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Montabaur 7/16/83
soziale Verhaltensweisen kennenzulernen, soziale Verhaltensweisen kennenlernen, Abenteuer erleben.
Jugendpfadfinder (11-14 Jahre):
Beraten, entscheiden, Planen, Vorbereitungen treffen, Unternehmen durchführen und Reflexion mit dem Leitungsteam, Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern, Zusammenarbeiten, erste Selbstbestimmung üben.
Pfadfinder (14-17 Jahre)
Bewußtes und aktives Mitglied sein, Gruppenleiter mehr Berater als Leiter, persönliche Entwicklung weiterführen, Abenteuer be- | wußt erleben.
Rover (ab 17 Jahre):
| völlige eigenständige Entscheidung für ihre Projekte, sachge- l rechte Planung, gemeinsame Arbeit und Unternehmungen
GEPLANTE PROGRAMMPUNKTE für 1983 it Beteiligung an der Aktion '83 Flinke Hände, flinke Füße der DPSG Bundesleitung:
Basisgemeinden - Senfkörner der Hoffnung
n Durchführung eines Pfingstlagers der Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe und der Roverstufe unter dem Thema „Basisgemeinden in der 3. Welt"
Mitgestaltung des Pfarrfestes der Gemeinde St. Peter in Ketten mit einem Konzert für die Jugend
Beteiligung an den Sommerspielen:
Radrallye für Kinder und Jugendliche Organisation eines Sommerfestes für Freunde und Eltern der Pfadfinder
Im Sommer wieder ein traditionelles New-Games Spielefestival im Freien
Kulturfest '83 im Oktober im Pfarrzentrum und Pfadfinderheim
Traditionelles Wandern mit ,Wurscht un Eerbsesopp" am Buß- und Bettag
totere Information: Christoph Kröll, Sauertalstraße, 5430 lontabaur.
In
pODEN:
Pffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der pemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1983
Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund- jeuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch ft’ 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO f ,7 -vom 14.12.1976 - BGBl. I.S. 3341 -, der Hundesteuer l 111 " ^ ® Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung ■wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des l^esgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- l a zvom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)
| le Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 1983
| r ^ ndsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft | riJ n c j Steuer ^ ur| d die Grundstücke des Grundvermögens ’ lbesat teUer . B * sowie die sonsti 9 en Abgaben nach den gleichen E u e Ah 60 W ' e ' m Ka,ender i ahr 1982 |9aben 9abenbeSChe ' de werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Ita« * Werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu | ^setzt, wenn
1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,
2. der Abgabenschuldner wechselt
3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,
4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.
Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.
Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben- * Schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung
der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur,-zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. 5431 Boden, den 19,4.1983 Eulberg, Ortsbürgermeister
HEILIGENROTH:
Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 12.4.1983
Aufnahme von Darlehen für Umschuldungszwecke
Durch einstimmigen Beschluß erteilte der Ortsgemeinderat der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auftrag zur Umschuldung zinsungünstiger Darlehen neue Kommunalkredite bis zur Höhe von 904.632,- DM aufzunehmen.
Durch diesen Beschluß soll der derzeitigen günstigen Zinsentwicklung auf dem Kreditmarkt Rechnung getragen werden, d.h. die z.Z.t laufenden Kreditverträge sollen durch neue Kredite abgelöst werden, um den Schuldendienst der Gemeinde zu entlasten. Nach dem gegenwärtigen Stand ist damit zu rechnen, daß durch Neuaufnahme von Krediten Zinseinsparungen von bis zu 3 % gegenüber den im Vorjahr abgeschlossenen Krediten zu erreichen sind.
Planungsauftrag zur Änderung der Straßenführung der K 103
Vom Ortsgemeinderat wurde eine Entscheidung erbeten ob ggfs, welche Wünsche von der Ortsgemeinde zur 2.Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur angemeldet werden sollten.
Der Rat gelangte einstimmig zu der Aussage, daß eine geänderte Straßenführung der K 103 -verlaufend von der B 49 bis zur K 152 - vorgesehen und ggf$. in der 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt werden sollte. Zu diesem Fragenkomplex hatte der Bau- und Finanzausschuß bereits in nichtöffentlicher Sitzung am 22.3.1983 Stellung genommen. Der Ausschuß hatte seinerzeit dem Rat empfohlen, die Kraisverwal- tung mit der Planung zur Änderung der Straßenführung der K 103 zu beauftragen.

