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4 ,Straßenbau „Im Boden"
5, Aufstellen einer Straßenleuchte in der „Alten Hohl"
6. Bau eines Parkplatzes und Anlegung von Bürgersteigen am Friedhof
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180.000,- DM
3.000,- DM
20.000,- DM.
(Zur Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen werden folgende Einnahmen herangezogen :
1. Zuschuß des Kultur- und Verkehrsvereins
Gackenbach . ,
2. Ersehtießungs- und Ausbaubeiträge'
2.1 Straßenbau „Im Boden"
2.2. Vorausleistungen Ausbau der Kirchstraße
3. Erwartete Landeszuweisung für den Ausbau der Kirchstraße
4. Zuführung vom Vermögenshaushalt
5. Entnahme aus allgemeinen Rücklagen
6. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
15.000,- DM 190.000,- DM 160.000,- DM
30.000,- DM
66.000,- DM
18.500, - DM 12.000,- DM
40.500, - DM.
I AUSBLICK 1984-1986
Der Ausbau von Bürgersteigen in der Waldstraße und in der . Hübinger Straße (L 326), der Ausbau der Bergstraße und der „Alten - und Neuen Hohl" sowie die Errichtung einer Leichenhalle sind beabsichtigte Projekte in den kommenden
Mach dem derzeitigen Planungsstand ist jedoch zur Verwirklichung dieser Maßnahme die Aufnahme von Fremdkapital not-
KEINE TEILNAHME AM WETTBEWERB "UNSER DORF SOLL SCHÖNER WERDEN"
Wegen der bevorstehenden Straßenbaumaßnahmen entschied " sich der Rat einstimmig gegen eine Teilnahme am diesjährigen Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden"
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ZUSCHUSS FÜR KINDERGARTEN DES FAMILIENFERIENDORFESHÜBINGEN
Das Familienferiendorf Hübingen hatte in einer schriftlichen Mitteilung dargelegt, daß die vereinnahmten Elternbeiträge and Zuschüsse für den Betrieb des Kindergartens nicht lusreichen. Dementsprechend wurden die Ortsgemeinden, de- en Kinder den Kindergarten im Familienferiendorf Hübingen esuchen, um kostenmäßige Unterstützung gebeten.
Wehdem dieser Fragenkomplex zwischen den Ortsbürgermeitern der beteiligten Gemeinden bereits abgeklärt wurde, be- Tchloß der Rat die Gewährung eines einmaligen Zuschusses tiszu 500,- DM im Jahre 1983 an das Familienferiendorf Hiibingen zur Unterstützung für den Betrieb des Kindergartens.
ZUSÄTZLICHE INSTALLATION VON STRASSEN LEUCHTEN lN DER KIRCHSTRASSE
Mehrheitlich wurde im Rat die Installation von 2 weiteren
Straßenleuchten in der Kirchstraße beschlossen.
üese Arbeiten sollen im Rahmen der Ausbaumaßnahme durch-
I tführt werden.
IÖBINGEN:
deutliche Bekanntmachung
»■ Satzung der Ortsgemeinde Hiibingen zur Änderung der Sat- juni] über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und «stattungswesen vom 31. März 1983 er Ortsgemeinderat Hübingen hat am 17.3.1983 aufgrund ® s § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom V 1 ' Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1 ), zu letzt geändert r rch Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31) sowie des § 1 ^ Si 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes
| _ r Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI.
5 m 06 ' BS 610 ' 1 °K zuletzt geändert durch'Landesgesetz vom “;Marz 1982 (GVBI. S. 83) die folgende Satzung beschlossen, li'hü 90 * 1 ^ rte '' un 9 der aufsichtsbehördlichen Unbedenk- 1C * e ' ts bescheinigung durch die Kreisverwaltung des Wester
waldkreises vom 25. März 1983 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen vom 18. Juli 1975, geändert durch Satzungen vom 3. Juli 1976 und vom 22. Sept. 1981 wird wie^folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
,,a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr 355,- DM".
§2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5431 Hübingen, 31. März 1983 Ortsgemeinde Hübingen Hoffmann, Ortsbürgermeister
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.
1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Großer Markt 10, 5430 Montabaur geltend gemacht worden ist.
Hübingen, 31. März 1983
Ortsgemeinde Hübingen
(S) Hoffmann, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am
Dienstag, 12. April 1983, um 20.00 Uhr
im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Stellungnahme des Ortsgemeinderates zum Änderungsvorschlag des Katasteramtes Montabaur bezüglich der Bebau- 'ungsplanerweiterung „Im Strichen II" - Feldstraße
2. Beratung über den Ausbau eines Weges im alten Teil des Friedhofes (Vorlage eines Planes bezüglich der vorgesehenen Pflasterung)
3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Einbruch-Diebstahlversicherung für die Leichenhalle
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Benutzungsordnung -Löwensteinhalle - Rathaus ^
5. Verschiedenes.
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beitragsangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes
5431 Görgeshausen, 5.4.83
Herz, Ortsbürgermeister
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EISBACHGEMEINDEN
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