Montabaur 5/26/83
Konzertveranstaltung der Stadt Montabaur im Innenhof des Schlosses Montabaur
Freitag, 8. Juli 1983,19.00 Uhr
Schloßhofkonzert
y mit dem
Vivaldi-Ensemble des Peter Cornelius- Konservatoriums Mainy.
unter der Leitung von Volker Müller
- Programm-
Vier Jahreszeiten
von Antonio Vivaldi
Solisten:
Frühling
Silke Volk, Violine Sommer
Kristin Reisbach, Violine Herbst
Christiane Thoenes, Violine Winter
Iris Meier, Violine
Einmrapren
Emctnene 12.- DM. Jugendliche. Wehrpflichtige und Eruadiensdeutende I ahihrn 30% Ermäßigung
K an envorveikiuf
VdWndtgemetndnTTvairung MonubturJlathjus, Zi 204.
Triefen 02602/19*110 Die Abcndkawc M ab 1100 Uhr g eö ffne t
Land gibt wieder Zuschüsse zur Förderung der allgemeinen Musikpflege
I. FÖRDERUNGSWÜRDIGE MASSNAHMEN Förderungswürdig sind Maßnahmen, die der Allgemeinen / Musikpflege unmittelbar dienen. Darunter fallen insbesondere die Beschaffung von vereinseigenen Instrumenten und Noten
für Instrumental-Musikvereine, Musikvereinigüngen der sogenannten Volksinstrumente sowie Spielmanns- und Fanfarenzüge. Zuschußfähig sind auch Veranstaltungen von Freilicht- und anderen Bühnen, Chorgemeinschaften, kirchenmusikalische Aufführungen sowie Maßnahmen, die der Förderung des musikalischen Nachwuchses (Ausbildungsbeihilfen, Teilnahme an kurzfristigen musikalischen Fortbildungskursen, musikalische Wettbewerbe u.a.)'dienen.
Nicht zuschußfähig sind insbesondere die Kosten für die Durchführung von Auslandsreisen, die Beschaffung von Kleidungsstücken, Uniformen sowie fortdauernde Ausgaben (z.B. Aufwendungen für Saalmieten, Dirigentenhonorare,
Pachten, Gebühren, Geschäftsbedürfnisse und dgl.)
Musikgruppen von Einrichtungen der Erwachsenenbildung können nicht gefördert werden.
II. GRUNDSÄTZE DER FÖRDERUNG:
Die Landeszuschüsse zur Förderung der Allgemeinen Musikpflege sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Trägers im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel in der Regel in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung festzusetzen. Dabei sind Landeszuschüsse in der Regel nur Vereinen zu gewähren, die in das Vereinsi;egister eingetragen sind. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn in begründeten Einzelfällen, insbesondere bei nicht eingetragenen Vereinen, die in ihrer Vereinstätigkeit bereits über eine gewisse Tradition und Vertrauenswürdigkeit verfügen, 'Landeszuschüsse im Rahmen der Förderungsrichtlinien im gleichen Umfange gewährt werden, wie dies bei eingetragenen Vereinen der Fall ist. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muß untör Einbeziehung der eingesetzten Eigenmittel gesichert sein.
Die Zuschußhöhe soll grundsätzlich 50 % der beihilfefähigen Aufwendungen nicht überschreiten. Dieser Landesanteil ist ais Höchstsatz anzusehen und soll auf besonders begründete Einzelfälle beschränkt bleiben Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Landeszuschusses besteht nicht. Ein Landeszuschuß,darf an den gleichen Antragsteller erst erneut gewährt werden, wenn die Verwendung der früher bewilligten Landesmittel ordnungsgemäß anerkannt worden ist.
Interessierte musiktreibende Vereine können die Antragsformulare bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur, Rathausneubau, Zimmer 204 oder bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises anfordern.
Die Anträge sind in 2-facher Ausfertigung mit den entsprechenden Unterlagen bis spätestens 1.8.1983 bei der Kreisverwaltung Montabaur einzureichen.
Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA im Juli 1983
Im Monat Juli hält die BfA Westerwaldkreis im Ortsbereich Verbandsgemeinde Montabaur folgende Sprechtage ab:
Montag, 4.7.1983 Montag, 18.7.1983
jeweils von 8.30 -12.00 Uhr und von 13.30 - 15.00 Uhr im Kreishaus, Peter Altmeier-Platz, 5430 Montabaur, Sitzungssaal III.
Der Besuch der Nachmittagssprechstunden ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
Die Anmeldungen sind beim Versicherungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ,Tel. 02602/12346 vorzunehmen. Auskunftsuchende werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen.
Sprechtage der Landesversicherungsanstalt LVA Rheinland- Pfalz im Monat Juli 1983
Die LVA Rheinland-Pfalz hält im Monat Juli 1983 im Westerwaldkreis (Bereich Verbandsgemeinde Montabaur) folgende Sprechtage ab:
Dienstag, 5. Juli 1983 von 8.30-42.30 Uhr und 13.30- 16.00 Uhr im Kreishaus Peter Altmeier-Platz 1,5430 Montabaur, Sitzungssaal III.
Zu den Nachmittagssprechstunden kann eine telefonische Anmeldung erfolgen. Dre LVA bringt zu den jeweiligen Sprechzeiten ein mobiles Datensichtgerät mit. Dadurch ist es möglich, daß die Versicherten ihren Versicherungsablauf bzw. eine Rentenauskunft erhalten können.
Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen. Wegen des gesetzlichen Datenschutzes ist es erforderlich, daß bei Vorsprache des Ehegatten, von Verwandten oder sonstigen Personen eine Vollmacht des Versicherten mitgebracht wird.
Wir bitten um Beachtung !
Landjugendfest 2./3. Juli 1983 Sportplatz Niederelbert
mit Tom Bombadill, Pinball
„Das dritte Ohr" Samstag, 18.00 Uhr
Westwood - Blues - Company
Blackbird, Strapaze Sonntag, 18.00 Uhr
Eintritt: Samstag, 7,- DM / Sonntag 6,- DM
Sonderkarte für beide Tage: 11,00 DM Vorverkauf: Steve's Musikladen Montabaur Dritte - Welt- Laden Wirges
Am Sonntag, 3.7. ab 10.00 Uhr •
Markt, Info-Stände, Frühschoppen, Gesprächskreis zum Thema: „Jugendarbeitslosigkeit"
ab 14.00 Uhr: Freie Bühne, Film, Spiele, Podiumsgespräch
' U
,, r |
l i

