Montabaur
19/16/83
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Die Ortsgemeinde Daubach erhebt im Kalenderjahr 1983 die
Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Oie Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid | neu festgesetzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
[Oie zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung [neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
> Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der [Höhe zu entrichten sind,wie sie sich im einzelnen Fall aus Idem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die [Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese [öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen [ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid Izugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
(Segen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung
lerGemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben
erden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta- Jbaur,zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs [iitclie Widersptuchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider- jpruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingelangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur phlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.
431 Daubach, den 19.4.1983 Erink, Ortsbürgermeister
[OLLER:
Iffentliche Bekanntmachung
V Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses (es Ortsgemeinderates vom 17.3.1983 der Ortsgemeinde jloller für das Haushaltsjahr 1981
I. HAUSHALTSRECHNUNG Verwaltungs- Vermögenshaushalt/DM haushalt/DM Gesamt DM
leststellung P Ergebnisses:
^•Einnahmen 702.099,87
300.550,99
1.002.650,86
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[Neue Haushaltsein-
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30.0000,-
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90,-
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FassungÄhlbetrag
8 des ^gestellt;
outabaur, 13. April 1982 B r bandsgemeindeverwaltung Montabaur r sc h, I.Beigeordneter
II.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen,dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang * nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach S 100 GemO erteilt
Der Ortsbürgermeister sowie der 2. Ortsbeigeordnete haben an der Beratung und Beschlußfassung nicht teilgenommen. Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 25.4.1983 - 5.5.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Holler, 19. April 1983 Ortsgemeindeverwaltung Holler Molsberger, Ortsbürgermeister
STAHLHOFEN:
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 28.1.1983 der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1981.
I.
HAUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs-
Vermögens-
Gesamt
haushalt/DM
haushalt/DM
DM
Feststellung des
Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 422.751,46
273.005,37
695.756,83
Summe bereinigte Soll-Einnahmen 422.751^46
273.005,37
== 695.756 ( 83__
Soll-Ausgaben 422.751,46
273.005,37
695.756,83
Summe bereinigte Soll-Ausgaben 422.751,46
273.005,37
695.756,83
Überschuß/
Fehlbetrag
Festgestellt
Montabaur, 13. April 1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- sen.dem Ortsbürgermetster, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang - nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach S 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern.
S 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Der Vorsitz führte
der 2. Ortsbeigeordnete Karl-Josef Müller.

