Montabaur 16 /18/83
DAUBACH
Neue Erschließung* und Ausbaubeitragssatzung beschlossen
Nachdem zuvor die wesentlichsten Unterschiede zwischen den neuen bzw. derzeit gültigen Satzungen vom Sachbearbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur dargelegt wurden, beschloß der Rat einstimmig den Erlaß einer neuen Erschließungsbeitrags- und Ausbaubeitragssatzung. Der Erlaß dieser neuen Satzungen wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, da die bislang gültigen Satzungen bei der Abrechnung von Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen des öfteren zu Härtefällen bei den betroffenen Anliegern führten, Nachdem - durch jüngste höchstrichterliche Entscheidungen in wesentlichen Punkten eine Vereinheitlichung des Beitragsrechtes möglich wurde, erarbeitete die Verwaltung Satzungsentwürfe, die der Vereinheitlichung des Beitragsrechtes Rechnung trugen und dem Bedürfnis der Praktikabilität entsprachen. Gegenüber den bislang gültigen Beitragssatzungen sind folgende Änderungen vorgesehen:
1. Kinderspielplätze werden künftig nicht mehr in die Beitragsrechnung einbezogen.
2. Hinterliegergrundstücke - das sind Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungs ~ anlage angrenzen - sollen künftig wie die übrigen Anliegergrundstücke entsprechend der Grundstücksgröße bei der Beitragsabrechnung zur Zahlung von Erschließungskosten herangezogen werden.
3. Der Gewerbezuschlag für Gewerbegrundstücke wird von 40 % auf 20 % reduziert. Bislang wurden Gewerbegrundstücke zu hoch belastet, da die Geschoßflächenzahl regelmäßig höher (1,0 oder 1,2) ist als bei reinen Wohngebieten (0,7 oder 0,8) . Darüber hinaus war für diese Grundstücke eine Eckgrundstücksvergünstigung nicht vorgesehen.
4. Eckgrundstücke an Gemeindestraßen oder klassifizierten Straßen sollen nach Erlaß der neuen Satzung nicht stärker belastet werden als Mittelliegergrundstücke, Dies bedeutet, daß Grundstücke, die an zwei Gemeindestraßen angrenzep, nur noch mit jeweils 50 % zur Veranlagung herangezogen, bei drei angrenzenden Straßen jeweils mit 33 1/3 %.
5. Bordsteinanlägen werden künftig - bei Kostenspaltung - mit der Fahrbahn abgerechnet. Die Frage der Zuordnung der Bordsteine zur Fahrbahn bzw. zum Bürgersteig war in der Vergangenheit oftmals problematisch und mußte zum Teil gerichtlich überprüft werden.
Bestuhlung für Jugendraum in der Grillhätte bestellt
Zur Ausstattung des Jugendraumes in der Grillhütte wurde die Anschaffung von stapelbaren Stühlen und Tischen vorgeschlagen. Nach Vorlage von entsprechendem Prospektmaterial entschied der Rat die Anschaffung von 60 Stühlen (Holzsitzschale mit Sitz- und Rückenpolster und verchromtem Gestell). Darüber hinaus wurde die Lieferung von 6 Klapptischen in Auftrag gegeben. Die Bestuhlung soll bereits für die Ende Mai 1983 anstehende Veranstaltung zur Verfügung stehen.
Zustimmung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung erklärt
Der Ortsgemeinderat Stahlhofen hatte bereits in seiner Sitzung am 31.3.1983 den Erlaß einer Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Entsprechend der» zwischen den Ortsgemeinden Daubach und Stahlhofen bestehenden öffentlich rechtlichen Vereinbarung bedarf es bei der Änderung dieser Satzung des Einvernehmens der Ortsgemeinde Daubach. Die Erteilung des Einvernehmens wurde
vom hiesigen Rat am 28.4.1983 erklärt. Die Änderungssatzung sieht eine Anhebung der Bestattungsgebühren für Personen ab derm vollendeten 10. Lebensjahr von bislang 300,-- DM auf 355,- DM vor. Begründet wird diese Erhöhung durch den Wegfall der Möglichkeit zur Pauschalversteuerung der Vergütung des Totengräbers.
Kirmes in Daubach vom 7. -9. Mai 1983
Lieber Mitbürger und Mitbürgerinnen, wie im vergangenen Jahr organisiert auch dieses Mal die Kirmesgesellschaft du-, Dorffest. Die Kirmesgesellschaft wird diesmal einen Eier kranz umrahmt mit einer Eule aufstellen.
Die örtliche Gastronomie sowie die verpflichteten Schausteller sind auf die Gäste aus nah und fern bestens vorbereitet, Alle Daubacher und die mit uns ein paar fröhliche Tage verbringen wollen, sind recht herzlich eingeladen.
Fink, Ortsbürgermeister
Beilagenhinweis
Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Daubach
a) die Satzung der Ortsgem.Daubach über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung v.Erschließungsan- lagen (Erschließungsbeiträge) vom 29. April 1983,
b) die Satzung der Ortsgem.Daubach über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 29. April 1983
bei.
Wir bitten um Kenntnisnahme;
HOLLER
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 21.4.1983 Weitere Beschlüsse im Bebauungsplanverfahren "Unter der Struth"
Bereits zum zweiten Mal wurden dem Rat Beschlußvorlagen zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens "Unter der Struth" vorgelegt. In der vorangegangenen Sitzung konnte der Rat die entsprechenden Beschlüsse nicht fassen, da ein Teil der Ratsmitglieder fehlte bzw. befangen war. In der Sitzung am 21.4.1983 war, entsprechend einer Regelung in der Gemeindeordnung, die Anzahl der mitwirkungsberechtigten Ratsmjtglieder im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit unbeachtlich, so daß das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden konnte. Zunächst nahm der Rat Stellung zu den vorgetragenen Bedenken und .Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des durchgeführten Beteili- gungsverfahrens. Insgesamt wurden 6 x Bedenken und Anregungen geltend gemacht von:
1. Kreisverwaltung als untere Wasserbehörde
2. Kreisverwaltung als untere Landespffegebehörde
3. Straßenbauamt Diez
4. Katasteramt Montabaur
5. Kevag Koblenz
6. Zweckverband Naturpark Nassau.
Die Bedenken und Anregungen waren auf folgende Punkte gerichtpf;.
a) Sicherstellung einer ausreichenden Kapazität der Kläranlage
b) Erhalt des offenen Wasserlaufes mit dem angrenzenden Dauergrü nbewuchs
c) Sicherungsmaßnahmen entlang der Landesstraße 326
d) Ausweisung einer Grundstücksparzelle als private Grünfläche
e) Ausweisung einer Fläche für die Errichtung einer 'Trafo- Station
f) Ausweisung einer Grünfläche entlang des Bachlaufes.
Insgesamt 5 dieser Eingaben wurden positiv beschieden. Anschließend erklärte der Rat.unter Einbeziehung der vorherigen Entscheidungen, seine Zustimmung zum vorgelegten Bebauungsplan. Nächste Verfahrensstufe ist nunmehr die

