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Montabaur 14/25/83

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zum Festsaal geleitet. Hier findet die Königsproklamation statt an die sich ein gemütliches Beisammensein anschließt.

Für Kaffee und Kuchen ist gesorgt. Die Bevölkerung ist recht herzlich eingeladen.

Das Königsschießen ist am Samstag, dem 25.6.1983 um 19 Uhr. Anmeldungen werden zwischen 18.30 Uhr und 19.00 Uhr angenommen.

Hombläsergruppe

Die Hornbläsergruppe des Schützenvereins führt zur Zeit einen Anfängerlehrgang durch. Interessenten werden gebeten, sich kurzfristig bei Udo Seibold, Tel. 06485/391 anzumelden. Übungsabend ist jeweils der Dienstag um 20.00 Uhr.

ELBERTGEMEINDEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 10.6.1983

Neue Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung beschlossen Zu Beginn der öffentlichen Sitzung wurden vom zuständiqen Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur dem Rat die Gründe dargelegt, die den Erlaß neuer Erschlie­ßungs- und Ausbaubeitragssatzungen rechtfertigen.

Den Aussagen des Mitarbeiters der Verbandsgemeindeverwal­tung war zunächst zu entnehmen, daß aufgrund höchstrichter­licher Entscheidungen einige bislang strittige Grundsatzfragen im Erschließungsbeitragsrecht abgeklärt wurden. Die Entschei­dungen des Bundesverwaltungsgerichtes ermöglichten daher nach Satzungsänderung eine praktikablere und ausgewogenere Beitragsabrechnung.

Unter diesem Gesichtspunkt habe die Verwaltung Satzungsent­würfe ausgearbeitet, die den jüngsten Entscheidungen im Er­schließungsbeitragsrecht Rechnung tragen.

Der Rat erklärte sich mit der Argumentation der Verwaltung einverstanden und beschloß jeweils einstimmig den Erlaß einer neuen Erschließungs- und Ausbaubeitragssatzung.

Diese Satzungen werden nach Rechtskraft die bislang gültigen Satzungen ablösen. Die wesentlichsten Satzungsänderungen sind nachstehend aufgezeigt:

1. Kinderspielplätze werden nicht mehr in den beitragsfähigen Aufwand einbezogen, d.h. Anlieger werden mit den Kosten für die Anlegung eines Kinderspielplatzes nicht belastet.

2 Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungsanlage angrenzen (sogenannte Hinter­liegergrundstücke) sollen künftig wie die übrigen Anlieger­grundstücke entsprechend der Grundstücksgröße bei der Beitlagsabrechnung zur Zahlung von Erschließungskosten herangezogen werden. Dies bedeutet, daß die Länge des Verbindungsweges bei der Berechnung der Tiefenbegren - zung keine Anwendung findet.

Solche Grundstücke erfahren daher die gleiche Behandlung wie die übrigen unmittelbar an die Erschließungsanlage an­grenzenden Grundstücke.

3. Der Gewerbezuschlag für Gewerbegrundstücke wird von 40 % auf 20% reduziert. Die Reduktion wurde damit be­gründet, daß die Geschoßflächenzahl regelmäßig höher

lag als bei reinen Wohngebieten und somit bereits eine höhe­re Beitragsbelastung erfolgte. Darüber hinaus war für diese Grundstücke eine Eckgrundstücksvergünstigung nicht vorge­sehen.

4. Eckgrundstücke an Gemeindestraßen oder klassifizierten Straßen sollen nach Erlaß der neuen Satzung nicht stärker belastet werden als Mittelliegergrundstücke. Das heißt, Grundstücke, die an zwei Gemeindestraßen angrenzen.

werden nur noch mit jeweils 50 % zur Veranlagung heran - gezogen, bei drei angrenzenden Straßen jeweils nur noch mit 33 1/3 %.

5. Bordsteinanlagen werden künftig bei Kostenspaltung mit der Fahrbahn abgerechnet. Bei teilweisem Ausbau der Er­schließungsanlage (z.B. zunächst Straße und zu einem späte­ren Zeitpunkt Bürgersteig und Beleuchtung) werden die Kosten für die Bordsteinanlage jeweils der Straßenbaumaß­nahme zugeschlagen und mit dieser abgerechnet.

Haushaltsüberschreitungen im Jahre 1982 Insgesamt 7 Einzelpositionen führten im Haushaltsjahr 1982 zu erheblichen Ansatzüberschreitungen und bedurften insoweit der | Genehmigung durch den Rat.

Im einzelnen begründeten sich die Mehrausgaben wie folgt:

a) Aufgrund der Zunahme der Zahl der Hilfeempfänger sowie aufgrund des gestiegenen Leistungsumfanges mußten 1.773,59 DM mehr für Sozial leistungen aufgebracht werden als ursprünglich im Plan vorgesehen waren.

b) Die im Umlegungsverfahren zu zahlenden Meßgehilfelöhne überstiegen den im Haushaltsplan bereitgestellten Ansatz um 2.689,83 DM. Die Sach- und Verfahrenskosten im Flui bereinigungsverfahrenFesterling" beliefen sich auf insge­samt 66.689,83 DM

c) Notwendige Flickarbeiten am Gemeindestraßen führten zu einer Ansatzüberschreitung von 801,37 DM

d) 504,39 DM mußten zuästzlich bereitgestellt werden für die Haltungskosten der Fahrzeuge

e) Zusätzlicher Arbeitseinsatz der Waldarbeiter bedingte Mehr- 1 kosten von 3.466,51 DM.

f) Für Instandsetzungsmaßnahmen an Waldwegen zur Beseiti­gung von Manöverschäden wurden insgesamt 4.389,02 DM aufgawendet.

Im Plan standen ursprünglich lediglich 3.881,24 DM bereit, i so daß sich hier die Ansatzüberschreitung auf 1.507,78 DMj belief.

g) Die gewichtigste Ansatzüberschreitung mit 224.644,- DM stellten Ausgleichszahlungen an Beteiligte des Umlegungs- ] VerfahrensFesterling" dar.

Diesen Mehrbelastungen stehen auf der Einnahmenseite von den Beteiligten zu erbringende Ausgleichszahlungen in i etwa der gleichen Höhe (geringe Überdeckung) gegenüber.

h) Die Bauausgaben zur Friedhofserweiterung (Entwässerung!^ Wegebau- und Gärtnerarbeiten sowie Errichtung eines Kriegerehrenmales) verursachten Kosten von insgesamt 35.248,04 DM. Ursprünglich waren im Plan lediglich 10.00 DM bereitgestellt, so daß die Haushaltsüberschreitungen hier 25.248,04 DM betrugen.

Der Gesamtbetrag der erheblichen Ansatzüberschreitungen belief sich auf 260.635,51 DM. Um dennoch einen Haushalts-| ausgleich herbeizuführen, wurde beschlossen, zur Deckung Mehreinnahmen aus der Erstattung von der Verbandsgemeind für die Übergabe der Schule, zusätzliche Einnahmen aus der ; ,§piel< Veräußerung von Grundstücken und letztlich den beträchtlich! Fjernt Anteil an Mehreinnahmen bei Ausgleichszahlungen von Beteil» Senio ten im Umlegungsverfahren hierfür heranzuziehen.

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Anschließend wurde dem Rat noch eine geringfügige Ansatz­überschreitung von 78,- DM zur Kenntnis gegeben.

Ordnungsgemäße Unterbringung der neuen Schachfiguren beschlossen *

Um die neu angeschafften Schachfiguren gegen Diebstahl zu i sichern bzw. um diese nicht während des ganzen Tages den j Witterungseihflüssen auszusetzen, beschloß der Rat die Her-; Stellung eines Holzverschlages in Auftrag zu geben. Hierzu sollen zunächst Angebote eingeholt werden.

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