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Montabaur 8/31 / 83

Frauenkreis Eigendorf

( Donnerstag, 11.8,1983 Wanderung der Frauen mit Kindern mit anschließendem Grillfest.

Für Würstchen, Zwetschenkuchen und Getränke wird gesorgt. Gute Laune sollte jeder Teilnehmer selber mitbringen. Abmarsch 14.00 Uhr Ecke Rödernweg/Schubertstraße.

f RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DER ST. BARBARA-STRASSE EINSCHLIESSLICH WEG NR.

36 UND BODENER WEG IN RUPPACH-GOLDHAUSEN Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz LStrG in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nach­folgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen vom 20.7.1983 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis Verkehrsflächen

St.Barbara-Straße Bodener Weg - Bürgersteige., Park-

einschl.Weg Nr. 36 Bodener Weg und St. streifen Barbarastraße bis Damm­weg

Bodener Weg Ende der Parz. 25 einerseits

und 15/1 andererseits und Einmündungen der St. Barbara-Straße

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.1.1983

RECHTSBEHEL'FSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister 5431 Ruppach-Goldhausen, 27. Juli 1983

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20.7.1983

Vereinfachte Änderung des BebauungsplanesAuf dem Damm" beschlossen

Der Ortsgemeinderat beschloß die Änderung des Bebauungs­planesAuf dem Damm" in vereinfachter Form gern. § 13 BBauG. Im Bereich des Grundstückes Flur 27, Parz.Nr. 30 (Ecke Gartenstraße/Brunnenstraße untere Seite) wurde die üb^ baubare Fläche bis auf 5 m an die beiden Straßen herangeführt. Einem entsprechenden Antrag wurde stattgegeben, da unter j B eachtung der einzuhaltenden Grenzabstände eine wirt- I schaftlich sinnvolle Bebauung dicht möglich war.

Gleichzeitig wurde im Bereich des Grundstückes Parz. 36 (Gartenstraße) die überbaubare Fläche bis auf 5 m an die Verkehrsfläche erweitert, um mit den übrigen Grundstücken eine einheitliche Front zu erhalten.

Erneuter Erlaß einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Flurzaun/In den Appelstücken" beschlos­sen

Zur Sicherung der Planung in dem genannten -Gebiet beschloß der Ortsgemeinderat eine neue Veränderungssperre, die nach entsprechender Genehmigung an dieser Stelle veröffentlicht wird. Die Geltungsdauer erstreckt sich zunächst auf ein Jahr, sie kann bei Bedarf verlängert werden. |

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich St. Barbara-Straße/ J Bodener Weg beschlossen * 1

Damit eine entsprechende Beitragsabrechnung der Bürgersteigel und Parkstreifen in dem genannten Bereich erfolgen kann, be­schloß der Ortsgemeinderat die Widmung dieser Verkehrsflä­chen zum 1.1.1983. I

Einzelheiten können dem gleichzeitig veröffentlichten Beschluj entnommen werden.

Ausbau eines Fußweges zwischen Hauptstraße und Bahndamm im Ortsteil Ruppach beschlossen I

Nachdem sich der Haupt- und Finanzausschuß sowie der Bau-1 ausschuß in einer vorangegangenen Sitzung mit Ortsbesichti- I gung mit dem Komplex befaßt hatten, beschloß der Ortsge- I meinderat die entsprechende Auftragsvergabe an die Fa. Hein ! rieh Rudolf, Bannberscheid. I

Der Fußweg von der Hauptstraße (gegenüber Einmündung I Steineckstr.) bis zum Bahndamm soll mit Verbundsteinpflaswl befestigt werden. I

Eine Auflockerung soll durch versetzt angebrachte Pflanzstreil fen links und rechts des Weges erfolgen. |

Der Fußweg durch den Bahndamm hindurch soll durch eine I entsprechende Sandschicht besser begehbar gemacht werden,! und auch der Feldweg unterhalb des Bahndammes bis zur Hauptstraße nach Großholbach soll etwas befestigt werden. Dadurch wird die Möglichkeit gegeben, den Friedhof in

Hausfrauenbund

Mittwoch, 17.8.1983 diesjährige Ferienfahrt mit Kindern.

Wir besuchen den Flughafen Frankfurt und haben hier eine ca. zweistündige Rundfahrt mit £onderführung durch das Flughafen­gelände. Die Heimfahrt geht durch den Taunus.

Möglichkeit zur Kaffeepause ist gegeben.

Abfahrt 8.30 Uhr an der Kalbswiese. Gäste sind herzlich will­kommen. Anmeldung bei Frau Christa Kissel, Tel. 19020.

KINDERKOCHEN

Donnerstag, 11.8.1983, um 10.00 Uhr findet in der Lehrküche der KEVAG in der Bahnhofstr. in Montabaur ein Kinderkochen statt. Mindestalter 8 Jahre. Ein Unkostenbeitrag wird ertioben. Anmeldung ebenfalls bei Frau Christa Kissel, Tel. 19020.

JAHRESBEITRAG

Den fälligen Jahresbeitrag in Höhe von 24,- DM bitten wir bal­digst auf das Konto 100 549 161 bei der Kreissparkasse Monta­baur zu überweisen.

AHRBACHGEMEINDEN

HEILIGENROTH:

Sperrung des WirtschaftswegesIm llbachsgraben"

Die Sperrung des WirtschaftswegesIm llbachsgraben" wurde verkehrspolizeilich angeordnet.

Der o.g. Wirtschaftsweg wird an seiner Einmündung in die K 103 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Zugelassen ist aus­schließlich der land- und forstwirtschaftliche Verkehr.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

Diese Maßnahme wurde notwendig, da Motorradfahrer noch be­vor dieser Wirtschaftsweg fertig ausgebaut war, diesen durch Befahren wieder beschädigten und den Weg offensichtlich als Rennstrecke benutzen.

Auch das Sperrschild wurde bereits beschädigt sowie entlang der Kreisstraße 103 alle Leitpfähle ausgerissen.

Ich bitte alle Bürger mitzuhelfen, die Schadensverursacher fest­zustellen und zu melden.

Manns, Ortsbürgermeister