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Montabaur 14/6/83

folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.1.1983 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf 536.000,- DM

in der Ausgabe auf 536.000,- DM

VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf 365.000,- DM

in der Ausgabe auf 365.000,- DM festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0,- DM.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1 GRUNDSTEUER

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer A x 220 v.H.

b) für die Q-undstücke

Grundsteuer B 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und -kapital 300 v.H.

3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 24,- DM

für den zweiten Hund 48,- DM

für jeden weiteren Hund 72,-- DM

GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmi­gung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsge­meinde Boden wird hiermit erteilt:

*

I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)

1. GRUNDSTEUER

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

Hebesatz 220 v.H.

b) für Grundstücke (B)

Hebesatz 240 v.H.

2. GEWERBESTEUER

nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.

5430 Montabaur, den 27. Januar 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) I.V. Dünnes,

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.2.1983 bis 25.2.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Zimmer 110, öffentlich aus.

Boden, den 3.2.1983 Ortsgemeindeverwaltung Boden (L.S.) Eulberg, Ortsbürgermeister

HINWEIS

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön­

nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz GemO - vom 14 12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeinde­ordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

BebauungsplanAm Mühlenweg" der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen

Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 28.10, 1981 beschlossen, in der Gemarkung Goldhausen den Bebau­ungsplanAm Mühlenweg" aufzustellen.

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden: vom Dammweg

im Osten: von der Kreisstraße Nr. 103

im Süden: vom Mühlenweg

im Westen: vom Bodener Weg

Gemäß § 2a Abs. 1 und 2 BBauG ist die Beteiligung der Bürg« an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck ge­währen wir Einsichtnahme in die Entwurfsskizze in der Zeit vom 21. Februar 1983 bis 4. März 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zifj mer 201, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr)

5431 Ruppach-Goldhausen, 24. Januar 1983 Ferdinand, Ortsbürgermeister

o

Der CDU-Gemeindeverband Montabaur

veranstaltet am 26.2.1983 ab 15.00 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligenroth einen Seniorennachmittag mit buntem Pro­gramm.

Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 18.2.1983 an Franz Salz, Heiligenroth, Neustr. 83, Tel. 02602/17101,

Kurt Schneider, Ruppach-Goldhausen, Bodener Weg 23,

Tel. 02602/4851.

Dort erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veranstaltung.

HEILIGENROTH:

Treffen der Kirmesgesellschaft

Die nächste Sitzung derHelljererer Galljenäl" findet am Mi* woch, dem 16.2.1983 um 20 Uhr im Gasthof Neuroth statt.

Mandolinenverein Heiligenroth e.V.

Großer Preismaskenball am Rosenmontag, 20.11 Uhr, im Saale Neuroth. 1. Preis 100,- DM, 2. Preis 70,- DM, 3. Preis 30,- DM und viele Sachpreise.

Es spielen : The Tornados.

Es lädt ein: Der Mandolonenverein Heiligenroth e.V.

NEUHÄUSEL:

Ortsring Kostümball 13.2.1983, Neuhäusel

Großer Kostümball im Saale Kaltenhäuser am Fastnachtssonntag, dem 13.2.1983, 20.11 Uhr.

Die gesamte Bevölkerung wird eingeladen zu Jubel, Trubel,