btabaur - 21 - 19/83
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loSSHOLBACH Iffentliche Bekanntmachung
Je nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach fin- Etstatt am Mittwoch, dem 18. Mai 1983, um 19.30 Uhr [Gemeindehaus.
(aGESO R D N U"N G:
VeNTUCHE SITZUNG
[Beratung und Beschlußfassung über die Bodenwertfest- [setzung für den Bereich "Ortslage [Beratung und Beschlußfassung über den Anschluß des [Durchlasses Weg Nr. 104 an die Entwässerungsleitung ■Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf des Be- Ibauungsplanes "Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen" ■Verkabelung der Leitungstraße entlang der Alte Straße ■Beratung und Beschlußfassung über die Durchführung der iBaulandumlegung für den Bereich des Bebauungsplanes l'Birkenweg - und Erweiterung "Neuwiese - Kreuzwiese- IStriithchen"
[Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Be- jauungsplanes "Birkenweg"
|l. Änderungsbeschluß Vergabe des Planungsauftrages , Zustimmungsbeschluß zum Änderungsentwurf Verzicht auf die Bürgerbeteiligung nach § 2 a Abs.1 - 3 BBauG
[ Durchführung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG leratung und Beschlußfassung über jden Erlaß einer neuen Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige [lerstetlung.von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) leratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen fatzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau Ion Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge)
Verschiedenes
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
jeitragsangelegenheit
|erschiedene6
I Großholbach, 9.5.1983 lernich, Ortsbürgermeister
pt über die Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach 14 . 5.1983
puungsplanänderung "Neuwies - Kreuzwiese - Jthchen" - Änderungvon Textfestsetzung - bald [schlossen
129.9.1982 hatte der Rat der Aufhebung der Textfeste |ng Nr. 6 (Freihaltung nicht überbaubarer Flächen von her Bebauung) und Neufassung der Textfestsetzung Nr.
ng über die Errichtung von Garagen) beschlossen, hinderte Bebauungsplan wurde daraufhin abgeändert |>ffengelegt. In der Sitzung vom 27.4.1983 erfolgt nun- Jzum Abschluß des Bebauungsplanverfahrens- was die [heit des Rates anbelangt - der Zustimmungsbeschlußatzungsbeschluß, Der geänderte Plan wird nunmehr ^Verwaltung zur Genehmigung vorgelegt.
| e Teilnahme am Wettbewerb "Unser Dorf soll |ner werden"
1 Mehrheitsbeschluß wurde vom Rat festgelegt, im Jahre |nicht an dem alljährlich stattfindenden Kreiswettbe- Unser Torf soll schöner werden" teilzunehmen.
a hme von Darlehen für Umschuldungszwecke ^gemeinderat beauftragte die Verwaltung , zur Um- Un 9 zinsungünstiger Darlehen neue Kommunalkredite r Höhe von insgesamt ca. 201.000,-- DM aufzunehmen. .Scheidung des Rates wird damit begründet, daß im 9®nen Jahr - in Zeiten der Hochzinsphase - Kredite 0rnrr| en wurden mit zinsungünstigen Konditionen. Nach
dem in letzter Zeit spürbare Zinsentlastungen auf dem Kreditmarkt zu verzeichnen waren, soll durch Neuaufnahme eines Kredites der bislang laufende Vertrag abgelöst und somit der Schuldendienst der Gemeinde entlastet werden.
Änderung der Friedhofsgebührensatzung Einstimmig entsprech der Rat dem vorgelegten Satzungsentwurf zur Änderung der bislang gültigen Friedhofsnebühren- satzung. Inhalt dieser Änderung ist die Anhebung der Bestattungsgebühren für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr auf 355,-- DM .Diese Änderung steht im Zusammenhang mit dem Wechsel des Totengräbers und mit dem Wegfall der Möglichkeit zur Pauschalversteuerung der zu zahlenden Entschädigung Da die Bestattungsgebühren kostendeckend erhoben werden sollen, d.h. die der Gemeinde tatsächlich entstehenden Kosten sollen abgedeckt werden, wurde die Anhebung der Bestattungsgebühren seitens der Verwaltung empfohlen.
Investitionstätigkeit der Gemeinde Jeweils einstimmig wurden vom Rat folgende Aufträge vergeben:
a) Einbau von vier Fenstern im Gemeindehaus,
b) Ankauf von Farbe zum Außenanstrich des Gemeindehauses,
c) Herstellung einer Einzäunung der Rasenfläche und eines Schleusene'ngangs am Dorf platz.
d) Anbringung eines Amtsschildes am Gemeindehaus,
e) Herstellung einer Einfassung für eine Splittabladestelle am Friedhof,
Verlegung des Ortsrandweges östlich der Hohen Straße
Vom Kulturamt Westerburg wurde empfohlen, die Abrenzung der Baulandumlegung so vorzunehmen, daß der Ortsrandweg die Grenze darstellt und der Weg selbst im Flurbereinigungsverfahren verbleibt.
Nach Mitteilung des Kulturamtes wurde jedoch bei der Absteckung des rechtskräftigen Bebauungsplangebiefes festgestellt, daß die Ortsrandwegeführung in der im Plan ausgewiesenen Form Schwierigkeiten bereitet.
Vom Rat wurde daher festgelegt, die Streckenführung des Weges zu ändern. Dieser soll nunmehr - wie zunächst vorgesehen - in einer Entfernung von 40 m östlich der Hohen Straße verlaufen.
GROSSHOLBACH/KLEINHOLBACH Jugend sammelt für Jugend
Auch in diesem Jahr beabsichtigt der Landesjugendring wiederum eine Sammlung unter dem Motto "Jugend sammelt für Jugend" in der Zeit vom 14. Mai - 23. Mai 1983 durchzuführen.
Auch in Großholbach und in Kleinholbach werden Jugendliche des Gruppenleiterkreises als Sammler unterwegs sein! .Die Bevölkerung wird um Unterstützung gebeten.
SV Grün-Weiß Görgeshausen e. V.
Die 1. Mannschaft spielt am kommenden Sonntag, dem 15.5. 1983, gegen Horressen II. Anstoß ist um 15.00 Uhr in Horressen.

