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4 ,StraßenbauIm Boden"

5, Aufstellen einer Straßenleuchte in der Alten Hohl"

6. Bau eines Parkplatzes und Anlegung von Bürgersteigen am Friedhof

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180.000,- DM

3.000,- DM

20.000,- DM.

(Zur Finanzierung der vorgenannten Maßnahmen werden folgen­de Einnahmen herangezogen :

1. Zuschuß des Kultur- und Verkehrsvereins

Gackenbach . ,

2. Ersehtießungs- und Ausbaubeiträge'

2.1 StraßenbauIm Boden"

2.2. Vorausleistungen Ausbau der Kirchstraße

3. Erwartete Landeszuweisung für den Ausbau der Kirchstraße

4. Zuführung vom Vermögenshaushalt

5. Entnahme aus allgemeinen Rücklagen

6. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt

15.000,- DM 190.000,- DM 160.000,- DM

30.000,- DM

66.000,- DM

18.500, - DM 12.000,- DM

40.500, - DM.

I AUSBLICK 1984-1986

Der Ausbau von Bürgersteigen in der Waldstraße und in der . Hübinger Straße (L 326), der Ausbau der Bergstraße und derAlten - und Neuen Hohl" sowie die Errichtung einer Leichenhalle sind beabsichtigte Projekte in den kommenden

Mach dem derzeitigen Planungsstand ist jedoch zur Verwirk­lichung dieser Maßnahme die Aufnahme von Fremdkapital not-

KEINE TEILNAHME AM WETTBEWERB "UNSER DORF SOLL SCHÖNER WERDEN"

Wegen der bevorstehenden Straßenbaumaßnahmen entschied " sich der Rat einstimmig gegen eine Teilnahme am diesjährigen KreiswettbewerbUnser Dorf soll schöner werden"

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ZUSCHUSS FÜR KINDERGARTEN DES FAMILIENFERIEN­DORFESHÜBINGEN

Das Familienferiendorf Hübingen hatte in einer schriftlichen Mitteilung dargelegt, daß die vereinnahmten Elternbeiträge and Zuschüsse für den Betrieb des Kindergartens nicht lusreichen. Dementsprechend wurden die Ortsgemeinden, de- en Kinder den Kindergarten im Familienferiendorf Hübingen esuchen, um kostenmäßige Unterstützung gebeten.

Wehdem dieser Fragenkomplex zwischen den Ortsbürgermei­tern der beteiligten Gemeinden bereits abgeklärt wurde, be- Tchloß der Rat die Gewährung eines einmaligen Zuschusses tiszu 500,- DM im Jahre 1983 an das Familienferiendorf Hiibingen zur Unterstützung für den Betrieb des Kindergartens.

ZUSÄTZLICHE INSTALLATION VON STRASSEN LEUCHTEN lN DER KIRCHSTRASSE

Mehrheitlich wurde im Rat die Installation von 2 weiteren

Straßenleuchten in der Kirchstraße beschlossen.

üese Arbeiten sollen im Rahmen der Ausbaumaßnahme durch-

I tführt werden.

IÖBINGEN:

deutliche Bekanntmachung

» Satzung der Ortsgemeinde Hiibingen zur Änderung der Sat- juni] über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und «stattungswesen vom 31. März 1983 er Ortsgemeinderat Hübingen hat am 17.3.1983 aufgrund ® s § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom V 1 ' Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1 ), zu letzt geändert r rch Landesgesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31) sowie des § 1 ^ Si 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes

| _ r Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI.

5 m 06 ' BS 610 ' 1 °K zuletzt geändert durch'Landesgesetz vom ;Marz 1982 (GVBI. S. 83) die folgende Satzung beschlossen, li' 90 * 1 ^ rte '' un 9 der aufsichtsbehördlichen Unbedenk- 1C * e ' ts bescheinigung durch die Kreisverwaltung des Wester­

waldkreises vom 25. März 1983 hiermit öffentlich bekannt­gemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Hübingen über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen vom 18. Juli 1975, geändert durch Satzungen vom 3. Juli 1976 und vom 22. Sept. 1981 wird wie^folgt geändert:

§ 3 Abs. 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

,,a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr 355,- DM".

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Hübingen, 31. März 1983 Ortsgemeinde Hübingen Hoffmann, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.3.1983 (GVBI. S. 31) wird auf folgendes hinge­wiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.

1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Großer Markt 10, 5430 Montabaur geltend gemacht worden ist.

Hübingen, 31. März 1983

Ortsgemeinde Hübingen

(S) Hoffmann, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen fin­det am

Dienstag, 12. April 1983, um 20.00 Uhr

im Rathaus statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Stellungnahme des Ortsgemeinderates zum Änderungsvor­schlag des Katasteramtes Montabaur bezüglich der Bebau- 'ungsplanerweiterungIm Strichen II" - Feldstraße

2. Beratung über den Ausbau eines Weges im alten Teil des Friedhofes (Vorlage eines Planes bezüglich der vorgesehenen Pflasterung)

3. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Ein­bruch-Diebstahlversicherung für die Leichenhalle

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Benutzungsordnung -Löwensteinhalle - Rathaus ^

5. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beitragsangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes

5431 Görgeshausen, 5.4.83

Herz, Ortsbürgermeister

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EISBACHGEMEINDEN

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