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bntabaur 13 /12/83
■ e Kreisverwaitung des Westerwaldkreises hat der vereinfach- |i Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge- nmt.
maß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- terlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, nrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wäh- idder Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Orts- germeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienstlunden eingesehen werden können.
t 4c BBauG:
ligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
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Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver- igen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 -44 bezeichneten Jrmögensnachteile eingetreten sind.
[kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, j er die Leistung der Entschädigung schriftlich'bei dem Ent- [ädigungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner- [b von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten d, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
|55a Bundesbaugesetz
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Jes Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen r von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
»Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der lieinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut- [isplanes oder der Satzung.
eis auf § 22 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- K* (GemO)
• Verletzung der Bestimmungen über i Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und [e Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des femeinderates (§ 34 GemO)
^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- (ffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen Tan, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder
( erbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht an ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert i das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord- undder Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 {GVBI. S.
Neuhäusel, 18, März 1983
nerich, Ortsbürgermeister '
( Gliche Bekanntmachung
aushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses ftsgemeinderates vom 24.2.1983 der Ortsgemeinde tosel für das Haushaltsjahr 1981
a,m SauwsSH ;e Flur 2,1
1 H AUSHALTSRECHNUNG
Verwaltungs-
Vermögens-
Gesamt
■dlung des
haushalt/DM
haushalt/DM
DM
er Sitzu«
■nisses;
jungspl arä J
Jinnahmen
905.664,71
936.333,17
1.841.997,88
1
Walter Kassen-
ird die üWfll
yiereste
1.604,45
2.729,90
4.334,35
P e bereinigte FWnahmen
904.060,26
933.603,27
1.837.663,53
Soll-Ausgaben 904.060,26 931.103,27 1.835.163,53
+ neue Haushaltsausgabereste - 2.500,- 2.500,--
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 904.060,26 933.603,27 1.837.663,53
Überschuß/
Fehlbetrag
Festgestellt:
Montabaur, 21. April 1982
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur t
Reusch, I. Beigeordneter
II.
ENTLASTUNGSBESCHLUSS
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- sen.dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vorbehaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermeister sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern.
§ 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Der Vorsitz führte der II. Ortsbeigeordnete Merzbach.
III.
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 28.3.1983 bis 8.4.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Neuhäusel, 17.3.1983 Ortsgerneindeverwaltung Neuhäusel Hümmerich, Ortsbürgermeister
was^n^gwo
EITELBORN:
Filmnachmittag in Eitelborn
Sonntag, 27. März 1983, 15.00 Uhr im Jugendraum (Feuerweh rhaus)
„Bei Bullen singen Freunde nicht".
Französisch/italienischer Kriminalfilm mit Alain Delon und Charbs Bronson. ^
Veranstalter: DPSG.
SC 1919 Eitelborn
LOKALDERBY GEGEN SIMMERN Am Sonntag, dem 27. März 1983, 15.00 Uhr findet irK^itel- born auf dem Nörrberg das traditionelle aber immer wieder aktuelle Lokalderby zwischen der SG Eitelborn/Neuhäusel I und Simmern I statt. Dabei will sich die Elf aus Simmern für die knappe Hinspielniederlage revanchieren. Mit einem interessanten und spannenden Spiel darf daher gerechnet werden.
Sonntag, den 27. März 1983
Kreisliga D : SG Eitelborn/N. II - Vallendar, 11.00 Uhr in Neuhäusel.
JSG AUGST
Samstag, den 26. März 1983
C-Jugend (Leistungsklasse) : JSG Augst - Lahnstein, 16.00 Uhr in Kadenbach.

