Montabaur 9 / 26 / 83
AHRBACHGEMEINDEN
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BODEN:
Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Boden
die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) bei. Wir bittfen um Beachtung I
HEI LI GEN R OTH:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am
Dienstag, 5. Jüli 1983 um 20.00 Uhr im Sitzungsraum der Gemeinde statt.
TAGESORDNUNG ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von ErschließungsaniagerUErschließungsbeiträge) Beratung und Beschlußfassung überden Erlaß einer Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung eines Grenzregelungsverfahrens gern. §§ 80 ff. BBauG für die Parzelle 68/3 in Flur 46.
|4. Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen Lahnstraße
Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung einer Straßenleuchte in der Lahnstraße
Kenntnisnahme von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982 |7. Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982 |8. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag des Tennis- Iclubs e.V.' Hbiligenroth auf Errichtung eines Geräteschuppens |9. Beratung und Stellungnahme bzw. Beschlußfassung zum Schreiben des Sportvereins TuS Ahrbach vom 28. Mai 1983 bezügl des Baues eines Rasenplatzes |10.Beratung und Beschlußfassung über die Einebnung von Grabfeldern auf dem Friedhof der Ortsgemeinde |11.Beratuna und Beschlußfassung über den Kauf einer größeren Schuibushaltestelle
|12.Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1983 bis 1987.
|13. Verschiedenes.
. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG |1. Grundstücksangelegenheit Verschiedenes.
5431 Heiligenroth, 27.6.83 /lanns, Ortsbürgermeister .
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|B0 DEN:
tfV „Deutsche Eiche" 1927 e.V.
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG jjamstag, 9.7.1983, 20.00 Uhr, Jahreshauptversammlung |n der Ahrbachhalle. Auf der Tagesordnung stehen u.a. so nichtige Punkte wie Bericht des 1. Vorsitzenden und alle Vorstandsmitglieder bzw. Abteilungsleiter, ferner können zur Jahreshauptversammlung Anträge gestellt Iverden. Die genannten Anträge müssen bis zum 2.7.1983 jchriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein. Später einge
gangene Anträge können nicht berücksichtigt werden. U.a. steht noch auf der Tagesordnung „Verschiedenes".
Es ergeht die herzliche Bitte an alle Mitglieder, die Jahreshauptversammlung lebhaft zu besuchen.
TuS Ahrbach, Abt. Handball
Die 1. Mannschaft hat in der Vergangenheit an verschiedenen Handballturnieren teilgenommen. Bei diesen Turnieren hat sie jeweils 1. und 2 Plätze belegt.
Die beiden Seniorenmannschaften werden am Sonntag, 3. Jüli 1983 in Bannberscheid an einem Feldhandballturnier teilnehmen. Treffpunkt: 12.00' Uhr an der Vogelsanghalle in Heiligenroth. Das Turnier beginnt um 13.00 Uhr.
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG des Zweckverbandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1983 vom 28. 04. 1983
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes überZweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbandsgesetz) vom 22. 12. 1982 (GVBI Nr. 36 Seite 476 vom 30. 12. 1982) in Verbindung-mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14» 12. 1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 1. 6. 1983 hiermit bekanntgegeben wird.
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden a) im Verwaltungshaushalt
keine Änderungen vorgenommen
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen um 920.000,-- DM erhöht
die Ausgaben um 920.000,-- DM erhöht
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich
der Nachträge gegenüber bisher
die Einnahmen 2.250.000,-- DM
die Ausgaben 2.250.000,- DM auf nunmehr
die Einnahmen 3.170.000,-DM
die Ausgaben 3.170.000,- DM festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 750.000,- DM um 920.000,- DM
zum Zwecke der Umschuldung erhöht und damit auf 1.670.000 DM neu festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Berechnungsmodus für die Erhebung der Verbandsumlage wird nicht geändert.
5427 Bad Ems, den 28. 04. 1983 Diel
Abwässerverband Bad Ems Verbandsvorsteher

