Montabaur6 / 10 / 83
Die zweite Trafo-Station soll in einem garagenähnlichen Gebäude in Verlängerung der Bonner Straße gebaut werden.
Nach dem Willen des Stadtrates wird dieser Anregung der Kevag entsprochen. Allerdings soll die Garagen-Station in Verlängerung der Bonner Straße eingegrünt werden.
Im Zuge des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes, deren Notwendigkeit sich aufgrund der Erörterungstermine mit den Grundstückseigentümern des Umlegungsgebietes ergab, beschloß der Stadtrat weiterhin folgendes:
1. Der Bebauungsplanänderung unter Berücksichtigung der Anregung der Kevag wurde in der vorgelegten Form zugestimmt.
2. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Bebauungsplan in fieser Form zusammen mit der Begründung gern. § 2 a (6)
BBauG offenzulegen.
Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I"
Auch hier waren zunächst Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange Gegenstand der Diskussion und Entscheidung des Stadtrates. Die Kreisverwaltung hatte angeregt, daß zu einer Beurteilung der Planung der vorhandene bzw. nicht mehr vorhandene Gebäudebestand aufzunehmen und eine katasteramtliche Kartenunterlage mit dem neuesten Stand zu verwenden sei.
Weiterhin hat die Kreisverwaltung angeregt, im Planbereich des Bebauungsplanes „Altstadt I" die Bebauung zu verdichten, um eine möglichst große wirtschaftliche Ausnutzung der Grundstücke im Stadtinnenbereich zu erreichen. Außerdem seign die Auflagen des Referates „Brandschutz" bei der Bearbeitung des Bebauungsplanes zu beachten. Der Stadtrat kam#instimmig zu dem Ergebnis, diese Anregungen zuückzuweisen. Zur Begründung wurde angeführt:
1. Als Grundlage der Planung sei eine katasteramtliche Kartenunterlage verwendet worden, die bei ßeginn der Planungsarbeiten dem neuesten Stand entsprach.
Zwischenzeitlich seien Veränderungen im Kataster eingetreten. Eine nachträgliche Bestandsaufnahme hätte zur Folge, daß der vorhandene bzw. abgebrochene Gebäudebestand aufzunehmen, das Kartenmaterial entsprechend berichtigt und das Bebauungsplanverfahren bis zum Abschluß dieser Arbeiten hinausgeschoben werden müßte. Dies sah man als nicht vertretbar an.
2 Auch die Forderung, die Bebauung zu verdichten, wurde zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang wurde auf die Begründung zur zweiten Änderung des Bebauungsplanes verwiesen. In dieser Änderung ist die Absicht der Stadt festgelegt, das Anwesen „Haus Kunoth" zu erhalten und seine Umgebung parkähnlich zu gestalten. Unter städtebaulichen Gesichtspunkten hielt es der Stadtrat für sinnvoll, zur Eingliederung der Bausubstanz eine aufgelockerte Nachbarbebauung vorzusehen.
3. Der Hinweis auf die Auflagen des Brandschutzreferates wurde zur Kenntnis genommen. Die darin vorgebrachten Auflagen sind jedoch nicht unmittelbar Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Im übrigen sei die in der Stellungnahme erwähnte Feuerwehrzufahrt zu den Gebäuden Kaufhaus His- gen, Rathauserweiterungsbau und dem Bankgebäude in Absprache mit der Bezirksregierung bereits geschaffen.
Eine weitere Anregung im Rahmen des Anhörverfahrens der Träger öffentlicher Belange kam von der Kevag Koblenz. Sie regte an, im geplanten Gebäudekomplex eine Trafo-Station vorzusehen und im Bebauungsplan ein entsprechendes Symbol einzutragen. Die Trafo-Station sei erforderlich, um eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen. Dieser Anregung wird entsprochen.
Im Zuge des weiteren Verfahrens beschloß der Stadtrat sodann, daß der zweiten Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I" nach Berücksichtigung der Anregung der Kevag zugestimmt wird.
Außerdem wird der Bebauungsplan nach der Entscheidung des Stadtrates in dieser Form zusammen mit dem Text und der Begründung gern. § 2 a (6) offengelegt.
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 für den Hospitalfond
Der Stadtrat erteilte seine Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1982 im Haushalt des Hospitalfonds (Altenheim) Der Haushaltsansatz „Aufwendungen für die Schwestern" (60.000,- DM) wurde um 16.216,97 DM über- -j schritten. Diese Mehrkosten entstanden aus folgendem Grund: Bisher wurde als Mqtterhausabgabe pro Person ein pauschaler Betrag von 500,- DM monatlich gezahlt. Inzwischen wurden die Sätze nach einer Zentralisierung dieser Aufgabe überprüft und auf das Niveau des Caritasverbandes angehoben. Die Mutterl hausabgabe beträgt nun in einigen Fällen rund 1.500, DM pro Person und Monat.
Die Haushaltsüberschreitungen werden gedeckt durch Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten (12.700,- DM) und bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (3.516,97 DM).
Alle obengenannten Beschlüsse wurden vom Stadtrat einstimmig gefaßt.
Auftragsvergaben
In nichtöffentlicher Sitzung erfolgten - ebenfalls durch einstim-l migen Beschluß - noch zwei Auftragsvergaben. Vergeben wurde] der Auftrag zur Anlegung der Baustraße im Gewerbegebiet „Horresser Berg" in Montabaur an die billigstbietende Firma. Die Kosten betragen 260.200,64 DM. Im Haushatsplan 1983 stehen 341.000,- DM bereit.
Weiterhin erteilte der Stadtrat den Auftrag für die Arbeiten, die von der Stadt zur Anlegung des Geh- und Radweges nach Eschelbach zu übernehmen sind. Der Auftrag wurde an die Firma, die das günstigste Angebot abgegeben hatte, erteilt.
Die Auftragssumme beläuft sich auf 26.848,05 DM. Im Haushalt 1983 stehen dafür 30.000,- DM bereit.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 404.177,61] DM.
Räume in der ehemaligen Katharinenschule werden für Vereins arbeit zur Verfügung gestellt
Die nach Auszug des Bauamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur freigewordenen Räume in der Katharinenschule sollen nach mehrheitlicher Aussage im Haupt- und Finanj ausschuß der Stadt Montabaur den ortsansässigen Verbänden und Vereinen (keine politischen) auf entsprechenden Antrag zur Verfügung gestellt werden.
Um einen Überblick über den Raumbedarf zu erhalten, ergeht an die Vereine die Bitte, entsprechende Anträge an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu richten. Über die Vergabe der Räumlichkeiten soll zu einem späteren Zeitpunkt | entschieden werden.
Aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur vom 7.3.1983
Weitere Renovierungszuschüsse gewährt
Dem Ausschuß wurden zwei weitere Anträge auf Gewährung , von Zuschüssen für Maßnahmen zur Gestaltung und Instandhai - tung von Gebäuden im historischen Teil der Stadt Montabaur vorgelegt. Diese Anträge beziehen sich auf die Renovierung eines Gebäudes in der Elisabethenstraße und eines im Bereich des Hinteren Rebstockes. Nach den bestehenden Richtlinien der Stadt ergibt sich für beide Maßnahmen ein Zuschußbetrag , von mehreren tausend DM. Der Ausschuß stimmte der Zuschuß gewährung einstimmig zu.
Fassadenwettbewerb soll auch im Jahre 1983 durchgeführt werden
Im Ausschuß wurde zur Diskussion gestellt, ob der im Jahr®

