Montabaur 5/14/83
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Aus den Gemeinden
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1981 der Stadt Montabaur und des I Hospitalfonds Montabaur sowie des Entlastungsbeschlusses des IStadtrates vom 23.3.1983 für das Haushaltsjahr 1981
I. HAUSHALTSRECHNUNG [1,Stadt Montabaur
Verwaltungs- Vermögenshaushalt/DM haushalt/DM
Gesamt
DM
I Feststellung des I Ergebnisses:
[Soll-Einnahmen 11.364.805,92 5.740.413,92 17.105.219,84
j+neue Haushalts-
jeinnahmereste -- 494.000,- 494.000,-
I./. Abgang alter
iKasseneinnahme-
I reste 114,-- 7.072,20 7.186,20
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21. April
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[Summe bereinigte
[Soll-Einnahmen 11.364.691,92 6.227.341,72 17.592.033,64
[Soll-Ausgaben 11.364.691,92 5.722.879,41 17.087.571,33
j+neue Haushaltsjausgabereste - 659.552,64 659.552,64
|./. Abgang alter Haus-
|haltsausgabereste - 155.090,33 155.090,33
[Summe bereinigte
[Soll-Ausgaben 11.364.691,92 6.227.341,72 17.592.033,64
[Überschuß/
[Fehlbetrag
festgestellt:
[Montabaur, den 21. Mai 1982 IVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur |Reusch, I. Beigeordneter
-HOSPITALFONDS
Verwaltungs- Vermögens- Gesamt
|Feststellu haushalt/DM haushalt/DM DM
fes Ergebn.
^Einnahmen 1.780.302,33 339.292,18 2.119.594,51
|™mme bereinigte
" Einnahmen 1.780.302,33 339.292,18 2.119.594,51
Ausgaben 1.780.302,33 339.292,18 2.119.594,51
| u mme bereinigte
'" Ausgaben 1.780.302,33 339.292,18 2.119.594,51
Überschuß/
Fehlbetrag
Festgestellt:
Ntabaur, den 21. Mai 1982 rr andsgemeindeverwaltung Montabaur pe'.Beigeordneter
II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS:
Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds werden die Jahresrechnungen für das Jahr 1981 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Vom Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Wollert- Dr. Elmendorf KG über die Prüfung der Sanierungstätigkeit bis zum 30. Juni 1981 sowie vom Bericht der Wirtschaftsprüfer Dr. Schwarzenberger/Jaacks über die Sanierungstätigkeit vom 1 Juli bis 31.12.1981 wird zustimmend Kenntnis genommen.
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Gleichzeitig wird dem Verbands- und Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds > für das Jahr 1981 gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.
III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Die Haushaltsrechnungen liegen zur Einsichtnahme vom 1-1.4.1983 bis 19.4.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 111, öffentlich aus. Montabaur, 28.3.1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I.V. Reusch, I. Beigeordneter
Bericht über die Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, 23.3.83
(Fortsetzung)
Usnbaumaßnahmen am ehemaligen Schulgebäude in Eschelbach; Bauantrag wird erst nach Eingang des Bewilligungsbescheides gestellt
Unter diesem Tagesordnungspunkt erinnerte I. Beigeordneter Dr. Hütte zunächst an die Entscheidung des Stadtrates, daß die Planungsaufträge erst dann vergeben werden sollen und der Bauantrag erst dann gestellt werden soll, wenn der Bewilligungsbescheid über den Zuschuß des Landes (100.000,- DM) vorliegt. Er habe beim Innenministerium nachgehört und dabei erfahren, daß die baufachliche Vorprüfung der Maßnahme, die Voraussetzung für den Bewilligungsbescheid ist, noch nicht in Auftrag gegeben worden war. Aufgrund seiner Intervention sei diese baufachliche Vorprüfung vom Innenministerium unverzüglich bei der Bezirksregierung angefordert worden.
Noch am Sitzungstage, 23.3.1983, habe er - so Dr. Hütte - beim Innenministerium über den Stand der Angelegenheit nachgefragt. Der zuständige Referent des Innenministerium habe ihm die Zusage gegeben, daß der Landeszuschuß in Höhe von 100.000,- DM bewilligt wird, sobald die baufachliche Vorprüfung , mit deren Vorlage das Innenministerium täglich rechne, vorliege
Bis der Bewilligungsbescheid bei der Stadt sei, könnten noch einige Wochen verstreichen.
In dieser Situation plädierte I. Beigeordneter Dr. Hütte dafür, schon jetzt den Auftrag für die genehmigungsfähigen Pläne zu erteilen und den Bauantrag sobald wie möglich zu erstellen. Wenn auch der Bewilligungsbescheid noch nicht vorliege, so seien die Voraussetzungen, die der Stadtrat damals im Rahmen der Haushaltsplanberatung genannt habe, nämlich, daß die Bezuschussung durch das Land gesichert sei, tatsächlich erfüllt. Das Warten auf den Bewilligungsbescheid bedeute - so I. Beigeordneter Dr. Hütte - eine Verteuerung der Maßnahme. Außerdem verwies er auf die Notwendigkeit, das Projekt möglichst zügig in Angriff zu nehmen und abzuschließen, weil dies im Interesse der Bevölkerung des Stadtteils Eschelbach liege.
Die SPD-Fraktion beantragte eine Sitzungsunterbrechung und teilte durch ihren Fraktionsvorsitzenden, Ratsmitglied Widner, nach Wiedereröffnung der Sitzung mit, daß man nicht bereit sei, der Vergabe des Planungsauftrages und dem Bauantrag zuzustimmen, bevor der Bewilligungsbescheid vorliege.

