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Montabaur 6/23 / 83

Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die ge­tätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

DIENSTAG, der 28. Juni 1983, 10.00 Uhr.

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Plat/ Zimmer 217 einzureichen.

Montabaur, 6.6.1983 In Vertretung Reusch, I. Beigeordneter

Vk i/eriAialtung informiert

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Foto: Pöhler

Rasches Eingreifen der Freiwilligen Feuerwehr aus Montabaur und Heiligenroth beendeten am Donnerstagabend gegen 18.25 Uhr aufder Bundesstraße 255 im Bereich des Heiligenrother Industriegebietes einen Fahrzeugbrand. Leider wie so oft bei Bränden und Unfällen zu beobachten, behinderten Schaulustige erheblich die Arbeit der beiden Freiwilligen Feuerwehren. Die Polizei richtet die große Bitte an die Verkehrsteilnehmer, die Hilfsorganisationen nicht durch unnötige Neugier zu behindern.

Vorankündigung

8. Juli 1983, 19.00 Uhr Schloßhofkonzert

mit dem Vivaldi-Ensemble, Mainz, im Schloß Montabaur,

Innenhof, Antonio Vivaldi /Vier Jahreszeiten"

Eintritt: 12,-- DM.

Jugendliche, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende erhalten auf den Eintrittspreis 30 % Ermäßigung.

Gruppen ab 10 Personen erhalten ebenfalls Ermäßigung.

KARTENVORVERKAUF:

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer

204, Telefon 02602/196.110

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Straßenreinigjmg

Die Reinigung der Bürgersteige und Straßenrinnen läßt vielerorts zu wünschen übrig. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, daß alle Anlieger nach den geltenden Straßenreinigungssatzun­gen verpflichtet sind, Bürgersteige und Straßenrinnen vor ihrem Grundstück regelmäßig (d.h. mindestens einmal wöchent­lich ) zu reinigen. Dazu gehört insbesondere die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Unkraut, Gras und sonstigen Unrat jeder Art,

Die Straßenreinigungssatzungen der Ortsgemeinden enthalten z.T. weitergehende Regelungen, auf die an dieser Stelle nicht im einzelnen eingegangen werden kann.

Soweit in Einzelfragen Unklarheiten bestehen, können die jeweili npn Sptzimopn währporl der Dienstzeit hei uns einoesehen und

Probleme erörtert werden.

Wir bitten um Verständnis, daß wir künftig nicht jeden säumigen Reinigungsverpflichteten einzeln zur Sauberkeit ermahnen, sondern die in den Straßenreinigungssatzungen enthaltenen Möglichkeiten der Anwendung von Zwangsmitteln und des Erlasses von Bußgeldbescheiden ausschöpfen. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibeh, 2 ,

Veranstaltungen am Tag der Deutschen Einheit, 17. Juni Wegen der Vielzahl von Anfragen und Ankündigungen, die uns in den letzten Tagen erreichen, möchten wir an dieser Stelle auf die Zulässigkeit von Veranstaltungen am 17. Juni eingehen:

SPORTLICHE VERANSTALTUNGEN:

Sportliche und turnerische Veranstaltungen sind ab 11.00 Uhr zugelassen.

In jedem Fall ist auch nach diesem Zeitpunkt darauf zu achten, daß Gottesdienste nicht gestört werden.

Die Zulassung erstreckt sich nur auf rein sportliche

Veranstaltungen, z.B. sind Waldfeste in Verbindung mit einem Fußballspiel nicht zulässig.

ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN (Grillfeste, sonst. Feiern usw.)

Am 17. Juni sind alle öffentlichen Versammlungen, Aufzüge und Umzüge, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertages entsprechen, sowie alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veran­staltungen und Darbietungen (wie Schlachtfeste, Kon­zerte , öffentliche Vereinsfeste, Grillfeste, Preisskat oder -kegeli usw.), die nicht dem Charakter des Feiertages ange­paßt sind, verboten.

TANZVERANSTALTUNGEN

Öffentliche Tanzveranstaltungen sind am 17. Juni ab 04.00 Uhi verboten.

- Dies gilt auch für Tanzlokale, Discotheken usw.

Rechtsgrundlage für diese Verbote ist das Landesgesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz -LFtG) vom 15.7,1970 (GVBI. S. 225 ) v

Soweit im Einzelfäll Fragen zu der Zulässigkeit einer geplanten Veranstaltung bestehen, können nähere Einzelheiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer Nr. 106 od. 107, Tel. Durchwahl 196133 od. 196134 geregelt werden.

Wir weisen darauf hin, daß Verstöße gegen das Feiertagsgesetz Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einer Geldbuße geahnt det werden können.

Unzulässige Veranstaltungen können verboten oder unterbro­chen werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

als Ortspolizeibehörde I

Abgabe von Fichten-Stangen I

Im Stadtwald Montabaur werden Fichtenstangen aller Stärke- I klassen - auch größere Mengen - abgegeben. I

Die Stangen sind gefällt und müssen nur noch entastet werden-l Sonderpreis dieser einmaligen Aktion 10,- DM je 100 Stück. I Anfragen beim Forstrevier Montabaur, Hohestr, 16, Herrn I Reifenberger, Tel. 02602/3551. I

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Vereine u. Verbände berichten

AGJ der Verbandsgemeinde

Bis zum Dienstantritt der neuen hauptamtl. Jugendpflegerin d< Verbandsgemeinde (im August) stehen die beiden ehrenamtli­chen Jugendpfleger allen Jugendgruppen und Jugendgemein­schaften als Ansprechpartner zur Verfügung: Heidi Butenschoi Hauptstr. 22, 5411 Neuhäusel, Tel. 02620/8863, Uli Schmidt, Auf der Heide 4, 5431 Hörbach, Tel. 06439/203.