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Montabaur 16 /18/83

DAUBACH

Neue Erschließung* und Ausbaubeitragssatzung beschlossen

Nachdem zuvor die wesentlichsten Unterschiede zwischen den neuen bzw. derzeit gültigen Satzungen vom Sachbear­beiter der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur dargelegt wurden, beschloß der Rat einstimmig den Erlaß einer neuen Erschließungsbeitrags- und Ausbaubeitragssatzung. Der Erlaß dieser neuen Satzungen wurde von der Verwaltung vorge­schlagen, da die bislang gültigen Satzungen bei der Abrech­nung von Erschließungs- und Ausbaumaßnahmen des öfteren zu Härtefällen bei den betroffenen Anliegern führten, Nach­dem - durch jüngste höchstrichterliche Entscheidungen in wesentlichen Punkten eine Vereinheitlichung des Beitrags­rechtes möglich wurde, erarbeitete die Verwaltung Satzungs­entwürfe, die der Vereinheitlichung des Beitragsrechtes Rech­nung trugen und dem Bedürfnis der Praktikabilität entspra­chen. Gegenüber den bislang gültigen Beitragssatzungen sind folgende Änderungen vorgesehen:

1. Kinderspielplätze werden künftig nicht mehr in die Bei­tragsrechnung einbezogen.

2. Hinterliegergrundstücke - das sind Grundstücke, die nur mit einer wegemäßigen Verbindung an die Erschließungs ~ anlage angrenzen - sollen künftig wie die übrigen Anlieger­grundstücke entsprechend der Grundstücksgröße bei der Beitragsabrechnung zur Zahlung von Erschließungskosten herangezogen werden.

3. Der Gewerbezuschlag für Gewerbegrundstücke wird von 40 % auf 20 % reduziert. Bislang wurden Gewerbegrund­stücke zu hoch belastet, da die Geschoßflächenzahl regel­mäßig höher (1,0 oder 1,2) ist als bei reinen Wohnge­bieten (0,7 oder 0,8) . Darüber hinaus war für diese Grund­stücke eine Eckgrundstücksvergünstigung nicht vorgesehen.

4. Eckgrundstücke an Gemeindestraßen oder klassifizierten Straßen sollen nach Erlaß der neuen Satzung nicht stärker belastet werden als Mittelliegergrundstücke, Dies bedeutet, daß Grundstücke, die an zwei Gemeindestraßen angrenzep, nur noch mit jeweils 50 % zur Veranlagung herangezogen, bei drei angrenzenden Straßen jeweils mit 33 1/3 %.

5. Bordsteinanlägen werden künftig - bei Kostenspaltung - mit der Fahrbahn abgerechnet. Die Frage der Zuordnung der Bordsteine zur Fahrbahn bzw. zum Bürgersteig war in der Vergangenheit oftmals problematisch und mußte zum Teil gerichtlich überprüft werden.

Bestuhlung für Jugendraum in der Grillhätte bestellt

Zur Ausstattung des Jugendraumes in der Grillhütte wurde die Anschaffung von stapelbaren Stühlen und Tischen vorge­schlagen. Nach Vorlage von entsprechendem Prospektmate­rial entschied der Rat die Anschaffung von 60 Stühlen (Holz­sitzschale mit Sitz- und Rückenpolster und verchromtem Ge­stell). Darüber hinaus wurde die Lieferung von 6 Klapptischen in Auftrag gegeben. Die Bestuhlung soll bereits für die Ende Mai 1983 anstehende Veranstaltung zur Verfügung stehen.

Zustimmung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung erklärt

Der Ortsgemeinderat Stahlhofen hatte bereits in seiner Sit­zung am 31.3.1983 den Erlaß einer Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Entsprechend der» zwischen den Ortsgemeinden Daubach und Stahlhofen be­stehenden öffentlich rechtlichen Vereinbarung bedarf es bei der Änderung dieser Satzung des Einvernehmens der Orts­gemeinde Daubach. Die Erteilung des Einvernehmens wurde

vom hiesigen Rat am 28.4.1983 erklärt. Die Änderungs­satzung sieht eine Anhebung der Bestattungsgebühren für Personen ab derm vollendeten 10. Lebensjahr von bislang 300,-- DM auf 355,- DM vor. Begründet wird diese Erhö­hung durch den Wegfall der Möglichkeit zur Pauschalver­steuerung der Vergütung des Totengräbers.

Kirmes in Daubach vom 7. -9. Mai 1983

Lieber Mitbürger und Mitbürgerinnen, wie im vergangenen Jahr organisiert auch dieses Mal die Kirmesgesellschaft du-, Dorffest. Die Kirmesgesellschaft wird diesmal einen Eier kranz umrahmt mit einer Eule aufstellen.

Die örtliche Gastronomie sowie die verpflichteten Schaustel­ler sind auf die Gäste aus nah und fern bestens vorbereitet, Alle Daubacher und die mit uns ein paar fröhliche Tage verbringen wollen, sind recht herzlich eingeladen.

Fink, Ortsbürgermeister

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Daubach

a) die Satzung der Ortsgem.Daubach über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung v.Erschließungsan- lagen (Erschließungsbeiträge) vom 29. April 1983,

b) die Satzung der Ortsgem.Daubach über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Aus­baubeiträge) vom 29. April 1983

bei.

Wir bitten um Kenntnisnahme;

HOLLER

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 21.4.1983 Weitere Beschlüsse im Bebauungsplanverfahren "Unter der Struth"

Bereits zum zweiten Mal wurden dem Rat Beschlußvorlagen zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens "Unter der Struth" vorgelegt. In der vorangegangenen Sitzung konnte der Rat die entsprechenden Beschlüsse nicht fassen, da ein Teil der Ratsmitglieder fehlte bzw. befangen war. In der Sitzung am 21.4.1983 war, entsprechend einer Regelung in der Gemeindeordnung, die Anzahl der mitwirkungsberechtig­ten Ratsmjtglieder im Hinblick auf die Beschlußfähigkeit unbeachtlich, so daß das Bebauungsplanverfahren fortge­führt werden konnte. Zunächst nahm der Rat Stellung zu den vorgetragenen Bedenken und .Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des durchgeführten Beteili- gungsverfahrens. Insgesamt wurden 6 x Bedenken und An­regungen geltend gemacht von:

1. Kreisverwaltung als untere Wasserbehörde

2. Kreisverwaltung als untere Landespffegebehörde

3. Straßenbauamt Diez

4. Katasteramt Montabaur

5. Kevag Koblenz

6. Zweckverband Naturpark Nassau.

Die Bedenken und Anregungen waren auf folgende Punkte gerichtpf;.

a) Sicherstellung einer ausreichenden Kapazität der Klär­anlage

b) Erhalt des offenen Wasserlaufes mit dem angrenzenden Dauergrü nbewuchs

c) Sicherungsmaßnahmen entlang der Landesstraße 326

d) Ausweisung einer Grundstücksparzelle als private Grün­fläche

e) Ausweisung einer Fläche für die Errichtung einer 'Trafo- Station

f) Ausweisung einer Grünfläche entlang des Bachlaufes.

Insgesamt 5 dieser Eingaben wurden positiv beschieden. An­schließend erklärte der Rat.unter Einbeziehung der vorheri­gen Entscheidungen, seine Zustimmung zum vorgelegten Bebauungsplan. Nächste Verfahrensstufe ist nunmehr die