Montabaur 6/23 / 83
Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
DIENSTAG, der 28. Juni 1983, 10.00 Uhr.
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Plat/ Zimmer 217 einzureichen.
Montabaur, 6.6.1983 In Vertretung Reusch, I. Beigeordneter
Vk i/eriAialtung informiert
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Foto: Pöhler
Rasches Eingreifen der Freiwilligen Feuerwehr aus Montabaur und Heiligenroth beendeten am Donnerstagabend gegen 18.25 Uhr auf ‘der Bundesstraße 255 im Bereich des Heiligenrother Industriegebietes einen Fahrzeugbrand. Leider wie so oft bei Bränden und Unfällen zu beobachten, behinderten Schaulustige erheblich die Arbeit der beiden Freiwilligen Feuerwehren. Die Polizei richtet die große Bitte an die Verkehrsteilnehmer, die Hilfsorganisationen nicht durch unnötige Neugier zu behindern.
Vorankündigung
8. Juli 1983, 19.00 Uhr Schloßhofkonzert
mit dem Vivaldi-Ensemble, Mainz, im Schloß Montabaur,
Innenhof, Antonio Vivaldi / „Vier Jahreszeiten"
Eintritt: 12,-- DM.
Jugendliche, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende erhalten auf den Eintrittspreis 30 % Ermäßigung.
Gruppen ab 10 Personen erhalten ebenfalls Ermäßigung.
KARTENVORVERKAUF:
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer
204, Telefon 02602/196.110
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Straßenreinigjmg
Die Reinigung der Bürgersteige und Straßenrinnen läßt vielerorts zu wünschen übrig. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, daß alle Anlieger nach den geltenden Straßenreinigungssatzungen verpflichtet sind, Bürgersteige und Straßenrinnen vor ihrem Grundstück regelmäßig (d.h. mindestens einmal wöchentlich ) zu reinigen. Dazu gehört insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Unkraut, Gras und sonstigen Unrat jeder Art,
Die Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden enthalten z.T. weitergehende Regelungen, auf die an dieser Stelle nicht im einzelnen eingegangen werden kann.
Soweit in Einzelfragen Unklarheiten bestehen, können die jeweili npn Sptzimopn währporl der Dienstzeit hei uns einoesehen und
Probleme erörtert werden.
Wir bitten um Verständnis, daß wir künftig nicht jeden säumigen Reinigungsverpflichteten einzeln zur Sauberkeit ermahnen, sondern die in den Straßenreinigungssatzungen enthaltenen Möglichkeiten der Anwendung von Zwangsmitteln und des Erlasses von Bußgeldbescheiden ausschöpfen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibeh, 2 ,
Veranstaltungen am Tag der Deutschen Einheit, 17. Juni Wegen der Vielzahl von Anfragen und Ankündigungen, die uns in den letzten Tagen erreichen, möchten wir an dieser Stelle auf die Zulässigkeit von Veranstaltungen am 17. Juni eingehen:
SPORTLICHE VERANSTALTUNGEN:
Sportliche und turnerische Veranstaltungen sind ab 11.00 Uhr zugelassen.
In jedem Fall ist auch nach diesem Zeitpunkt darauf zu achten, daß Gottesdienste nicht gestört werden.
•• Die Zulassung erstreckt sich nur auf rein sportliche
Veranstaltungen, z.B. sind Waldfeste in Verbindung mit einem Fußballspiel nicht zulässig.
ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN (Grillfeste, sonst. Feiern usw.)
Am 17. Juni sind alle öffentlichen Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen (wie Schlachtfeste, Konzerte , öffentliche Vereinsfeste, Grillfeste, Preisskat oder -kegeli usw.), die nicht dem Charakter des Feiertages angepaßt sind, verboten.
TANZVERANSTALTUNGEN
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind am 17. Juni ab 04.00 Uhi verboten.
- Dies gilt auch für Tanzlokale, Discotheken usw.
Rechtsgrundlage für diese Verbote ist das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz -LFtG) vom 15.7,1970 (GVBI. S. 225 ) v
Soweit im Einzelfäll Fragen zu der Zulässigkeit einer geplanten Veranstaltung bestehen, können nähere Einzelheiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer Nr. 106 od. 107, Tel. Durchwahl 196133 od. 196134 geregelt werden.
Wir weisen darauf hin, daß Verstöße gegen das Feiertagsgesetz Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße geahnt det werden können.
Unzulässige Veranstaltungen können verboten oder unterbrochen werden.
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
als Ortspolizeibehörde I
Abgabe von Fichten-Stangen I
Im Stadtwald Montabaur werden Fichtenstangen aller Stärke- I klassen - auch größere Mengen - abgegeben. I
Die Stangen sind gefällt und müssen nur noch entastet werden-l Sonderpreis dieser einmaligen Aktion 10,- DM je 100 Stück. I Anfragen beim Forstrevier Montabaur, Hohestr, 16, Herrn I Reifenberger, Tel. 02602/3551. I
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Vereine u. Verbände berichten
AGJ der Verbandsgemeinde
Bis zum Dienstantritt der neuen hauptamtl. Jugendpflegerin d< Verbandsgemeinde (im August) stehen die beiden ehrenamtlichen Jugendpfleger allen Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften als Ansprechpartner zur Verfügung: Heidi Butenschoi Hauptstr. 22, 5411 Neuhäusel, Tel. 02620/8863, Uli Schmidt, Auf der Heide 4, 5431 Hörbach, Tel. 06439/203.

