­werterweise seine Teilnahme zugesagt. Diese Wallfahrt möchte neben anderen Zielsetzungen auch auf die Anliegen des Papstes im Heiligen Jahr der Erlösung hinweisen.

Nähere Informationen können Sie in Ihren Pfarrämtern erhalten. .

Geschäftemacher schrecken vor nichts zurüc Selbst mit der Organspende wird versucht, das »große Geld« zu machen. So werden seit einiger Zeit Ärzte mit Tricks und falschen Behauptungen von Ver­tretern dubioser Vereine bedrängt, jährlich zwischen 300 und 1.000 Mark zu spenden, um Prospekte drucken zu können. Verschwiegen wird dabei, daß ausreichend Informationsmaterial beim »Arbeitskreis Organspende« kostenlos zur Verfügung steht. Eben­so kostenlos ist der Organspenderausweis dieses Ar­beitskreises (Mitglied sind u.a. die AOK, der ADAC und das DRK).

Dennoch wird ein sogenannter Notfall/Organspender­ausweis zum Preis von jährlich 24.50 angeboter) und an Spendenwillige verkauft. Eine unsinnige, aber häu­fig verwendete Begründung ist, der Ausweis des Ar­beitskreises sei ungültig, da er keine testamentari­sche Verfügung enthalte. Dabei handelt es sich um einen besonders üblen Trick.

Selbstverständlich haben diese Ausweise Gültigkeit. Es reicht sogar eine auf Briefbogen erklärte Spenden­bereitschaft aus.

Deshalb eine Bitte der AOK an alle Organspender. Seien Sie auf der Hut vor Geschäftemachern ! Gehen Sie lieber zur AOK und lassen Sie sich dort beraten ]

\