Einzelbild herunterladen

Montabaur 10/12/83

schriftlich vorgebracht werden.

Die Bebauungsplanänderung hat zum Inhalt:

1. Die Festsetzung über die Mindestgröße für die Bauplätze wird von 700 qm auf 450 qm herabgesetzt.

2. Im BereichFarenau" wird teilweise ein Grunddienstbarkeit ausgewiesen.

3. Im Bereich der Spedition Diel wird als Zuwegung zu den in Richtung Eigendorf gelegenen Grundstücke ein Feldweg ausgewiesen.

4. Statt der im Bebauungsplan ausgewiesenen Verbindungsstraße zwischen dem Hemchenweg und der neu anzulegenden PlanstraßeA" wird ein 1,50 m breiter Fußweg ausgewiesen.

5. Im Bereich der Parzellen 15/369 (tlw.) 14/369, 370,

371, 372, 373 (tlw.) werden zwei Parzellen gebildet und eine Bebauung in Doppelhausweise zugelassen.

6. In der Verlängerung der Bonner Straße wird der vorhandene 2,50 m breite Fußweg so ausgeweitet, daß zwei Bauplätze ausgewiesen werden.

7. Im Bereich der Flurstücke 509, 375/2, 374/2, 478, 479,480, 481,483 wird die Baugrenze bis auf 3,00 m an die Eigen­tumsgrenze herangeführt.

8. Im Bereich des Grundstückes Flur 4, Parzelle 508 wird die Nutzungsgrenze dergestalt geändert, daß sie an der jetzigen Eigentumsgrenze des Flurstückes vorbeiführt.

9. Auf Anregung der Kevag werden im Plangebiet 2 Transforma- torenstationön sowie die erforderlichen Versorgungsleitungen ausgewiesen.

Das PlangebietHemchen" umfaßt im wesentlichen den Be­reich westlich der Landesstraße Nr. 312 (Hauptstraße), zwi­schen dem Wirtschaftsweg Nr. 2232/2, einer Parzellentiefe ent­lang der StraßeIm Wiesengrund", der Grabenparzelle Nr.

2226, dem Hemchenweg und dem Talweg.

5430 Montabaur, 18. März 1983

I.V. Dr. Hütte, I. Beigeordneter.

Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Montabaur vom 21. März 1983 zur Änderung der Hauptsatzung vom 21. Dez. 1979 (1 .Ände­rungssatzung)

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 22. Dez.

1982 (GVBI. S. 463 und 476 - BS 2020-1) am 3. Febr. 1983 die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der auf­sichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 21. Dez. 1979 wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift des 4. Abschnitts erhält folgende Fassung: Stadtbeigeordnete/Aufwandsentschädigung für Ratsmit­glieder und Fraktionsvorsitzende"

2. § 10 wird ersatzlos gestrichen.

§ 2

Diese Satzung tritt rückwirkend ab 3. Februar 1983 in Kraft. 5430 Montabaur, 21. März 1983 Stadt Montabaur In Vertretung

(S.) Dr. Hütte, I. Beigeordneter HINWEIS:

* Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 463 und 476), wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungendes Verbandsgemeinde-/ Stadt-/Ortsgemeinde-/Rates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- Adenauer-Platz, 5430 Montabaur geltend gemacht worden ist.

Montabaur, 21. März 1983 Stadt Montabaur

(S) I. V. Dr. Hütte, I.Beigeordneter

9

was-CMM»Zwo

Jahreshauptversammlung des Verschönerungsvereins Etters­dorf

Am Mittwoch, dem 30. März 1983, um 20.00 Uhr findet im VereinslokalZum Wiesengrund" die Jahreshauptversammlung 1 des Verschönerungsvereins statt.

TAGESORDNUNG:

1. Begrüßung

2. Bericht des Schriftführers

3. Bericht des Kassierers

4. Entlastung des Vorstandes

5. Neuwahl

6. Verschiedenes

Zu dieser Versammlung sind alle Mitglieder und Interessenten^ eingeladen.

TuS 1846/1912 Montabaur e.V.

Fußball-Senioren

Sonntag, 27.3.1983, 15.00 Uhr, Bezirksliga, Staffel Ost.

TuS I - SV Dahlheim

StadionMons-Tabor", Koblenzer Straße Kreisliga D, Staffel Ost: *

Nomborn II - TuS II, Anstoß: 13.00 Uhr

SG Horressen / Eigendorf Sonntag, 27.3.1983 SG Horressen / Eigendorf I - Betzdorf Anstoß: 15.00 Uhr in Betzdorf

SG Horressen / Eigendorf II - Glas Chemie 3 Anstoß 15.00 Uhr in Ebernhahn.

JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach / Stahlhofen

Samstag, den 26.3.

14.00 Uhr E-Jugend gegen Montabaur in Montabaur 15.00 Uhr D I gegen Montabaur in Horressen

D II gegen Niedererbach in Eschelbach 16.00 Uhr C I gegen Ellingen in Willroth

C II gegen Montabaur in Eschelbach

Sonntag, den 27.3.

10.30 Uhr B I gegen Glas-Chemie I in Horressen 9.30 Uhr B II gegen. Haiderbach in Deesen 11.00 Uhr A-Jugend gegen Daufenbach in Daufenbach

Samstag, den 2.4.

16.00 Uhr B I gegen Eisbachtal in Nentershausen

Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur OSTEREIERSCHIESSEN Am Freitag, dem 25. März findet unser diesjähriges Ostereier I schießen Statt. Wir hoffeh auf regen Besuch u.selbstverständ- j lieh sind Freunde der Gesellschaft und Gäste herzlich will­kommen.

*

FRÜHJAHRSPUTZ

Am Samstag, dem 26. März,wollen wir wieder Standanlagen | überholen und die Außenanlagen in Ordnung bringen. Se f verständlich sind hierzu alle Mitglieder herzlich eingeladen.