Lontabaur - 23 - 19/83
öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Joie Satzung der Ortsgemeinde Holler über die Erhebung von übernehme J^ hihrpn für das Bestattungswesen vom 8. Dez. 1976, geän- tot durch Satzung vom 30. Sept. 1981 wird wie folgt ge- indert:
§ 3 Abs. 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
"a) für Personen ab vollendetem 10.
Lebensjahr 355,-- DM
Amt
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I983 w indnis.
Biese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt- lachung in Kraft.
i431 Holler, 2. Mai 1983
Ortsgemeinde Holler Molsberger, Ortsbürgermeister
ehrfest in»NWEIS:
srätehautBsem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz 8.00 Uhr,ItemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch iesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes hin- twiesen.
ine Verletzung der Bestimmungen über jnd in Wir® die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und ;gen Glas H) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des um 17.001 Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
vahl, Ab-® unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach ieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be- id in Gör-Beichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung A-Jugend®griinden können, gegenüber der Verbandsgemeindever- faltung. Großer Markt 10, 5430 Montabaur, geltend ge- rerbach 9®acht worden ist.
16.5.1983
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r, 5.5.1983 jrtsgemeinde Holler
Molsberger, Ortsbürgermeister
Sonntag Das Spiel, tragen. Ai Uhr in N
von tt Ebi rAHL . H0FEN
^■ffentliche Bekanntmachung
** nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen findet feitag, 20. Mai 1983 , um 19.30 Uhr, im Bürgermeisteramt
(att.
agesordnung
ÖFFENTLICHE SITZUNG
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 31.3.1983
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmals 6 Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
Kenntnisnahme über- und außerplanmäßiger Ausgaben für bas Haushaltsjahr 1982
Beratung und Beschlußfassung über den Kauf von Auto- aufklebern mit dem Aufdruck des Ortsgemeindewappens
verschiedenes
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NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG Grundstücksangelegenheit Grundstücksangelegenheit Grundstücksangelegenheit
Verschiedenes
Stahlhofen, 5.5.1983 ! ^> Ortsbürgermeister
UNTERSHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Unterhausen findet am Donnerstag, 19. Mai 1983, 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge)
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
3. Bekanntgaben von Ober- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1982
4. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Personalangelegenheiten
2. Verschiedenes
5431 Untershausen, 9. Mai 1983 Müller, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
2. Satzung der Ortsgemeinde Untershausen
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 6. Mai 1983
Der Ortsgemeinderat Untershausen hat am 7.4.83 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert furch Landesgesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31)sowie des § 1 Abs 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 5. März 1982 (GVBI. S. 83) die felgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 2. Mai 1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der OT Untershausen über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen vom 9. Nov.1977 geändert durch Satzung vom 10. Nov. 1981 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
"a) für Personen ab vollendetem 10.
Lebensjahr 355,-- DM
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5431 Untershausen, 6. Mai 1983
Ortsgemeinde Untershausen Müller, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.3.1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes hingewiesen.
Eine Verletzung der Bestimmungen über •a) Die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 A Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be-

