Einzelbild herunterladen

Ibach.

bis

ämons-

am M'tt- tammtisq naus- Düngung! 14 . 5.831 , um ein!] lorf zu t

rte und mmen.

aur

lugend­ien und am Ent- \ sehen lutungzul ufen ihr j ;hen sie >n lernenl

im Teaml n helfen [ nisse und! DPSG in j

MenscheO , Lebens

«reichen]

igement, |

jeden, rmen u. jmäß UI ^J Maße ndlicher | ichkeit zJ| rnationsf

ir der eingr u PP*l ngder«

Montabaur 7/16/83

soziale Verhaltensweisen kennenzulernen, soziale Verhaltens­weisen kennenlernen, Abenteuer erleben.

Jugendpfadfinder (11-14 Jahre):

Beraten, entscheiden, Planen, Vorbereitungen treffen, Unter­nehmen durchführen und Reflexion mit dem Leitungsteam, Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern, Zusammenarbeiten, erste Selbstbestimmung üben.

Pfadfinder (14-17 Jahre)

Bewußtes und aktives Mitglied sein, Gruppenleiter mehr Berater als Leiter, persönliche Entwicklung weiterführen, Abenteuer be- | wußt erleben.

Rover (ab 17 Jahre):

| völlige eigenständige Entscheidung für ihre Projekte, sachge- l rechte Planung, gemeinsame Arbeit und Unternehmungen

GEPLANTE PROGRAMMPUNKTE für 1983 it Beteiligung an der Aktion '83 Flinke Hände, flinke Füße der DPSG Bundesleitung:

Basisgemeinden - Senfkörner der Hoffnung

n Durchführung eines Pfingstlagers der Jungpfadfinderstufe, Pfadfinderstufe und der Roverstufe unter dem Thema Basisgemeinden in der 3. Welt"

Mitgestaltung des Pfarrfestes der Gemeinde St. Peter in Ketten mit einem Konzert für die Jugend

Beteiligung an den Sommerspielen:

Radrallye für Kinder und Jugendliche Organisation eines Sommerfestes für Freunde und Eltern der Pfadfinder

Im Sommer wieder ein traditionelles New-Games Spiele­festival im Freien

Kulturfest '83 im Oktober im Pfarrzentrum und Pfad­finderheim

Traditionelles Wandern mit ,Wurscht un Eerbsesopp" am Buß- und Bettag

totere Information: Christoph Kröll, Sauertalstraße, 5430 lontabaur.

In

pODEN:

Pffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der pemeindeabgaben für das Kalenderjahr 1983

Festsetzung der Grundsteuer gemäß § 27 Abs. 3 des Grund- jeuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch ft 5 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO f ,7 -vom 14.12.1976 - BGBl. I.S. 3341 -, der Hundesteuer l 111 " ^ ® Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung wie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des l^esgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- l a zvom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung)

| le Ortsgemeinde Boden erhebt im Kalenderjahr 1983

| r ^ ndsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft | riJ n c j Steuer ^ ur| d die Grundstücke des Grundvermögens lbesat teUer . B * sowie die sonsti 9 en Abgaben nach den gleichen E u e Ah 60 W ' e ' m Ka,ender i ahr 1982 |9aben 9abenbeSChe ' de werden grundsätzlich nicht erteilt. Die Ita« * Werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu | ^setzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz­ten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgaben- * Schuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffent­liche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegan­gen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung

der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur,-zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Wider­spruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Be­hörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben. 5431 Boden, den 19,4.1983 Eulberg, Ortsbürgermeister

HEILIGENROTH:

Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth vom 12.4.1983

Aufnahme von Darlehen für Umschuldungszwecke

Durch einstimmigen Beschluß erteilte der Ortsgemeinderat der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Auftrag zur Umschuldung zinsungünstiger Darlehen neue Kommunalkredite bis zur Höhe von 904.632,- DM aufzunehmen.

Durch diesen Beschluß soll der derzeitigen günstigen Zinsent­wicklung auf dem Kreditmarkt Rechnung getragen werden, d.h. die z.Z.t laufenden Kreditverträge sollen durch neue Kre­dite abgelöst werden, um den Schuldendienst der Gemeinde zu entlasten. Nach dem gegenwärtigen Stand ist damit zu rechnen, daß durch Neuaufnahme von Krediten Zinseinsparun­gen von bis zu 3 % gegenüber den im Vorjahr abgeschlossenen Krediten zu erreichen sind.

Planungsauftrag zur Änderung der Straßenführung der K 103

Vom Ortsgemeinderat wurde eine Entscheidung erbeten ob ggfs, welche Wünsche von der Ortsgemeinde zur 2.Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur angemeldet werden sollten.

Der Rat gelangte einstimmig zu der Aussage, daß eine geänderte Straßenführung der K 103 -verlaufend von der B 49 bis zur K 152 - vorgesehen und ggf$. in der 2. Novellierung des Flächen­nutzungsplanes berücksichtigt werden sollte. Zu diesem Fragen­komplex hatte der Bau- und Finanzausschuß bereits in nicht­öffentlicher Sitzung am 22.3.1983 Stellung genommen. Der Ausschuß hatte seinerzeit dem Rat empfohlen, die Kraisverwal- tung mit der Planung zur Änderung der Straßenführung der K 103 zu beauftragen.