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17/16/83
Wirtreffen uns um 13.00 Uhr im Mannschaftsraum im Gerätehaus.
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24.4.
NIEDERELBERT Grundschule Niederelbert
| Am Dienstag, dem 26.4.1983 ist für alle angemeldeten Schul- , neulinge der Schulreifetest in der Grundschule Niederelbert. [Alle näheren Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben der Grundschule Niederelbert.
Urlaub des Ortsbürgermeisters
Wegen Urlaub des Ortsbürgermeisters fallen die Montags- sprechstunden am 25.4. , 2.5. und 9.5.1983 aus.
Sprechstunden sind am 28.4 und 5.5.1983 jeweils von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Hiibinger, Ortsbürgermeister
OBERELBERT
Vorläufige Verpachtung von Gemeindegrundstücken.
Durch die vorläufige Besitzeinweisung der landwirtschaftlichen Nutzflächen! Äcker und Wiesen) Innerhalb unserer Gemarkung, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens, sind die bisherigen Pachtverhältnisse aufgehoben.
Ein endgültiger Pachtvertrag kann daher erst nach der endgültigen Besitzeinweisung der vorgenannten Flächen abgeschlossen werden.
Aus diesem Grunde werden die der Gemeinde (vorläufig) zu- |gefallenen Grundstücke zunächst nur unter Vorbehalt veraltet.
Wer an einer Pachtung von gemeindeeigenen Grundstücken
I nteressiert ist, kann dieses bis zum 30.April 1983 schriftlich ler Gemeindeverwaltung vorlegen. Die schriftliche Bedarfsan- neldung gilt auch für den Personenkreis, der sich bisher schon [niindlich gemeldet hat.
|di bitte um Beachtung.
fVeyand , Ortsbürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
illung eines Bebauungsplanes in den Gemarkungsteilen erfeld" und "Flüchen" der Ortsgemeinde Oberelbert f' er: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 A Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Per Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am P'3.1983 beschlossen, in den Gemarkungsteilen "Niederfeld" ^ “Flürchen" einen Bebauungsplan aufzustellen, p Geltungsbereich soll im Gebiet "Niederfeld eine Fläche f n c ®- 60 m östlich der Wege Nr. 332 und 334 und im Be- T lc h 'Flürchen" das Gebiet zwischen der Kreisstraße Nr. 71 F den Wegeparzellen Nr. 331 und 348 eine Fläche von ca. m östlich des Weges Nr. 331 umfassen.
|j- r Aufstellungsbeschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 suG öffentlich bekanntgemacht.
’ 31 Oberelbert, den 14. April 1983 6 Yand, Ortsbürgermeister
^entliehe Bekanntmachung er die Festsetzung der Ge- ndeabgaben für das Kalenderjahr 1983
J s tsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundgesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965! geändert durch
I - des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO Hn § m 14 12 1976 - BGBl. I. S. 3341 der Hundesteuer 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung
sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)
Die Ortsgemeinde Oberelbert erhebt im Kalenderjahr 1983 die
Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) ind die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer G) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982
Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.
Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn
1. die Atxjdbenpflicht neu begründet wird,
2. der Ahgabenschuldnei wechselt,
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben
Die zu erhebenden Abgaben werden hiernni ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sina.wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Ftechtswirkungep ein, wie wenn ihnen an diesem Tage 1 ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift-bei der Verbandsgemeindeverwaltüng Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung det Gemeindeabgaben recht aufgeschoben.
5431 Oberelbert, den 19.4.1983 Weyand, Ortsbürgermeister
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NIEDERELBERT
Sportverein "Blau-Weiß" Niederelbert
SONNTAG, 24. April 1983
1. MANNSCHAFT
Oberelbert - Niederelbert, 15.00 Uhr
2. MANNSCHAFT
Heimspiel gegen Dernbach, 13.00 Uhr A-JUGEND
Siershahn - Elbert, 11.00 Uhr
D-JUGEND
Spielfrei
C-JUGEND
Samstag, 23.4.1983
Glas Chemie II - Elbert, 16.00 Uhr Ebernhahn
D-JUGEND
Samstag, 23.4.1983
Daufenbach-Elbert, 15.00 Uhr
ASV Niederelbert, Abteilung Basketball 1 Am Sonntag, dem 24. April findet von 8.00 -20.00 Uhr in der Kreissporthalle Montabaur das erste Basketball-Einladungs- turnier des ASV statt.
Gruppe 1: TV Arzbach II, Glas-Chemie Wirges, U.S. Monta- ) baur II, TV Vallendar I, TV Vallendar II

