I Montabaur 19/9/83
1 . Der Bebauungsplanänderung wird in der vorgelegten Form
zugestimmt.
2. Die Offenlage des Bebauungsplanes gemäß § 2 a Abs. 6 BBauG wird beschlossen.
HEILBERSCHEID
| Bebauungsplan/änderung "Ortslage" der Ortsgemeinde Heil- i berscheid
Offenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.9.1982 und 12.1.1983 die Änderung des Bebauungsplanes "Ortslage"
[gern. § 2 Abs. .1 BBauG beschlossen.
[Der Entwurf des Änderungsplanes nebst ergänzter Textfestsetzung und Begründung liegt gern. § 2 a, Abs. 6 BBauG in der Zeit
vom 14. März 1983 bis 14. April 1983 jeweils während der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 bis 18.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltyng Montabaur, 5430 Montabaur, Zimmer 201, Konrad-Adenauer- Platz 2, sowie nachrichtlich in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Heilberscheid während den ortsüblichen Dienststunden öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei per Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsge- Imeinde Heilberscheid mündlich oder schriftlich vorgebracht ■erden.
pie Änderung des Bebauungsplanes umfaßt:
I Die im Bebauungsplan mit 8,50 m Breite ausgewiesene f Brunnenstraße wird auf 6,50 m reduziert.
B. Die nicht überbaubare Fläche entlang der Gelbachstraße - verlaufend vom Einmündungsbereich zur Straße "Im Wiesengrund" bis zum Einmündungsbereich "Hettenstein- I Straße" - wird von 7 m auf 4 m reduziert, p. In die Textfestsetzungen zum Bebauungsplan wird aufge- nommen:
"Der Garagenabstand zur Eigentumsgrenze der Kreisstraße Nr. 163 muß mindestens 5 m betragen; die Längsneigung der I Garagenzufahrten darf 4 % nicht übersteigen".
Heilberscheid, 25. Februar 1983
Reichwein, Ortsbürgermeister
peniorennachmittag in Heilberscheid
Hm Sonntag, dem 20.3.1983, findet in der Gaststätte Feist
In Seniorennachmittag statt.
Peginn: 14.30 Uhr.
leinen etwaigen Überblick der Teilnehmerzahl zu erhalten, ■bitte ich eine unverbindliche Anmeldung bis zum 13.3.1983 Peirn Vorstand der Frauengemeinschaft.
Es sind alle Bürger unserer Gemeinde über 65 Jahre (Ehepart- Perauch unter 65 Jahre) herzlich eingeladen. Bitte bei Anmel- r n 9 angeben, wer abgeholt werden möchte.
Ausführung von Gemeindearbeiten
per Interesse hat, anfallende Gemeindearbeiten auszuführeh, F9e sich bitte bis zum 27.3.1983, bei mir melden.
| Reichweih, Ortsbürgermeister
|j,ENTERSHAUSEN
libung des Ortsgemeinderates Nentershausen
l le nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen [Met am Freitag, 11. März 1983, um 19.30 Uhr in der Turn- F'le statt.
IAGESORDNUNG pFENTLICHE SITZUNG
I' eratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushalts- I satzun 9 für das Haushaltsjahr 1983 sowie das I nvestitions- 1 jfogramm für die Jahre 1982 -1986 I eratun 9 und Beschlußfassung über die Gewährung eines ^Schusses an den Kirchenchor anläßlich des 125jährigen Jubiläums
3. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan "Östlich der B 49" im Rahmen desTäeteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG
4. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "Im Bereich östlich der B 49" (Bisherige Bezeichnung: "Östlich der B 49)
a) Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes
b) Zustimmungsbeschluß
c) Offenlegungsbeschluß y
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes "Steinbitz"
6. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
7. Nachwahl zu Besetzung des Umlegungsausschusses
8. Verschiedenes
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes Nentershausen, 28. Febr. 1983
Perne, Ortsbürgermeister
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Straßen "In der Hasenbitz" und "Am Hohlgraben" in Nentershausen
Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 17.12.1982 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Bezeichnung verlaufend von bis i
In der Hasenbitz Am Hohlgraben bis Unterdorfstraße Am Hohlgraben von Grundstück Nr. 687 einerseits und
667 andererseits
bis Grundstück-Nr. 670 einerseits und
668 andererseits
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 17.12.1982. RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt), Zimmer 202, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.
Nentershausen, 25. Februar 1983
Ortsgemeinde Nentershausen (S.) Perne, Ortsbürgermeister
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GIROD
MGV "Concordia" 1909 Girod
Zu einem gemütlichen Beisammensein am Samstag, dem 12.3. 1983, 20.00 Uhr, lädt der MGV "Concordia" alle aktiven Sänger mit ihren Frauen herzlich ins Vereinslokal ein.
Diese Einladung richten wir gleichzeitig an alle freiwilligen Helfer und Gönner des Vereins, die uns im letzten Jahr tatkräftig unterstützt haben. Auch sie sind mit ihren Ehegatten recht herzlich eingeladen.
Frauengemeinschaft Girod
Auf vielfachen Wunsch wandern wir am Donnerstag, dem 8.3. 83, nach Salz zum Berghof. Wer mitgehen möchte, möge sich bitte um 15.00 Uhr an der Bushaltestelle einfinden. Abends fahren wir mit dem Bus zurück.

