Montabaur 10/12/83
schriftlich vorgebracht werden.
Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:
1. Die Festsetzung über die Mindestgröße für die Bauplätze wird von 700 qm auf 450 qm herabgesetzt.
2. Im Bereich „Farenau" wird teilweise ein Grunddienstbarkeit ausgewiesen.
3. Im Bereich der Spedition Diel wird als Zuwegung zu den in Richtung Eigendorf gelegenen Grundstücke ein Feldweg ausgewiesen.
4. Statt der im Bebauungsplan ausgewiesenen Verbindungsstraße zwischen dem Hemchenweg und der neu anzulegenden Planstraße „A" wird ein 1,50 m breiter Fußweg ausgewiesen.
5. Im Bereich der Parzellen 15/369 (tlw.) 14/369, 370,
371, 372, 373 (tlw.) werden zwei Parzellen gebildet und eine Bebauung in Doppelhausweise zugelassen.
6. In der Verlängerung der Bonner Straße wird der vorhandene 2,50 m breite Fußweg so ausgeweitet, daß zwei Bauplätze ausgewiesen werden.
7. Im Bereich der Flurstücke 509, 375/2, 374/2, 478, 479,480, 481,483 wird die Baugrenze bis auf 3,00 m an die Eigentumsgrenze herangeführt.
8. Im Bereich des Grundstückes Flur 4, Parzelle 508 wird die Nutzungsgrenze dergestalt geändert, daß sie an der jetzigen Eigentumsgrenze des Flurstückes vorbeiführt.
9. Auf Anregung der Kevag werden im Plangebiet 2 Transforma- torenstationön sowie die erforderlichen Versorgungsleitungen ausgewiesen.
Das Plangebiet „Hemchen" umfaßt im wesentlichen den Bereich westlich der Landesstraße Nr. 312 (Hauptstraße), zwischen dem Wirtschaftsweg Nr. 2232/2, einer Parzellentiefe entlang der Straße „Im Wiesengrund", der Grabenparzelle Nr.
2226, dem Hemchenweg und dem Talweg.
5430 Montabaur, 18. März 1983
I.V. Dr. Hütte, I. Beigeordneter.
Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Montabaur vom 21. März 1983 zur Änderung der Hauptsatzung vom 21. Dez. 1979 (1 .Änderungssatzung)
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI.
S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 22. Dez.
1982 (GVBI. S. 463 und 476 - BS 2020-1) am 3. Febr. 1983 die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 21. Dez. 1979 wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift des 4. Abschnitts erhält folgende Fassung: „Stadtbeigeordnete/Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Fraktionsvorsitzende"
2. § 10 wird ersatzlos gestrichen.
§ 2
Diese Satzung tritt rückwirkend ab 3. Februar 1983 in Kraft. 5430 Montabaur, 21. März 1983 Stadt Montabaur In Vertretung
(S.) Dr. Hütte, I. Beigeordneter HINWEIS:
* Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 463 und 476), wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungendes Verbandsgemeinde-/ Stadt-/Ortsgemeinde-/Rates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur geltend gemacht worden ist.
Montabaur, 21. März 1983 Stadt Montabaur
(S) I. V. Dr. Hütte, I.Beigeordneter
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was-CMM»Zwo
Jahreshauptversammlung des Verschönerungsvereins Ettersdorf
Am Mittwoch, dem 30. März 1983, um 20.00 Uhr findet im Vereinslokal „Zum Wiesengrund" die Jahreshauptversammlung 1 des Verschönerungsvereins statt.
TAGESORDNUNG:
1. Begrüßung
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Kassierers
4. Entlastung des Vorstandes
5. Neuwahl
6. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder und Interessenten^ eingeladen.
TuS 1846/1912 Montabaur e.V.
Fußball-Senioren
Sonntag, 27.3.1983, 15.00 Uhr, Bezirksliga, Staffel Ost.
TuS I - SV Dahlheim
Stadion „Mons-Tabor", Koblenzer Straße Kreisliga D, Staffel Ost: *
Nomborn II - TuS II, Anstoß: 13.00 Uhr
SG Horressen / Eigendorf Sonntag, 27.3.1983 SG Horressen / Eigendorf I - Betzdorf Anstoß: 15.00 Uhr in Betzdorf
SG Horressen / Eigendorf II - Glas Chemie 3 Anstoß 15.00 Uhr in Ebernhahn.
JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach / Stahlhofen
Samstag, den 26.3.
14.00 Uhr E-Jugend gegen Montabaur in Montabaur 15.00 Uhr D I gegen Montabaur in Horressen
D II gegen Niedererbach in Eschelbach 16.00 Uhr C I gegen Ellingen in Willroth
C II gegen Montabaur in Eschelbach
Sonntag, den 27.3.
10.30 Uhr B I gegen Glas-Chemie I in Horressen 9.30 Uhr B II gegen. Haiderbach in Deesen 11.00 Uhr A-Jugend gegen Daufenbach in Daufenbach
Samstag, den 2.4.
16.00 Uhr B I gegen Eisbachtal in Nentershausen
Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur OSTEREIERSCHIESSEN Am Freitag, dem 25. März findet unser diesjähriges Ostereier I schießen Statt. Wir hoffeh auf regen Besuch u.selbstverständ- j lieh sind Freunde der Gesellschaft und Gäste herzlich willkommen.
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FRÜHJAHRSPUTZ
Am Samstag, dem 26. März,wollen wir wieder Standanlagen | überholen und die Außenanlagen in Ordnung bringen. Se f verständlich sind hierzu alle Mitglieder herzlich eingeladen.

