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ntabaur 23/23 / 83

JV '^Hoffnung" Niederlebert

nie nächste Gesangstunde des MG V "Hoffnung" findet nicht §n Freitag, dem 1o. 6. 1983 sondern am Donnerstag, dem |,6. 1983 um 2o.45 Uhr im Vereinslokal Keul statt.

Weiterhin möchten wir nochnriäfs, besonders für die Inaktiven juf unsere Wanderung und das anschließende Grillfest am Frei- M, dem 17. 6. 1983 hin weisen. Abmarsch 14.oo Uhr. Anmel- lungen bitte bei den aktiven Sängern.

M$ vorgenanntem Anlaß, wird noch die Gesangstunde von ireitag, dem 17. 6. 1983 auf Samstag, den 18. 6. 1983, 17.oo [ihr verlegt.

DRK Ortsgruppe Niederelbert

Ilutspendetermin

Bienstag, 14. 6. 1983,17.oo - 2o.oo Uhr in der Grundschule liederelbert.

artverein Blau-Weiß Abt. Alte Herren

mläßlich des Vereinsjubiläums spielen wir am Samstag, 11.

Juni 1983 in einem Heimspiel gegen die Mannschaft aus Hersch- ch. Anstoß 17.15 Uhr.

Iberelbert

(V Oberelbert 1928 e. V.

i kommenden Wochenende 11. / 12. Juni 1983 findet wieder Jis traditionelle Fußballturnier des SV Oberelbert statt; Wir lochten hiermit alle zu den sportlichen Veranstaltungen einla- [n. Für das leibliche Wohl unserer Gäste ist bestens gesorgt, n Sonntag können Sie sogar Ihren Nachmittagskaffee bei seinnehmen.

Imstag, 11 . 6 . 1 983

).oo Uhr Übertragung des DFB- Pokalendspieles im Sportler­heim

1.18.00 Uhr Freundschaftsspiel: DJK Nottuln - SV Oberelbert Ischl, gemütliches Beisammensein im Sportlerheim.

(mittag, den 12. Juni 1983

USSBALLTURNIER

|1o.3o Uhr Gruppenspiele

puppe A: Nottuln, Ransbach, Horbach /W.

»uppe B: Kemmenau, Welschneudorf, Niederelbert 115.00 Uhr Endspiele l17.3o Uhr Siegerehrung

IeLSCHN EUDORF I Welsch neudorf

leitag, 1o. 6. 1983, 2o.oo Uhr wichtige Mannschaftsbespre- lung in der Gaststätte "Zum Hannes." Es wird um vollzähliges [scheinen gebeten.

[enstag, 14. 6. 1983, 18.oo Uhr findet auf dem Friedhof f 2. sogenannte "Hackgang" zur Pflege der Anlage statt.

^willige Feuerwehr Welsch neudorf

'Sonntag, dem 12. 6. 1983 treffen wir uns wie üblich zur Zerwehrübung um 1o.oo Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Um lllzähliges Erscheinen wird gebeten.

fAHLHOFEN fhnes in Stahlhofen

[diesem Jahre feiert unsere Gemeinde ihre Kirmes am 11., ^und 13. Juni. Sie beginnt mit der Aufstellung des Kirmes- feiesam Freitag, dem 1o. Juni um 19.3o Uhr. Am Samstag pin Festgottesdienst unter Mitwirkung des DRK-Blasorche- s Daubach. Tanz und Unterhaltung gibt es an den Festtagen Unseren beiden Gastwirtschaften. Die Kirmesgesellschaft

wird von der Dorfjugend gestellt. Für Belustigung unserer Kinder sorgt eine Schaustellerfirma aus Koblenz auf dem Kirmesplatz im Flachsbruch. Bierstand und Toilette sind dort vorhanden.

Somit wünsche ich allen Einwohnern und Gästen frohe und gemütliche Stunden während der Kirmestage.

Pehl, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

4. Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen zur Ände­rung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 3o. Mai 1983

Der Ortsgemeinderat Stahlhofen hat am 31. 3. 1983 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2o2o-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 4. 3. 1983 (GVBI. S. 311 sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI.

5. 3o6, BS 61o-1o), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 7. Febr. 1983 (GVBI. S- 25) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung dej aufsichtsbehördlichen Unbedenklich­keitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwald - kreises vom 19. Mai 1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Stahlhofen über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen vom 25. Nov. 1976 geändert durch Satzungen vom 2o. Juli 1977, 3. Mal 1978, und vom 23. Nov. 1981 wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

"a) für Personen ab vollendetem 1o. Lebensjahr 355,-- DM.

T ' k

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Stahlhofen, 3o. Mai 1983 Ortsgemeinde Stahlhofen, Pehl, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14. 12. 1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. 3. 1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des

Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tat­sachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Großer Markt 1o, 543o Montabaur geltend gemacht worden ist. ^

Stahlhofen, 7. 6. 1983 Ortsgemeinde Stahlhofen Pehl, Ortsbürgermeister (S)

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Gruppenleiter-Treff vor Ort

Die Arbeitsgemeinschaft "Jugend" in der Verbandsgemeinde Montabaur, lädt alle Jugendgruppenleiter, die Bürgermeister und Pfarrer, sowie sonstige, an der Jugendarbeit interessierte Personen aus den Gemeinden Horbach, Daubach, Gackenbach, Hübingen, Untershausen, Ettersdorf, Stahlhofen zu einem "Gruppenleiter-Treff vor Ort" am Montag, dem 2o. Juni 1983 um 19.oo yhr in den Jugendraum nach Horbach ein. Themen der Besprechung:

1. Bestandsaufnahme und zukünftige Möglichkeiten der Jugend-

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