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Montabaur

19/16/83

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Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1983 die

Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Oie Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid | neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

[Oie zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung [neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

> Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der [Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus Idem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die [Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese [öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen [ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid Izugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

(Segen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

lerGemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben

erden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta- Jbaur,zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs [iitclie Widersptuchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider- jpruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­langen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur phlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

431 Daubach, den 19.4.1983 Erink, Ortsbürgermeister

[OLLER:

Iffentliche Bekanntmachung

V Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses (es Ortsgemeinderates vom 17.3.1983 der Ortsgemeinde jloller für das Haushaltsjahr 1981

I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögens­haushalt/DM haushalt/DM Gesamt DM

leststellung P Ergebnisses:

^Einnahmen 702.099,87

300.550,99

1.002.650,86

derSat-1

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30.0000,-

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330.460,99

1.032.560,86

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FassungÄhlbetrag

8 des ^gestellt;

outabaur, 13. April 1982 B r bandsgemeindeverwaltung Montabaur r sc h, I.Beigeordneter

II.

ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos­sen,dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet Die Entlastung erfolgt vor­behaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang * nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach S 100 GemO erteilt

Der Ortsbürgermeister sowie der 2. Ortsbeigeordnete haben an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 25.4.1983 - 5.5.1983 während der all­gemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Holler, 19. April 1983 Ortsgemeindeverwaltung Holler Molsberger, Ortsbürgermeister

STAHLHOFEN:

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 28.1.1983 der Ortsgemeinde Stahl­hofen für das Haushaltsjahr 1981.

I.

HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs-

Vermögens-

Gesamt

haushalt/DM

haushalt/DM

DM

Feststellung des

Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 422.751,46

273.005,37

695.756,83

Summe bereinigte Soll-Einnahmen 422.751^46

273.005,37

== 695.756 ( 83__

Soll-Ausgaben 422.751,46

273.005,37

695.756,83

Summe bereinigte Soll-Ausgaben 422.751,46

273.005,37

695.756,83

Überschuß/

Fehlbetrag

Festgestellt

Montabaur, 13. April 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II.

ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- sen.dem Ortsbürgermetster, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vor­behaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang - nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach S 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermei­ster sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern.

S 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Der Vorsitz führte

der 2. Ortsbeigeordnete Karl-Josef Müller.