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Montabaur - 6 - £ '33

hier: Erweiterung der überbaubaren Fläche der Grundstücke Flur 45, Nr. 93 und 96.

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anre­gungen der Träger öffentlicher Belange zur Bebauungsplan­änderung "Hemchen" im Rahmen des Beteiligungsverfah ' rens nach § 2 Abs. 5 BBauG

3. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplan­änderung "Hemcheh"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Offenlegungsbeschluß '

4. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und An­regungen der Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I" im Rahmen des Beteilig gungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG

5. Beratung und Beschlußfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes "Altstadt I"

a) Zustimmungsbeschluß

b) Offenlegungsbeschluß

6. Genehmidung einer überplanmäßigen Ausgabe des Hospital­fonds

7. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

5430 Montabaur, 21.2.1983

I. V. D r. H ü 11 e - I. Beigeordneter

Hinweis für die Mitglieder der CDU-Fraktion

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratsitzung findet am Dienstag, dem 1. März 1983 um 18.30 Uhr in der Gaststätte "Stadt Montabaur" Kannenbäckerstube statt.

Hinweis für die Mitglieder der SPD-Fraktion

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratsitzung findet am Montag, dem 28. Februar ?983 um 19.30 Uhr bei Herrn Karl-Heinz Bächer, im Farenau 4, 5430 Montabaur- Horressen, statt

Hinweis für die Mitglieder der FWG-Fraktion

Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 28. Februar um 19.30 Uhr im Hotel Schlemmer, Montabaur, statt.

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Ge­meindeabgaben für das Kalenderjahr 1983

(Festsetzung der Grundsteuer gern, § 27 Abs. 3 des Grund­steuergesetzes vom 7.8.1973 - BGBl I S. S65, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung - EGAO 1977 - vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 - der Hunde­steuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland- Pfalz vom 28.7.1980 in der derzeit geltenden Fassung) «

Die Ortsgemeinde Stadt Montabaur erhebt im Kalenderjahr 1983 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forst­wirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grund­vermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982.

Neue Abgabenbescheide werden grundsätzlich nicht erteilt.

Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbetrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgäben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuldner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festset­zung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Mbnats nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Montabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur ge­wahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben,

5430 Montabaur, den 21.2.1983 D r. H ü 11 e - I. Beigeordneter

Öffentliche Bekanntmachung

am Mittwoch, 16. März 1983 findet für den Bereich der Stadt Montabaur die gemäß §§16 und 64 Abs. 2 Nr. 3 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vorgeschrieben', Bürgerversammlung statt.

Beginn: 20.00 Uhr Ort: Haus Mons Tabor

Bereits ab 19.00 Uhr können dort Pläne und Zeichnungen kommunaler Vorhaben eingesehen werden.

TAGESORDNUNG DER BÜRGERVERSAMMLUNG:

1. Bericht des I. Beigeordneten der Stadt über die Vorha­ben der Stadt Montabaur im abgelaufenen Jahr 1982 und über geplante Maßnahmen

2. Bericht des I. Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen und Vorhaben der Verbandsgemeinde im Bereich der Stadt Montabaur

3. Aussprache und Anfragen

An der Bürgerversammlung nehmen als Gesprächspartner Vertreter des Stadtrates teil.

Montabaur 21. Februar 1983

Für die Verbandsgemeinde Montabaur

i. V. R e u s c h - I. Beigeordneter

Für die Stadt Montabaur

i.V. Dr. H ü t t e - I. Beigeordneter

Anmeldung für den Kindergarten

ACHTUNG!

Liebe Eltern,

wenn Ihr Kind in diesem Jahr einen der Kindergärten in Montabaur besuchen soll, sichern Sie sich einen Platz durch baldige Anmeldung.

Anmeldetermine in den drei Kindergärten:

28.2.83 - 11.3.83 in der Zeit von 8.00 - 11.00 Uhr 13.30 - 16.00 Uhr

Kindergarten St. Martin, Kindergarten St. Peter, Kinder­garten Don Bosco

Hauptschule Montabaur - Tag der offenen Tür

Die Hauptschule Montabaur veranstaltet am Samstag, < 26.2.1983 einen Tag der offenen Tür.

Den Eltern und allen an der neuen Hauptschule Interesse ist an diesem Tag in der Zeit von 9.00 - 12.00 Uhr GeW* heit gegeben, die neue Haupischule mit ihren gut ausge­statteten Fachräumen in aller Ruhe zu besichtigen.

Kundgebung mit Walther Lei Ter Kiep

Alle Bürgerinnen und Bürger ind recht herzlich eu e ' nBr öffentlichen Kundgebung in cüe Joseph-Kehrein-Schul® nach Montabaur eingeladen fi»r Montag, den 28. Febr. 17.00 Uhr. Es spricht Walther Leisler Kiep.

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