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Montabaur 2/9/83

Inge Meysel gastiert im Haus

Mons Tabor in Montabaur

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[Inge Meysel gastiert |am Mittwoch, dem j9. März 1983, um 20.00 Uhr im Haus Mons Tabor in Montabaur, in der Titelrolle von Maxim Gorkis Bühnenstück Wassa Schelesnowa.

Kartenvorverkauf:

Verbandsgemeinde­

verwaltung,

Rathaus Zimmer 204 Tel.: 02602/196110 Abendkasse ab 19.00 Uhr geöffnet.

Oie Laienspiel-AG des Staatl. Mons-Tabor-Gymnasiy Montabaur stellt vor:

Georg Büchner: Woyzeck Aufführungstermine: 11 ./T2./ 17. März 1983, 19.30 Uhr ^

Aula des Gymnasiums

Besucher s ind herzlich eilhgel aden.

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Öffenti Bekanntmachungen |

Kulturamt Westerburg Az. 00 - 0.2041, Lad.A.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG FÜR Dlt ORTSGEMEINDEN OBERELBERT, NIEDEREL­BERT, WELSCHNEUDORF, STAHLHOFEN, HOLLER, UNTERSHAUSEN UND STADT MONTABAUR

LADUNG

zur Bekanntgabe des durch Nachtrag I geänderten Flurbereini­gungsplanes (einschl. Obstbaum- und Holzausgleich) und zum Anhörungstermin über den Inhalt des geänderten Flurbereinigungs­planes. r'

l.

Im Flurbereinigungsverfahren Oberelbert, Westerwaldkreis, wird der durch Nachtrag I geänderte Flurbereinigungsplan gemäß §§ 59 Abs. 1 . und 60 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) i.d.F. vom 16.3.1976 -BGBl. I S. 546 am Donnerstag, dem 24. März 1983 vormittags von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr im Sportlerheim am Sportplatz in Oberelbert

den davon betroffenen Beteiligten bekanntgegeben.

Er liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für diese Beteiligten aus. Beauftragte des Kulturamtes werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunft­erteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung be­stimmt ist, wahrzunehmen.

Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II dieser Ladung) besteht erfah­rungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

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Jedem vom Nachtrag I betroffenen Beteiligten wird ein Aujj zugaus dem geänderten Flurbereinigungsplan zugestellt. I Auszug ist zu deh Terminen mitzubringen. Wenn Beteiligtei vollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt wordeij sind, geht der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. and« Vertreter. Miteigentümer (z.B. Miterben) erhalten zusammlj nur einen Auszug. Dieser wird in der Regel dem gemeinsam Bevollmächtigten, dem am Ort wohnhaften Mitbeteiligten oder dem in den Akten des Kulturamtes an erster Stelleg«! ten Mitbeteiligten zugestellt. Dieser ist verpflichtet,den Au^ auch den übrigen Mitbeteiligten zugänglich zu machen.

II.

Zur Anhörung der betroffenen Beteiligten über den Inhaftj des durch den Nachtrag I geänderten Flurbereinigungsplstf wird hiermit gemäß §§ 59 Abs. 2 und 60 FlurbG Termin«! räumt auf

DONNERSTAG, den 24. März 1983, vormittags 10.00 Uhr im Sportlerheim in Oberelbert

zu dem.die von diesem Nachtrag Betroffenen hiermit gef«' | den werden.

Widersprüche gegen den Inhalt des durch Nachtrag I g e ä r ten Flurbereinigungsplanes, insbesondere auch gegen dis

M Die Börgerzeitung erscheint wöchentlich. Herbusgeber, Druck u. Verlag: Verlag * Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Poslfo^ 1

Telefon (026 24) 3061-4, Telex 869502 mgirm - Verantwortlich für den Inhalt: Klaus Bdsler. I

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BÜRGERZEITUNG id?fentu B chen Bekanntmachungen der kommunalverwaltu^

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