Montabaur 12/31/83
Auflistung mit einer Gesamtüberschreitung von 4.831,31 DM vorgelegt.
Da die Einzelpositionen jeweils nur unerhebliche Ansatzüberschreitungen beinhalteten, war hier lediglich eine Bekanntgabe im Rat erforderlich.
Des weiteren wurden aber auch die sogenannten erheblichen,d.h. vom finanziellen Umfang her bedeutsamen Ansatzüberschreitungen ermittelt.
Aus der hierfür vorgelegten Auflistung ging hervor, daß bei insgesamt 6 Einzelpositionen Gesamtüberschroitungen von 36.052,29 DM verursacht wurden. Die Ansatzüberschreitungen begründen sich im einzelnen wie folgt:
a) Erstattung von Bewirtschaftungskosten an die Ortsgemeinde'
Großholbach verursachten außerplanmäßigen Ausgaben von 2.225,31 DM
Hier hatte der Rat durch Beschluß vom 2.10.1979 festgelegt, daß sich die Ortsgemeinde Girod mit jeweils 50% an den Ko - sten der Unterhaltung des Sportgeländes in Großholbach beteiligt.
Im August 1982 wurde eine Gesamtabrechnung für die Jahre 1979 - 1981 vorgelegt. Hieraus ging hervor, daß der Anteil der Gemeinde Girod 2.225,31 DM beträgt. Der Rat erklärte ■ die Bereitschaft zur Zahlung. Da im Haushaltsplan jedoch hierfür keine Mittel bereitstanden, waren diese als außerplanmäßige Ausgabe zu verbuchen.
b) Notwendige Straßenreparaturen in Kleinholbach sowie am Gruben - und Backhausweg in Girod verursachten Kosten, die nicht durch die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel in vollem Umfang abgedeckt werden konnten.
Insgesamt betrug hier die Ansatzüberschreitung 7.980,02 DM.
c) Die tatsächlich gezahlten Lohnkosten für die Waldarbeiter
wurden zum Ende des Jahres zusammengefaßt und abgerechnet. Hierbei ergab sich eine Ansatzüberschreitung von insgesamt 23.875,79 DM.
d) Für die Unterhaltung der gemeindeeigenen Wohnungen waren 4.000,- DM 1982 bereitgestellt. Die recht umfangreichen und notwendigen Reparaturarbeiten in den gemeindeeigenen Wohnungen (Vordach angebracht, Decken abgehängt, Elektroanlage teils erneuert, Fußbodenverlegen usw.) verursachten jedoch Kosten in Höhe von insgesamt
5.626.38 DM, so daß die Haushaltsüberschreitung hier
1.626.38 DM betrug.
e) Die Erweiterung der Straßenbeleuchtung verursachte Kosten
von insgesamt 4.344,79 DM- Der Ansatz in 1982 belief sich lediglich auf 3.000,- DM, so daß eine überplanmäßige Ausgabe von 1.344,79 DM
verursacht wurde.
Der Rat genehmigte die erläuterten Ansatzüberschreitungen sowohl hinsichtlich der Notwendigkeit der durchgeführten Maßnahmen als auch in Bezug auf die Höhe der Kosten. Lediglich für die zu verzeichnenden Mehrkosten für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung wurde die Genehmigung versagt.
Hier erbittet der Rat ergänzende Aussagen über die Gründe, die zur Haushaltsüberschreitung geführt haben.
Zugleich mit der Genehmigung der Ansatzüberschreitungen ist noch eine Beschlußfassung über die Deckung erforderlich, d.h. es müssen zugleich Möglichkeiten aufgezeigt werden, die trotz der Mehrausgaben einen Haushaltsausgleich möglich machen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat nach Überarbeitung der gesamten Ansätze in 1982 folgenden Deckungsvorschlag unterbreitet.
a) Verwendung eingesparter Mittel, die ursprünglich als ?lanungskosten für Bebauungspläne bereitgestellt wurden,
b) Heranziehung der eingesparten sächlichen Aufwendungen für Umlegungen
c) Verwendung der eingesparten Mittel beim Bau von Gemeindestraßen.
Zu dem von der Verwaltung unterbreiteten Deckungsvorschlag erklärte der Rat seine Zustimmung.
Bebauungsplanverfahren „Campingplatz Freimühle" weitgehendst abgeschlossen
Bereits im Jahre 1977 hatte der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Freimühle" beschlossen. Die Bürgerbeteiligung sowie das Beteiligungsverfahren der Träger öffentl. Belange und die Offenlage sind erfolgt, so daß nunmehr der Bebauungs- und Grünordnungsplan vom Rat lediglich noch der endgültigen Zustimmung bedurfte. Diese Zustimmung wurde durch einstimmigen Beschluß erklärt, zugleich wurde der Bebauungs- und Grünordnungsplan als Satzung beschlossen d.h. die Unterlagen werden nunmehr der Kreisverwaltung abschließend zur Genehmigung vorgelegt. Insofern ist nunmehr das Verfahren, was die Mitarbeit des Rates anbelangt, abgeschlossen. Genehmigung und Ausferigung der Satzung durch den Ortsbürgermeister stellen die letzten Verfahrensstufen dar. Danach erlangt der Bebauungs- und Grünordnungsplan nach entsprechender öffentlicher Bekanntmachung Rechtskraft.
Auszahlung des Baukostenzuschusses an Schützenverejn beschlossen
Um sich einen Überblick über den Stand der Arbeiten am Schützenhaus zu verschaffen, wurde die gesamte Sitzung im Schsützenhaus durchgeführt.
Als letzter Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzung stand die Abnahme des Gemeinderaumes im Schützenhaus und die Beschlußfassung über die Auszahlung des Baukostenzuschusses an. Hierzu wurde vom Rat nochmals die vorhandene Bausubstanz begutachtet. Obwohl noch einige Arbeiten auszuführen sind, erklärte der Rat die Bereitschaft zur Auszahlung des pauschalen Baukostenzuschusses von 10.000,- DM an den Schützenverein.
Die Finanzzuwendung wurde gewährt, da der Schützenverein bei Errichtung des Hauses die Räumlichkeiten so konzipierte, daß ein Raum der Gemeinde zu deren ausschließlicher Nutzung zur Verfügung gestellt werden kann.
HEILBERSCHEID:
Beilage von Satzungen zur Ausgabe 31/83 vom 5.8.1983
Die Satzung der Gemeinde Heilberscheid über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 20. Juli 1983 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der vollständige Wortlaut dieser Satzung ist der für die Ortsgemeinde Heilberscheid bestimmten Ausgabe der Wochenzeitung als Anlage beigefügt.
N0MB0RN:
Urlaub des Bürgermeisters
In der Zeit vom 15.8. bis einschließlich 23.8.1983 befindet sich der Ortsbürgermeister in Urlaub.
Die Vertretung übernimmt der I. Beigeordnete Ralf Meurer.
In dringenden Fällen wird gebeten, die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu benachrichtigen.
Gründung der Jagdgenossenschaft Nomborn
Arr\ Mittwoch, dem 14.9.1983,20.00 Uhr, findet im Gasthof „Zu den Linden" in Nomborn die Gründung der Jagdgenossenschaft Nomborn statt.
TAGESORDNUNG:
1. Beschlußfassung über eine Satzung für die Jagdgenossenschaft
2. Wahl des Jagdvorstandes
3. Beschlußfassung über die Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Nomborn bezüglich der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen

