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Montabaur 5/14/83

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Aus den Gemeinden

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1981 der Stadt Montabaur und des I Hospitalfonds Montabaur sowie des Entlastungsbeschlusses des IStadtrates vom 23.3.1983 für das Haushaltsjahr 1981

I. HAUSHALTSRECHNUNG [1,Stadt Montabaur

Verwaltungs- Vermögens­haushalt/DM haushalt/DM

Gesamt

DM

I Feststellung des I Ergebnisses:

[Soll-Einnahmen 11.364.805,92 5.740.413,92 17.105.219,84

j+neue Haushalts-

jeinnahmereste -- 494.000,- 494.000,-

I./. Abgang alter

iKasseneinnahme-

I reste 114,-- 7.072,20 7.186,20

.1983 u|

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21. April

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ke und ) Uhr

[Summe bereinigte

[Soll-Einnahmen 11.364.691,92 6.227.341,72 17.592.033,64

[Soll-Ausgaben 11.364.691,92 5.722.879,41 17.087.571,33

j+neue Haushalts­jausgabereste - 659.552,64 659.552,64

|./. Abgang alter Haus-

|haltsausgabereste - 155.090,33 155.090,33

[Summe bereinigte

[Soll-Ausgaben 11.364.691,92 6.227.341,72 17.592.033,64

[Überschuß/

[Fehlbetrag

festgestellt:

[Montabaur, den 21. Mai 1982 IVerbandsgemeindeverwaltung Montabaur |Reusch, I. Beigeordneter

-HOSPITALFONDS

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt

|Feststellu haushalt/DM haushalt/DM DM

fes Ergebn.

^Einnahmen 1.780.302,33 339.292,18 2.119.594,51

|mme bereinigte

" Einnahmen 1.780.302,33 339.292,18 2.119.594,51

Ausgaben 1.780.302,33 339.292,18 2.119.594,51

| u mme bereinigte

'" Ausgaben 1.780.302,33 339.292,18 2.119.594,51

Überschuß/

Fehlbetrag

Festgestellt:

Ntabaur, den 21. Mai 1982 rr andsgemeindeverwaltung Montabaur pe'.Beigeordneter

II. ENTLASTUNGSBESCHLUSS:

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungs­ausschusses über die Prüfung der Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds werden die Jahresrechnun­gen für das Jahr 1981 beschlossen. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt wor­den sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Vom Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Wollert- Dr. Elmendorf KG über die Prüfung der Sanierungstätigkeit bis zum 30. Juni 1981 sowie vom Bericht der Wirtschaftsprüfer Dr. Schwarzenberger/Jaacks über die Sanierungstätigkeit vom 1 Juli bis 31.12.1981 wird zustimmend Kenntnis genommen.

v

Gleichzeitig wird dem Verbands- und Stadtbürgermeister und den Beigeordneten der Stadt Montabaur sowie dem I. Beigeord­neten der Verbandsgemeinde Montabaur für die Jahresrech­nungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds > für das Jahr 1981 gern. § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

III. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Die Haushaltsrechnungen liegen zur Einsichtnahme vom 1-1.4.1983 bis 19.4.1983 während der allgemeinen Dienststun­den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 111, öffentlich aus. Montabaur, 28.3.1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur I.V. Reusch, I. Beigeordneter

Bericht über die Sitzung des Stadtrates am Mittwoch, 23.3.83

(Fortsetzung)

Usnbaumaßnahmen am ehemaligen Schulgebäude in Eschel­bach; Bauantrag wird erst nach Eingang des Bewilligungsbe­scheides gestellt

Unter diesem Tagesordnungspunkt erinnerte I. Beigeordneter Dr. Hütte zunächst an die Entscheidung des Stadtrates, daß die Planungsaufträge erst dann vergeben werden sollen und der Bauantrag erst dann gestellt werden soll, wenn der Bewilli­gungsbescheid über den Zuschuß des Landes (100.000,- DM) vorliegt. Er habe beim Innenministerium nachgehört und dabei erfahren, daß die baufachliche Vorprüfung der Maß­nahme, die Voraussetzung für den Bewilligungsbescheid ist, noch nicht in Auftrag gegeben worden war. Aufgrund seiner Intervention sei diese baufachliche Vorprüfung vom Innen­ministerium unverzüglich bei der Bezirksregierung angefordert worden.

Noch am Sitzungstage, 23.3.1983, habe er - so Dr. Hütte - beim Innenministerium über den Stand der Angelegenheit nachge­fragt. Der zuständige Referent des Innenministerium habe ihm die Zusage gegeben, daß der Landeszuschuß in Höhe von 100.000,- DM bewilligt wird, sobald die baufachliche Vorprü­fung , mit deren Vorlage das Innenministerium täglich rechne, vorliege

Bis der Bewilligungsbescheid bei der Stadt sei, könnten noch einige Wochen verstreichen.

In dieser Situation plädierte I. Beigeordneter Dr. Hütte dafür, schon jetzt den Auftrag für die genehmigungsfähigen Pläne zu erteilen und den Bauantrag sobald wie möglich zu erstellen. Wenn auch der Bewilligungsbescheid noch nicht vorliege, so seien die Voraussetzungen, die der Stadtrat damals im Rahmen der Haushaltsplanberatung genannt habe, nämlich, daß die Bezuschussung durch das Land gesichert sei, tatsächlich erfüllt. Das Warten auf den Bewilligungsbescheid bedeute - so I. Beigeordneter Dr. Hütte - eine Verteuerung der Maßnahme. Außerdem verwies er auf die Notwendigkeit, das Projekt mög­lichst zügig in Angriff zu nehmen und abzuschließen, weil dies im Interesse der Bevölkerung des Stadtteils Eschelbach liege.

Die SPD-Fraktion beantragte eine Sitzungsunterbrechung und teilte durch ihren Fraktionsvorsitzenden, Ratsmitglied Widner, nach Wiedereröffnung der Sitzung mit, daß man nicht bereit sei, der Vergabe des Planungsauftrages und dem Bauan­trag zuzustimmen, bevor der Bewilligungsbescheid vorliege.