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Restfinanzierung d. Freizeitparks- 15.000,--DM

Straßeneinläufe und Einbau einer Trag-Deck-

»hicht auf den Nörrenpfad 100.000,- DM

Ausbau der hfehnengasse, in der der längst

jpllige Kanal mit verlegt wird, 100.000,- DM,

ä nteil der Gemeinde für den Ausbau der rtsdurchfahrt II. Bauabschnitt als verkehrs- iruhigte Zone, (nicht akit Fußgängerzone zl' verwechseln) 100.000,- DM,

Restfinanzierung des Struthwegeausbaues 54.000,- DM,

rneuerung des Erlenwegs- Teilausbau - 28.000,-- DM,

tu einer Gemeinde-Lagerhalle 50.000,- DM,

gerhalle der Gemeinde soll im Frühjahr errichtet werden

|it den Stimmen aller Ratsmitglieder wurde die Errichtung eiper erhalle beschlossen, die vornehmlich der Unterbringung des |jmeindlichen Gerätes dient. In ihr sollen auch notwendige an­dere Materialien wie Streusalz,Kaltteer usw. vorgehalten werden.

0sgeeigneter Standplatz wurde die Fläche rechts der Friedhofs- alle - vom Erlenweg aus vorgemerkt. Es besteht dort die Srbindung mit der vorhandenen Gemeindewerkstatt im Unter- ischoß der Friedhofshalle.

jer Planer wurde beauftragt, die Planung auf das vorhandene luwerk und den Charakter des Friedhofes als Grünanlage abzu- jellen.

ntscheidung über Einrichtung einer Bodenmassenablagerungs- ) vertagt

pe endgültige Entscheidung über den Antrag zur Bereitstellung per Erdablagerungsstätte, die alsdann auch Bodenmassen aus klichen Baugruben aufnehmen soll, wurde nicht getroffen, brwegsind vielmehr mit allen Beteiligten bei einer Ortsbesich- eung nähere Einzelheiten zu erörtern.

trenderungssperre für das Baugebiet "Wässer" beschlossen

Irvorgerufen durch die Änderung des Bebauungsplanes "Wässer' 1 der Weise, daß auch Doppelhäuser zugelassen werden, mußte | Dauer der Veränderungssperre für diesen Planbereich erneut flängert werden.

jp Rat stimmte dieser Verlängerung einstimmig zu.

pversorgung bis Ende 1984 abgeschlossen

i Rahmen der allgemeinen Bekanntgaben informierte der Orts- jrgermeister die Ratsmitglieder über die zu Beginn des Jahres jolgte Besprechung mit der EVM zur Baufortschreitung der Gas- Verlegung.

f Ortsbürgermeister wies darauf hin, daß die EVM beabsich- J' bis Bide 1983 alle Straßenzüge mit Erdgasrohren ausgestattet Inaben, so daß 1984 noch Restarbeiten und Hausanschlüsse folgen werden.

jlsab gleichzeitig bekannt, daß ab diesem Zeitpunkt der Teil

J Konzessionsvertrages erfüllt ist, der den Hauseigentümern Zuge der Gasrohrverlegung als Anschlußkosten den Pauschal- |[* s von SW). DM je Anschluß garantiert, lujieser Termin gilt nicht für das Neubaugebiet "Rest Helfen- isinstr.")

luseigentümer die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Hei- [9 auf Erdgas umzustellen, wird daher empfohlen, diesen istigen Zeitpunkt zu nutzen, ß ist abzusehen, daß spätere [Schlüsse ein Mehrfaches ausmachen.

thenchor erhält anteiligen Zuschuß zum Klavierkauf

Nich wie bei den örtlichen Männergesangvereinen verhielt | h der Rat zum Antrag auf Gewährung einer finanziellen prstützung bei der Beschaffung ihres neuen Klaviers durch ! n Kirchenchor.

JlbstverständIich war es geboten, bei der Zuschußhöhe die Verein von anderer Seite gewährte Unterstützung zu be­rgen, so daß die Gemeinde einen Anteilsbetrag zur f rfii 9ung stellt.

Spielmaterial für den Kindergarten finanziert

Einhellig vertraten die Ratsmitglieder die Meinung, dem kath. Kindergarten den erforderlichen Betrag zur Beschaffung des notwendigen Spielgerätes zur Verfügung zu stellen.

Dieser Bitscheidung war ein Antrag der Kindergartenleiterin vorausgegangen, die nach Eröffnung der 3. Kindergartengruppe nicht über die dringend notwendigen Spielgeräte verfügen konnte.

Mit dem bewilligten Zuschuß von 1.500,- DM können nunmehr alle Spielsachen angeschafft werden.

Grundstückstausch ermöglicht Baubeginn der Mehrzweckhalle

Durch den Tausch eines Gemeindegrundstücks mit dem Eigen­tümer des für die Mehrzweckhalle notwendigen Baugrundstücks an der Hauptschule konnte eines der größten Hindernisse für dieses Bauwerk beseitigt werden.

Hierzu wird ergänzend ausgeführt, daß nunmehr die größeren Probleme beseitigt sind und nach Abschluß der formellen Dinge (Baugenehmigung usw.) mit dem Baubeginn im Frühjahr zu rechnen ist, zumal auch das Land dank des persönlichen Ein­satzes unseres MdL seine Mittelzusage gemacht hat.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

NEUHÄUSEL

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Stzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am Donnerstag, 24. Februar 1983, um 20.00 Uhr im Sitzungs­raum des Gemeindehauses statt.

TAGESORDNUNG

I. öffentliche Sitzung:

1. Verpflichtung eines nachgerückten Ratsmitgliedes

2. Genehmigung der Niederschriften (öffentlicher Teil) über die Sitzung des Rates vom 13.12.1982 und 11.1.1983

3. Beratung und Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1981 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1981

4. Beratung und Beschlußfassung über Straßenbenennungen im Baugebiet "Auf der Haid"

5. Beratung und Beschlußfassung über die zweite Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

6. Beratung und Beschlußfassung über eine vereinfachte Ände­rung des Bebauungsplanes "Am Sauwald"

7. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung

1. GenehmigÜng der Niederschriften (nichtöffentlicher Teil) über die Sitzungen des Rates vom 13.12.1982 und 11.1.83

2. Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

3. Entscheidung über die Behandlung eines Widerspruches Hinweis zu TOP II/3

Bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes

(nichtöffentlicher Teil) in der Sitzung desbrtsgemeindera- tes am 11.1.1983 war der Ortsgemeinderat nicht beschluß­fähig. Es wird hiermit zum zweiten Male zum gleichen Gegen­stand eingeladen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß in dieser Sitzung die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder für die Beschlußfähigkeit des Ortsgemeinderates ohne Bedeu­tung ist (§ 39 Abs. 1 Satz 2 GemO)

4. Grundstücksangelegenheiten

5. Verschiedenes.

5411 Neuhäusel, 15.2.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat

Herr Emst Schüler hat sein Mandat als Mitglied des Ortsge­meinderates niedergelegt.

Gemäß § 42 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG) in der Fassung vom 13. Dez. 1963 (GVBI. S. 470), zu­letzt geändert durch Art. 6 des Zweiten Landesgesetzes zur-