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MoOtab aur

17/16/83

Wirtreffen uns um 13.00 Uhr im Mannschaftsraum im Ge­rätehaus.

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24.4.

NIEDERELBERT Grundschule Niederelbert

| Am Dienstag, dem 26.4.1983 ist für alle angemeldeten Schul- , neulinge der Schulreifetest in der Grundschule Niederelbert. [Alle näheren Informationen entnehmen Sie bitte dem An­schreiben der Grundschule Niederelbert.

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Wegen Urlaub des Ortsbürgermeisters fallen die Montags- sprechstunden am 25.4. , 2.5. und 9.5.1983 aus.

Sprechstunden sind am 28.4 und 5.5.1983 jeweils von 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

Hiibinger, Ortsbürgermeister

OBERELBERT

Vorläufige Verpachtung von Gemeindegrundstücken.

Durch die vorläufige Besitzeinweisung der landwirtschaftlichen Nutzflächen! Äcker und Wiesen) Innerhalb unserer Gemar­kung, im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens, sind die bisherigen Pachtverhältnisse aufgehoben.

Ein endgültiger Pachtvertrag kann daher erst nach der end­gültigen Besitzeinweisung der vorgenannten Flächen abge­schlossen werden.

Aus diesem Grunde werden die der Gemeinde (vorläufig) zu- |gefallenen Grundstücke zunächst nur unter Vorbehalt ver­altet.

Wer an einer Pachtung von gemeindeeigenen Grundstücken

I nteressiert ist, kann dieses bis zum 30.April 1983 schriftlich ler Gemeindeverwaltung vorlegen. Die schriftliche Bedarfsan- neldung gilt auch für den Personenkreis, der sich bisher schon [niindlich gemeldet hat.

|di bitte um Beachtung.

fVeyand , Ortsbürgermeister

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

illung eines Bebauungsplanes in den Gemarkungsteilen erfeld" und "Flüchen" der Ortsgemeinde Oberelbert f' er: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gern. § 2 A Abs. 1 des Bundesbaugesetzes (BBauG)

Per Ortsgemeinderat von Oberelbert hat in seiner Sitzung am P'3.1983 beschlossen, in den Gemarkungsteilen "Niederfeld" ^Flürchen" einen Bebauungsplan aufzustellen, p Geltungsbereich soll im Gebiet "Niederfeld eine Fläche f n c ®- 60 m östlich der Wege Nr. 332 und 334 und im Be- T lc h 'Flürchen" das Gebiet zwischen der Kreisstraße Nr. 71 F den Wegeparzellen Nr. 331 und 348 eine Fläche von ca. m östlich des Weges Nr. 331 umfassen.

|j- r Aufstellungsbeschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 1 suG öffentlich bekanntgemacht.

31 Oberelbert, den 14. April 1983 6 Yand, Ortsbürgermeister

^entliehe Bekanntmachung er die Festsetzung der Ge- ndeabgaben für das Kalenderjahr 1983

J s tsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965! geändert durch

I - des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO Hn § m 14 12 1976 - BGBl. I. S. 3341 der Hundesteuer 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung

sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Oberelbert erhebt im Kalenderjahr 1983 die

Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) ind die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer G) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Atxjdbenpflicht neu begründet wird,

2. der Ahgabenschuldnei wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben

Die zu erhebenden Abgaben werden hiernni ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sina.wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Ftechtswirkungep ein, wie wenn ihnen an diesem Tage 1 ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift-bei der Verbandsgemeindeverwaltüng Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung det Gemeindeabgaben recht aufgeschoben.

5431 Oberelbert, den 19.4.1983 Weyand, Ortsbürgermeister

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NIEDERELBERT

Sportverein "Blau-Weiß" Niederelbert

SONNTAG, 24. April 1983

1. MANNSCHAFT

Oberelbert - Niederelbert, 15.00 Uhr

2. MANNSCHAFT

Heimspiel gegen Dernbach, 13.00 Uhr A-JUGEND

Siershahn - Elbert, 11.00 Uhr

D-JUGEND

Spielfrei

C-JUGEND

Samstag, 23.4.1983

Glas Chemie II - Elbert, 16.00 Uhr Ebernhahn

D-JUGEND

Samstag, 23.4.1983

Daufenbach-Elbert, 15.00 Uhr

ASV Niederelbert, Abteilung Basketball 1 Am Sonntag, dem 24. April findet von 8.00 -20.00 Uhr in der Kreissporthalle Montabaur das erste Basketball-Einladungs- turnier des ASV statt.

Gruppe 1: TV Arzbach II, Glas-Chemie Wirges, U.S. Monta- ) baur II, TV Vallendar I, TV Vallendar II