Montabaur 14/6/83
folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.1.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 536.000,- DM
in der Ausgabe auf 536.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 365.000,- DM
in der Ausgabe auf 365.000,- DM festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
0,- DM.
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1 GRUNDSTEUER
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A x 220 v.H.
b) für die Q-undstücke
Grundsteuer B 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und -kapital 300 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 24,- DM
für den zweiten Hund 48,- DM
für jeden weiteren Hund 72,-- DM
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Boden wird hiermit erteilt:
*
I. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
Hebesatz 220 v.H.
b) für Grundstücke (B)
Hebesatz 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und -kapital Hebesatz 300 v.H.
5430 Montabaur, den 27. Januar 1983 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) I.V. Dünnes,
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 16.2.1983 bis 25.2.1983 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz, Zimmer 110, öffentlich aus.
Boden, den 3.2.1983 Ortsgemeindeverwaltung Boden (L.S.) Eulberg, Ortsbürgermeister
HINWEIS
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen kön
nen, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Boden oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland- Pfalz GemO - vom 14 12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770).
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Am Mühlenweg" der Ortsgemeinde Ruppach- Goldhausen
Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat am 28.10, 1981 beschlossen, in der Gemarkung Goldhausen den Bebauungsplan „Am Mühlenweg" aufzustellen.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: im Norden: vom Dammweg
im Osten: von der Kreisstraße Nr. 103
im Süden: vom Mühlenweg
im Westen: vom Bodener Weg
Gemäß § 2a Abs. 1 und 2 BBauG ist die Beteiligung der Bürg« an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Entwurfsskizze in der Zeit vom 21. Februar 1983 bis 4. März 1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zifj mer 201, Konrad-Adenauer-Platz 2, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr)
5431 Ruppach-Goldhausen, 24. Januar 1983 Ferdinand, Ortsbürgermeister
o
Der CDU-Gemeindeverband Montabaur
veranstaltet am 26.2.1983 ab 15.00 Uhr in der Vogelsanghalle in Heiligenroth einen Seniorennachmittag mit buntem Programm.
Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein und bitten um Ihre Anmeldung bis zum 18.2.1983 an Franz Salz, Heiligenroth, Neustr. 83, Tel. 02602/17101,
Kurt Schneider, Ruppach-Goldhausen, Bodener Weg 23,
Tel. 02602/4851.
Dort erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veranstaltung.
HEILIGENROTH:
Treffen der Kirmesgesellschaft
Die nächste Sitzung der „Helljererer Galljenäl" findet am Mi* woch, dem 16.2.1983 um 20 Uhr im Gasthof Neuroth statt.
Mandolinenverein Heiligenroth e.V.
Großer Preismaskenball am Rosenmontag, 20.11 Uhr, im Saale Neuroth. 1. Preis 100,- DM, 2. Preis 70,- DM, 3. Preis 30,- DM und viele Sachpreise.
Es spielen : The Tornados.
Es lädt ein: Der Mandolonenverein Heiligenroth e.V.
NEUHÄUSEL:
Ortsring Kostümball 13.2.1983, Neuhäusel
Großer Kostümball im Saale Kaltenhäuser am Fastnachtssonntag, dem 13.2.1983, 20.11 Uhr.
Die gesamte Bevölkerung wird eingeladen zu Jubel, Trubel,

