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Montabaur / 15 / 83

Amateuroberliga Südwest

Sonntag, den 17. April 1983,15.00 Uhr Eisbachtalstadion in Nentershausen

Eisbachtaler SportfreundeWormatia" Worms

LANDESLIGA STAFFEL NORD:

Samstag, den 16. April 1983, 15.30 Uhr Eisbachtal II - FV Engers

RHEINLANDLIGA A-JUGEND

(in Neuendorf) 11.00 Uhr

TuS Koblenz - Eisbachtaler Sportfreunde.

MONTABAUR

Aus den Gemeinden

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanänderungHimmelfeld I" der Stadt Montabaur

Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 7.3.1983 Az. 6a/60 - 610.13 nachstehende Genehmigung erteilt:

Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch das Ge­setz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit Ziffer 1 der Anlage zu § 2 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundes­baugesetz und die Weitergeltung städtebaulicher Pläne vom 10.11.1982 (GVBI. S. 422), die Genehmigung erteilt.

Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.

Diese Genehmigung wird hiermit gern. § 12 des Bundesbauge­setzes öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekannt­machung rechtsverbindlich wird.

Die Änderungsunterlagen können

beider Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad- Adenauer-Platz 2, Zimmer 201,5430 Montabaur, während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie auf § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) hingewiesen. ,

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­engen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Pr kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

f2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a BBauG: Auszug

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen

oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzul egen. _

( 2 ) Abs. 2 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnsung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung gel­tend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:

.Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan im Bereich des Grundstückes Flur 37, Parzelle 76 ausgewiesene überbaubare Fläche wird an der Südseite des Grundstückes reduziert und im nördlichen Bereich des Grundstückes erweitert".

5430 Montabaur, 7. April 1983

In Vertretung

Dr. Hütte, I. Beigeordneter

Kanalßrneuerung im Bereich der Gelbachstraße in Montabaur

Im Zusammenhang mit den Ausbauarbeiten im Kreuzungspunkt Kirchstraße /.Gelbachs^raße / Peterstorstraße / Koblenzer Straße / Kolpingstraße muß in der gesamten Gelbachstraße der vorhandene Kanal erneuert werden. Gleichzeitig werden neue Wasserleitungen und Hausanschlüsse verlegt.

Für die Dauer der Aufbrucharbeiten muß die Gelbachstraße voll gesperrt werden.

Der Anliegerverkehr wird - je nach Fortschritt der Bauarbeiten- soweit wie möglich zugelassen. Mit mehrwöchigen Verkehrs- beeinträchtigngen muß jedoch gerechnet werden.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer - und hierbei ganz besonders die Anlieger der Gelbachstraße - um Verständnis und Rücksicht­nahme.

Verbandsgemei ndeverwa Itu ng Montabau r als Ortspolizeibehörde

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TuS 1846 /1912 Montabaur e.V.

Fußball - Senioren'

Sonntag, 17. April 1983, 15.00 Uhr Bezirksliga Staffel Ost TuS Weitefeld / Langenbach - TuS I Kreisliga D, Staffel Ost TuS II - SV Niedererbach II,

Anstoß: 13.00 Uhr.

TuS Montabaur - Fußballjugend

Folgende Spiele werden am Wochenende ausgetragen :

SAMSTAG, 16.4.1983

14.00 Uhr E-Jugend TuS Ahrbach : Montabaur 15.00 Uhr D-Jugend Montabaur : Niederbieber

SONNTAG, 17.4.1983 4 \

9.30 Uhr B-Jugend Horressen II : Montabaur 11.00 Uhr A-Jugend Niederahr: Montabaur