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bchenblatt

der Verbandsgemeinde Montabaur

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Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Soden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- SfOth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäuset, Niederelbert, Jiedererbach.Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, Velschneudorf ,

awie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember Ü73 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

khrgang 11

FREITAG, den 18. Februar 1983

Nummer: 7

Sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen ?

berzeugen Sie sich, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind!

re Eintragung im Wählerverzeichnis ist Voraussetzung, daß Sie Ihr Wahlrecht am 6. März 1983 ausüben lönnen.

Be haben Gelegenheit, bis zum 19. Februar 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt/ lontabaur, Rathaus, Zimmer 120) das Wählerverzeichnis einzusehen und sich von Ihrer Eintragung zu überzeu- K Falls Sie nicht eingetragen sind, können Sie während der Auslegungszeit (bis 19.2.1983) Einspruch beim linwohnermeldeamt einlegen.

Briefwahlunterlagen

pnn jeder Wahlberechtigte bis zum 4. März 1983, 18.00 Uhr auf Antrag bei der Verbandsgemeindever- [altung Montabaur, Rathaus, Zimmer 204 erhalten:

a) wenn er im Wählerverzeichnis eines Stimmbezirkes im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur eingetragen ist,

b) wenn er sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Stimmbezirkes aufhält,

c) wenn er seine Wohnung ab dem 31. Januar 1983 in einem anderen Wahlbezirk innerhalb der Gemeinde oder außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort' der neuen Wohnung nicht beantragt worden ist, verlegt,

d) wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Phere Hinweise darüber, wie der Wahlberechtigte die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem den Briefwahl- ! * er k§ en beigefügten Merkblatt angegeben. Nähere Auskünfte können auch beim Wahlamt der Verbandsge- jeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 204, Tel. 02602/196.108 eingeholt werden.