Montabaur 5 / 16 / 83
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Öffentliche Bekanntmachung
ßebauungsplanänierung „Aüter Galgen" der Stadt Montabaur Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 des Bundesbaugesetzes (BBauG)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 25.11.82 die Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen" beschlossen. Der Entwurf des Änderungsplanes nebst Text und Begründung liegt gern. § 2 a Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 2. Mai 1983 bis 3. Juni 1983 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) )bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 2,
5430 Montabaur, öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur mündlich oder schrift-
1 vqrgebracht werden.
Folgende Änderungen werden im geänderten Planentwurf dargestellt:
I. Die Haupterschließungsstraße zwischen den Punkten „D" und „F" wird an die östliche Planbereichsgrenze verlegt.
12. Der im Bereich Punkt „F" vorgesehene Wendehammer entfällt
|3. Entlang der Haupterschließungsstraße wird von Punkt D bis F statt eines beiderseitigen Bürgersteiges ein einseitiger
2 m breiter Bürgersteig ausgewiesen.
Die Erschließungsstraße zwischen Punkt I über Punkt E bis Punkt N entfällt. Die Erschließungsstraße endet statt dessen ca.100 m östlich des Punktes I in einem Wendehammer.
|5. Die Erschließungsstraße zwischen Punkt K und Punkt D entfällt. Als Ersatz wird ein 4 m breiter Wirtschaftsweg ausgewiesen.
I ® 1 Die Fußwege östlich des Wendehammers F und im Bereich des Flurstückes Nr. 6083 entfallen.
'■ Durch die Neuaufteilung des nordöstlichen Planbereiches werden die nicht überbaubaren Flächen geändert.
|8. Der Parkstreifen in einem Teilbereich der Erschließungsstraße von Punkt H bis zum Wendehammer 100 m östlich des Punktes I entfällt.
Das Plangebiet wird um einen Teilbereich der Parzelle 116/5296 erweitert.
po.Auf Anregung der Kevag wird im Bereich des noch zu errichtenden Betriebsgebäudes östlich des Weges Nr. 6063 eine hansformatorenstation ausgewiesen.
^Bereich des Bebauungsplanes „Alter Galgen" umfaßt im ^entliehen das Gebiet östlich der Kreisstraße Nr. 82 (Monta- ur -Staudt) und westlich der Eisenbahnlinie Montabaur - s erburg bis zur Gemarkungsgrenze Staudt.
4 30 Montabaur, 14. April 1983 l n Vertretung
p Hütte, I. Beigeordneter
di der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt tentabaur vom 18. April 1983
“®huß für Renovierungsmaßnahme gewährt
i]gg'^ ntr ^9e wurden dem Ausschuß in der Sitzung am 18. April U zur Entscheidung vorgelegt. Ein Antrag wurde abschlägig
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welches nicht im historischen Teil der Stadt gelegen ist, bezog. Die vom Stadtrat verabschiedeten Richtlinien sehen für solche Maßnahmen keine Bezuschussung vor.
Einem zweiten Antrag auf Fachwerkrenovierung und Fassadengestaltung eines Hauses im Bereich des Vorderen Rebstockes wurde stattgegeben, da hier eine Zuschußwürdigkeit entsprechend den bestehenden Richtlinien gegeben ist.
Nach Beschlußfassung über die Zuschußgewährung erfolgte seitens der Verwaltung der Hinweis, daß nunmehr sämtliche irri Haushaltsjahr 1983 bereitgestellten Mittel für die Gewährung von Zuschüssen für Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt /Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen aufgebraucht sind.
Nachfolgend eingehende Zuschußanträge könnten daher lediglich noch vorbehaltlich künftiger Mittelbereitstellung positiv be- schieden werden.
Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag im Gewerbegebiet „Horresser Berg" beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Haupt- und Finanzausschuß die Erhebung von Vorausleistungen im Gewerbegebiet „Horresser Berg" gemäß § 10 der Erschließungsbeitragssatzung beschlossen.
Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 8,- DM/
Grundstücksfläche festgesetzt.
Die Entscheidung wurde damit begründet, daß in Kürze mit den Bauarbeiten für die Straßenentwässerung und die Baustraße im Gewerbegebiet „Horresser Berg" begonnen wird. Die Stadt wird dann erhebliche Beträge vörfinanzieren müssen. Die Erhebung von Vorausleistungen empfiehlt sich aus wirtschaftlichen Gründen. Die geschätzten Baukosten für Fahrbahn, Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung betragen ca. 650.000,-DM.
Auftragsvergaben
Insgesamt drei Vergabeentscheidungen wurden vom Ausschuß getroffen. Es handelt sich hierbei um die Vergabe folgender Arbeiten:
1. Ausbau der Bürgersteige im Baugebiet „Hirtengarten" in Montabaur-Elgendorf
2. Ausbau von Bürgersteigen, Fußwegen und Parkstreifen im Baugebiet „Himmelfeld" unterer Teil von Montabaur
3. Ausbau von Teilstücken der inneren Stadtumgehung hier sollen folgende Teilstücke ausgebaut werden:
a) vom Kreuzungsbereich Koblenzer Straße bis zur Fröschpfortstraße einschl. der Gestaltung des Kreuzungsbereiches Fröschpfortstraße/Hospitalstraße
b) Kreuzung Steinweg bis Ecke Wallstraße
Das verbleibende Reststück Wallstraße einschl. Anbindung an die Bahnhofstraße soll im Jahre 1984 ausgebaut werden.
Das Auftragsvolumen für die vorstehenden Aufträge beträgt ca. 755.000,- DM.
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MONTABAUR
Gelbachstr. (ehern. Katharinenschule)
Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr Samstag
von 10 bis 12 Uhr
Die Stadtbücherei ist in der 17. Woche (25. - 30.4.1983) wegen Urlaub der Büchereileiterin geschlossen.
Letzte mögliche Buchausgabe Samstag, 23.4.1983
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