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Montabaur 9/16/83

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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemeinde- abgaben für das Kalenderjahr 1983

{Pestsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I. S. 3341 der Hundesteuer j gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28 7 1980 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Eitelborn erhebt im Kalenderjahr 1983 die

[Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft [(Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens [(Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen [Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982

[Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

[Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid [neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

iDiezu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung (neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der iHöhezu entrichten sind.wie sie sich im einzelnen Fall aus |dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die

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Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese [öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen pn, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid tugegangen wäre.

pECHTSBEHELFSBE LEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung jlerGemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach jwöffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben (erden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der j/erbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta- pur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ft die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn.der Wider- iP'tich noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge- (angen ist.

Nch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur ptilung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

|M31 Eitelborn, den 19.4.1983 (Hümmerich, Ortsbürgermeister

peinliche Bekanntmachung

j" Haushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses F Ortsgemeinderates vom 23.3.1983 der Ortsgemeinde Eitel- pfür das Haushaltsjahr 1981

I

HAUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt ['«Stellung haushalt/DM haushalt/DM DM

fes Ergebnisses:

.['Einnahmen 1.293.627,44 1.140.912,13 2.434.539,57 | eue Haushaltsein- fahmereste Abgang altar

psseneinnahmereste__22^66,24_22. 966 ,24

pme bereinigte

"Einnahmen 1.293.627,44 1.183.945,89 2.477.573,33

66 . 000 ,- 66 . 000 ,-

Soll-Ausgaben 1.293.627,44 1.183.945,89 2.477.573,33

Summe bereinigte

Soll-Ausg. 1.293.627,44 1.183.945,89 2.477.573,33 Überschuß/

Fehlbetrag ~

Festgestellt: v

Montabaur, 13. April 1983

Verbandsgemeindeverw.Montabaur Reusch,l.Beigeordn.

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. 5 114 GemO. Gleichzeitig wird beschjos- sen,dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen.

Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüf ungsergebn isses.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang * nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermei­ster sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern.

§ 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen.

Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Josef Labonte.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 25.4.1983 5.5.1983 während der allge­meinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Eitelborn, 18.4.1983 Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn Hümmerich, Ortsbürgermeister

Reflektierende Markierungen im Streimerich widerrechtlich entfernt

Die zum Schutz der Autofahrer, wie zur Sicherung des Baum­bestandes im Streimerich an den Baumpfählen angebrachten reflektierenden Markierungen (Katzenaugen) wurden teilweise zerstört bzw. widerrechtlich entfernt.

Dies ist eine Straftat, die nicht hingenommen werden kann.

Ich bitte daher die Bevölkerung bei der Suche nach den Tätern mitzuhelfen, damit der der Gemeinde entstandene Schaden wieder bereinigt und die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden können.

Wildes Zelten auf dem Zeltplatz der Pfadfinder im Distrikt Deutsches Eck ist nicht erlaubt

Bei dieser Gelegenheit muß darauf verwiesen werden, daß die Innspruchnahme des Zeltplatzes der Pfadfinder in Eitelborn Distrikt Deutsches Eck" nur mit Absprache der hierfür zu­ständigen Personen erfolgen kann.

Leider wurden die Bemühungen der Jugendlichen, den Zeltplatz ordnungsgemäß herzurichten und entsprechend auch zu unter­halten durch wildeZelter" gänzlich gestört.

Auch hier kannte die Zerstörungswut einiger keine Grenzen.

Im Wiederholungsfälle müssen entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Hümmerich, Ortsbürgermeister