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Montabaur 2/19/83

Schöne Fassaden können auch 1983 wieder eine Prämie gewinnen

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Oft fängt es für den Hauseigentümer bei der Renovierung der Fassade mit einer Menge Arbeit und Dreck an,

bevor sein Haus zu einem wahren Schmuckstück wird. i

Vielfach genügen schon ein wenig Farbe um die alte Fassade in neuem Glanz erstrahlen zu lassen.

Termin wurde verlängert: Bis zum 31.5.1983 können Eigentümer oder Mieter von Häusern in der Montabaurer Innenstadt und in den Stadtteilen sich zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb der Stadt Montabau entschließen.

Die Meldungen müssen bis Ende Mai 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen sein. Ein formloses Schreiben, worii die Teilnahme bekundet wird, genügt schon.

Auskunft erteilt das Bauamt. Tel. 02602/196114.

Nachstehend veröffentlichen wir nochmals die Ziele und Aufgabenstellung des Wettbewerbs.

1. ZIEL UND AUFGABEN

Der Wettbewerb soll die Initiative der Einwohner und Bürger zur Pflege, Gestaltung und Verschönerung ihrer Gebäude an­regen und fördern. Durch den Wettbewerb sollen Maßnahmen die zur Stadtverschönerung beitragen, bewertet und prämiiert werden.

2. TEILNEHMERKREIS:

Teilnehmer des Wettbewerbs können Eigentümer oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und den Stadtteilen sein.

Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch formloses Schreiben bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

3. BEWERTUNGSKOMMISSION

Zur Ermittlung der Preisträger wird eine Bewertungskommis­sion gebildet. Die Kommission besteht aus fünf durch den Stadt­rat der Stadt Montabaur gewählten Mitgliedern

4. BEWERTUNGSZEITRAUM:

Die Bewertung stadtverschönernder Maßnahmen wird jährlich in der Zeit vom 1.5. - 30.6. durch die Bewertungskommission durchgeführt.

5. BEWERTUNGSKRITERIEN:

Die Bewertung der Fassadengestaltung wird durch die Kommtf sion unter Verwendung eines Bewertungsbogens im Punkte System vorgenommen, der die nachfolgenden Bewertungskrite rien enthält:

m Gestaltung der Hausfassaden unter Berücksichtigung von Form, Material, Farbgebung und Blumenschmuck

Renovierung der Fassaden stilechte Anpassung an das Straßenbild Auffrischung alter Inschriften städtebauliche Anpassung der Leuchtreklamen und Werbeanlagen

Eine mehrmalige Bewertung und Prämiierung derselben Maß­nahme ist ausgeschlossen.

Die Bürgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verloa: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach

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