Einzelbild herunterladen

is Kinder-

bntabaur 13 /12/83

e Kreisverwaitung des Westerwaldkreises hat der vereinfach- |i Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zuge- nmt.

maß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungs- terlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, nrad-Adenauer-Platz 2, Zimmer 201, 5430 Montabaur, wäh- idder Dienststunden, sowie in den Diensträumen des Orts- germeisters in Neuhäusel während der ortsüblichen Dienst­lunden eingesehen werden können.

t 4c BBauG:

ligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:

tt.

elplatzes n l der Haus-j

>rtransport|

jebücheraj IO Uhr.

st am 3ürgermeiäl

nähme am| Jahre 19 ahme vonj

l der Hau#

ungsrauriil 19.00U»| , 20-00 Uhj

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver- igen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 -44 bezeichneten Jrmögensnachteile eingetreten sind.

[kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, j er die Leistung der Entschädigung schriftlich'bei dem Ent- [ädigungspflichtigen beantragt.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner- [b von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten d, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

|55a Bundesbaugesetz

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften Jes Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen r von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung

»Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der lieinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut- [isplanes oder der Satzung.

eis auf § 22 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland- K* (GemO)

Verletzung der Bestimmungen über i Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und [e Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des femeinderates (§ 34 GemO)

^beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- (ffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen Tan, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Neuhäusel oder

( erbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht an ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- -GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert i das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeord- undder Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 {GVBI. S.

Neuhäusel, 18, März 1983

nerich, Ortsbürgermeister '

( Gliche Bekanntmachung

aushaltsrechnung 1981 und des Entlastungsbeschlusses ftsgemeinderates vom 24.2.1983 der Ortsgemeinde tosel für das Haushaltsjahr 1981

a,m SauwsSH ;e Flur 2,1

1 H AUSHALTSRECHNUNG

Verwaltungs-

Vermögens-

Gesamt

dlung des

haushalt/DM

haushalt/DM

DM

er Sitzu«

nisses;

jungspl arä J

Jinnahmen

905.664,71

936.333,17

1.841.997,88

1

Walter Kassen-

ird die üWfll

yiereste

1.604,45

2.729,90

4.334,35

P e bereinigte FWnahmen

904.060,26

933.603,27

1.837.663,53

Soll-Ausgaben 904.060,26 931.103,27 1.835.163,53

+ neue Haushalts­ausgabereste - 2.500,- 2.500,--

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 904.060,26 933.603,27 1.837.663,53

Überschuß/

Fehlbetrag

Festgestellt:

Montabaur, 21. April 1982

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur t

Reusch, I. Beigeordneter

II.

ENTLASTUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeinde­verwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlos- sen.dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürger­meister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Die Entlastung erfolgt vor­behaltlich des vom Kreis vorgelegten Prüfungsergebnisses.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung haben der Ortsbürgermei­ster sowie der I. Ortsbeigeordnete wegen Sonderinteresse gern.

§ 22 Abs. 1 GemO nicht teilgenommen. Der Vorsitz führte der II. Ortsbeigeordnete Merzbach.

III.

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 28.3.1983 bis 8.4.1983 während der all­gemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Neuhäusel, 17.3.1983 Ortsgerneindeverwaltung Neuhäusel Hümmerich, Ortsbürgermeister

was^n^gwo

EITELBORN:

Filmnachmittag in Eitelborn

Sonntag, 27. März 1983, 15.00 Uhr im Jugendraum (Feuer­weh rhaus)

Bei Bullen singen Freunde nicht".

Französisch/italienischer Kriminalfilm mit Alain Delon und Charbs Bronson. ^

Veranstalter: DPSG.

SC 1919 Eitelborn

LOKALDERBY GEGEN SIMMERN Am Sonntag, dem 27. März 1983, 15.00 Uhr findet irK^itel- born auf dem Nörrberg das traditionelle aber immer wieder aktuelle Lokalderby zwischen der SG Eitelborn/Neuhäusel I und Simmern I statt. Dabei will sich die Elf aus Simmern für die knappe Hinspielniederlage revanchieren. Mit einem interes­santen und spannenden Spiel darf daher gerechnet werden.

Sonntag, den 27. März 1983

Kreisliga D : SG Eitelborn/N. II - Vallendar, 11.00 Uhr in Neuhäusel.

JSG AUGST

Samstag, den 26. März 1983

C-Jugend (Leistungsklasse) : JSG Augst - Lahnstein, 16.00 Uhr in Kadenbach.