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Montabaur 5/26/83

Konzertveranstaltung der Stadt Montabaur im Innenhof des Schlosses Montabaur

Freitag, 8. Juli 1983,19.00 Uhr

Schloßhofkonzert

y mit dem

Vivaldi-Ensemble des Peter Cornelius- Konservatoriums Mainy.

unter der Leitung von Volker Müller

- Programm-

Vier Jahreszeiten

von Antonio Vivaldi

Solisten:

Frühling

Silke Volk, Violine Sommer

Kristin Reisbach, Violine Herbst

Christiane Thoenes, Violine Winter

Iris Meier, Violine

Einmrapren

Emctnene 12.- DM. Jugendliche. Wehrpflichtige und Eruadiensdeutende I ahihrn 30% Ermäßigung

K an envorveikiuf

VdWndtgemetndnTTvairung MonubturJlathjus, Zi 204.

Triefen 02602/19*110 Die Abcndkawc M ab 1100 Uhr g ffne t

Land gibt wieder Zuschüsse zur Förderung der allgemeinen Musikpflege

I. FÖRDERUNGSWÜRDIGE MASSNAHMEN Förderungswürdig sind Maßnahmen, die der Allgemeinen / Musikpflege unmittelbar dienen. Darunter fallen insbesondere die Beschaffung von vereinseigenen Instrumenten und Noten

für Instrumental-Musikvereine, Musikvereinigüngen der sogenann­ten Volksinstrumente sowie Spielmanns- und Fanfarenzüge. Zuschußfähig sind auch Veranstaltungen von Freilicht- und anderen Bühnen, Chorgemeinschaften, kirchenmusikalische Aufführungen sowie Maßnahmen, die der Förderung des musi­kalischen Nachwuchses (Ausbildungsbeihilfen, Teilnahme an kurzfristigen musikalischen Fortbildungskursen, musikalische Wettbewerbe u.a.)'dienen.

Nicht zuschußfähig sind insbesondere die Kosten für die Durchführung von Auslandsreisen, die Beschaffung von Kleidungsstücken, Uniformen sowie fortdauernde Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Saalmieten, Dirigentenhonorare,

Pachten, Gebühren, Geschäftsbedürfnisse und dgl.)

Musikgruppen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung können nicht gefördert werden.

II. GRUNDSÄTZE DER FÖRDERUNG:

Die Landeszuschüsse zur Förderung der Allgemeinen Musik­pflege sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lei­stungsfähigkeit des Trägers im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel in der Regel in Form einer Fehlbedarfsfinan­zierung festzusetzen. Dabei sind Landeszuschüsse in der Regel nur Vereinen zu gewähren, die in das Vereinsi;egister einge­tragen sind. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn in be­gründeten Einzelfällen, insbesondere bei nicht eingetragenen Vereinen, die in ihrer Vereinstätigkeit bereits über eine gewisse Tradition und Vertrauenswürdigkeit verfügen, 'Landeszuschüsse im Rahmen der Förderungsrichtlinien im gleichen Umfange gewährt werden, wie dies bei eingetragenen Vereinen der Fall ist. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muß untör Einbe­ziehung der eingesetzten Eigenmittel gesichert sein.

Die Zuschußhöhe soll grundsätzlich 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen nicht überschreiten. Dieser Landesanteil ist ais Höchstsatz anzusehen und soll auf besonders begründete Einzelfälle beschränkt bleiben Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Landeszuschusses besteht nicht. Ein Landes­zuschuß,darf an den gleichen Antragsteller erst erneut gewährt werden, wenn die Verwendung der früher bewilligten Landes­mittel ordnungsgemäß anerkannt worden ist.

Interessierte musiktreibende Vereine können die Antragsformu­lare bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Rathausneubau, Zimmer 204 oder bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises anfordern.

Die Anträge sind in 2-facher Ausfertigung mit den entsprechen­den Unterlagen bis spätestens 1.8.1983 bei der Kreisverwaltung Montabaur einzureichen.

Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA im Juli 1983

Im Monat Juli hält die BfA Westerwaldkreis im Ortsbereich Verbandsgemeinde Montabaur folgende Sprechtage ab:

Montag, 4.7.1983 Montag, 18.7.1983

jeweils von 8.30 -12.00 Uhr und von 13.30 - 15.00 Uhr im Kreishaus, Peter Altmeier-Platz, 5430 Montabaur, Sitzungs­saal III.

Der Besuch der Nachmittagssprechstunden ist nur nach vorheri­ger Anmeldung möglich.

Die Anmeldungen sind beim Versicherungsamt der Kreisver­waltung des Westerwaldkreises ,Tel. 02602/12346 vorzunehmen. Auskunftsuchende werden gebeten, ihre Versicherungsunterla­gen mitzubringen.

Sprechtage der Landesversicherungsanstalt LVA Rheinland- Pfalz im Monat Juli 1983

Die LVA Rheinland-Pfalz hält im Monat Juli 1983 im Wester­waldkreis (Bereich Verbandsgemeinde Montabaur) folgende Sprechtage ab:

Dienstag, 5. Juli 1983 von 8.30-42.30 Uhr und 13.30- 16.00 Uhr im Kreishaus Peter Altmeier-Platz 1,5430 Monta­baur, Sitzungssaal III.

Zu den Nachmittagssprechstunden kann eine telefonische Anmeldung erfolgen. Dre LVA bringt zu den jeweiligen Sprech­zeiten ein mobiles Datensichtgerät mit. Dadurch ist es möglich, daß die Versicherten ihren Versicherungsablauf bzw. eine Rentenauskunft erhalten können.

Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs­unterlagen mitzubringen. Wegen des gesetzlichen Datenschutzes ist es erforderlich, daß bei Vorsprache des Ehegatten, von Verwandten oder sonstigen Personen eine Vollmacht des Ver­sicherten mitgebracht wird.

Wir bitten um Beachtung !

Landjugendfest 2./3. Juli 1983 Sportplatz Niederelbert

mit Tom Bombadill, Pinball

Das dritte Ohr" Samstag, 18.00 Uhr

Westwood - Blues - Company

Blackbird, Strapaze Sonntag, 18.00 Uhr

Eintritt: Samstag, 7,- DM / Sonntag 6,- DM

Sonderkarte für beide Tage: 11,00 DM Vorverkauf: Steve's Musikladen Montabaur Dritte - Welt- Laden Wirges

Am Sonntag, 3.7. ab 10.00 Uhr

Markt, Info-Stände, Frühschoppen, Gesprächskreis zum Thema: Jugendarbeitslosigkeit"

ab 14.00 Uhr: Freie Bühne, Film, Spiele, Podiumsgespräch

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