Montabaur 6/11/83
1. Zustimmungsbeschluß
2. Offenlegungsbeschluß gern. § 2 Abs. 6 BBauG
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
{hier: Erweiterung „Altstadt I".
4. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1982
5. Beratung über die Jahresrechnung der Stadt und des Hospitalfonds der Stadt Montabaur und die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten für das Rechnungsjahr 1981
6. Beratung über Umbaumaßnahmen : m ehern. Schulgebäude Eschelbach
7. Beratung und Beschlußfassung über die Überlassung von Räumen im städt. Gebäude in der Gelbachstraße an politische Organisationen
(Antrag der SPD-Fraktion)
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
In Vertretung
Dr. Hütte, I. Beigeordneter
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, 21. März 1983 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD-FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, 21. März 1983 um 19.30 Uhr bei Herrn Karl Heinz Bächer, Im Farenau 4, 5430 Montabaur-Horressen statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG—FRAKTION Am Montag, 21. März findet von 19.00 - 20.00 Uhr in der Gaststätte Herz in 3ladernheim eine Bürgersprechstunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.
Aufruf zur Teilnahme am Fassadenwettbewerb 1983 der Stadt Montabaur
Unser Bild zeigt ein Haus im Bereich des Vorderen Rebstock's, Montabaur, das im vergangenen Jahr vorbildlich restauriert wurde.
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Nachdem der Haupt- und Finanzausschuß in seiner Sitzung am 7.3.1983 auch für das Jahr 1983 die Durchführung eines Fassadenwettbewerbes in der Stadt Montabaur beschlossen hat, ergeht hiermit an alle interessierten Bürger und Einwohner der Stadt Montabaur (einschließlich Stadtteile) der Aufruf zur Teilnahme.
Der Fassadenwettbewerb soll zur Verschönerung des Ortsbildes beitragen. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb schließt die Inanspruchnahme von Zuschüssen entsprechend den bestehenden Richtlinien über die Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt und Modernisierung und Verbesserung von Wohnungen im Bereich des Rebstockes nicht aus.
Der Wettbewerb soll vor allem die Privatinitiative fördern und die Hauseigentümer anregen, den äußeren Eindruck ihres Hauses zu verbessern und somit gleichzeitig zu einer Verschönerung des Stadtbildes beizutragen. Die Initiative der Teilnehmer wird durch Geldprämien honoriert (1.Preis 300,- DM, 2. Preis' 250,- DM und 3. Preis 150,- DM.)
Teilnahmeberechtigt sind Eigentümer oder Mieter von Gebäuden in der Innenstadt und den Stadtteilen.
Sofern Sie an dem Wettbewerb teilnehmen wollen, zeigen Sie Ihre Teilnahme bitte bis zum 30. April 1983 durch ein formloses Schreiben an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, an. Die Bewertung der Verschönerungsmaßnahmen erfolgt durch eine vom Stadtrat gewählte Kommission in der 1 Zeit vom 1.5. - 30.6.1983.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Bauamt der Verbands] gemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 196.114.
Die vom Stadtrat am 21.5.1981 beschlossenen Richtlinien, die die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbes bilden, finden sie nachstehend
Richtlinien des Fassadenwettbewerbs
1. ZIEL UND AUFGABEN ,
Der Wettbewerb soll die Initiative der Einwohner und Bürger ^ zur Pflege, Gestaltung und Verschönerung ihrer Gebäude anregen und fördern. Durch den Wettbewerb sollen Maßnahmen i die zur Stadtverschönerung beitragen, bewertet und prämiiert J werden.
2. TEILNEHMERKREIS: .
Teilnehmer des Wettbewerbs können Eigantümer oder Mieter j von Gebäuden in der Innenstadt und den Stadtteilen sein. :] Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt durch formloses Schreibe] bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
3. BEWERTUNGSKOMMISSION 1
Zur Ermittlung der Preisträger wird eine Bewertungskommis- | sion gebildet. Die Kommission besteht aus fünf durch den StadtJ rat der Stadt Montabaur gewählten Mitgliedern fl
4. BEWERTUNGSZEITRAUM: |
Die Bewertung stadtverschönernder Maßnahmen wird jährlic | in der Zeit vom 1.5. - 30.6. durch die Bewertungskommission I durchgeführt. a
5. BEWERTUNGSKRITERIEN: 1
Die Bewertung der Fassadengestaltung wird durch die Kommifl sion unter Verwendung eines Bewertungsbogens im Punkte i System vorgenommen, der die nachfolgenden Bewertungskn 16- 1 rien enthält: I
•• Gestaltung der Hausfassaden unter Berücksichtigung I
von Form, Material, Farbgebung und Blumenschmuc I •• Renovierung der Fassaden 1
•• stilechte Anpassung an das Straßenbild a
•• Auffrischung alter Inschriften I
städtebauliche Anpassung der Leuchtreklamen und ]
Werbeanlagen jfl
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