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Volkshochschule
der Verbandsgemeinde Montabaur
JSEUMSBESUCHE
Inter anderem mit Blick auf die Limesausstellung der Rhein- litung, die manche schon in der Umgebung gesehen haben, ihoffentlich noch viele Interessenten in diesem Frühjahr [Montabaur sehen werden, ist eine Reihe von Musepmsbe- chen geplant.
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FRANKFURTER LIEBIEGHAUS, jssen Kostbarkeiten uns in einer etwa einstündigen Führung frgestellt werden, ehe Gelegenheit zum Besuch der
SONDERAUSSTELLUNG kND DES BAAL - 10 Jahre Kultur in Syrien - gegeben ist.
fermin: 2. März 1983 Wahrt: ca. 16.00 Uhr nckkehr gegen 23.00 Uhr
bstenfür Busfahrt, Eintritt und Führung: ca. 15,00 DM.
hmeldung bei der VHS-Geschäftsstelle, Rathaus, Zimmer 204, .02602/196.110.
ERMINVERSCHIEBUNG lOCHKURS-NUMMER 114
legen Erkrankung des Kursleiters muß der Kochkurs (Meisterlogramm) später beginnen.
(euer Termin: 19. April 1983, 17.00 Uhr fet: Berufsbildende Schule Montabaur, Schulzentrum
I er Kurs Nr. 113 „Salate" (Kalte Küche) wird später angekün- fgt.
Konzertveranstaltung der Stadt Montabaur
Haus Mons Tabor
Freitag, 4. März 1983, 20 Uhr
KONZERT
mit dem Mainzer
Kammerorchester
Leitung:
Prof. Dr. Günter Kehr Solist:
Christoph Lehmann,
Cembalo
Auf dem Programm stehen Werke von
Arcangelo Corelli
Giuseppe Torelli
Joh. Seb. Bach
und Antonio Vivaldi
Eintrittspreise:
Erwachsene 12,- DM, Jugendliche und Wehrpflichtige 6,- DM Kartenvorverkauf:
Verbandseemeindcverwaltung Montabaur, Rathaus, Zi. 204, Telefondurchwahl 02602/196110 Abendkasse ab 19 Uhr geöffnet.
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Vereine u. Verbände berichten
fD-P. Informationsstand in Montabaur
|® r P D P. Verbandsgemeindeverband MT ist am Samstag, dem Februar von 9.00 bis 13.30 Uhr mit einem Info-Stand in bntabaur am Rathaus vertreten.
Wzen Sie die Gelegenheit, sich unverbindlich zu informieren. f F.D.P. Bundestagskandidat Professor Reisinger und erfahre- ’ Kommunalpolitiker aus dem Westerwald stehen Ihnen für pgen gerne zur Verfügung.
onzert mit Bulgarischem Männerchor am 5.3.1983 im Haus Ns Tabor
y Samstag, dem 5. März 1983, 20.00 Uhr findet im Haus Mons f or in Montabaur ein großes Chorkonzert statt. Es wirken N der Männerchor GUSLA aus Sofia (Bulgarien) unter der f ltun 9 seines Chefdirigenten Vassil Stefanov und der MGV pndelssohn Bartholdy Montabaur unter der Leitung seines Porleiters, Musikdirektor FDB Hans Lingerhand. Die Veran- P tung verspricht ein Leckerbissen für die Freunde des Chor- i sa ngs zu werden, denn der bulgarische Chor ist einer der
besten Repräsentationschöre der Volksrepublik Bulgarien. Auftritte in Italien, Ungarn, Jugoslawien, Polen, DDR, Bundesrepublik Deutschland, Holland, Rumänien, Tschechoslowakei, Schweiz, Frankreich, UdSSR haben das Können des Chores vielfach unter Beweis gestellt.
Eintrittskarten sind im Vorverkauf im Haus Mons-Tabor, bei allen Chormitgliedern des MGV Mendelssohn Bartholdy und bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 206, Tel.
196108 zu erhalten. (Erwachsene 8,- DM, Jugendliche und
Soldaten 5,-- DM)
Das Kath. Bildungswerk informiert:
SUCHTVORBEUGUNG IN DER SCHULE In Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der psychisch-sozialen Beratungsstelle in Koblenz lädt das Kath. Bildungswerk Lehrer aller Schularten zu einem Gesprächskreis „Suchtvorbeugung in der Schule" ein.
Dabei sollen vielfältige Formen süchtigen Verhaltens, die in der Schule auftauchen, beschrieben und vorbeugende Maßnahmen für die jeweilige Schulart vorgestellt und erörtert werden.
Termin: Freitag, 25. Februar 1983, 15.00 Uhr im Kath. Bezirksamt Montabaur, Konferenzraum.
Die Burgerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451.
Telefon (026 24) 3061-4. ■ Telex 869502 mgirm - Veronfworf/ich für den Inhalt • Klous Basler. mm Quartalpreis DM 2,00. - Einzelstücke durch den Verlag zum Preis von DM 0,70 + Versondkosfen.
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f'An«' E_ r\^- C- I I L-l IM v3 öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltungen
l^ e forono Än £ er ^? en ^ ,c ^ ün ® en un< * ^ fem ^bei7agen gelten unsere a/lgemefnen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbe- ^^«onne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

