Montabaur 2/6/83
VERMÖGENSHAUSHALT Einnahme Ausgabe festgesetzt.
Konzertveranstaltung der Stadt Montabaur
Haus Mons Tabor
Freitag, 4. März 1983, 20 Uhr
KONZERT
mit dem Mainzer Kammerorchester
Leitung:
Prof. Dr. Günter Kehr
Solist: Christoph Lehmann, Cembalo
Auf dem Programm stehen Werke von
Arcangelo Corelli Giuseppe Torelli
Joh. Seb. Bach und Antonio Vivaldi
Emmttspreisc
Erwachsene 12,- DM, jugendliche und Wehrpflichtige 6,- DM Kartenvorverkauf Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zi. 204, Telefondurchwahl 02602/196110 Abendkasse ab 19 Uhr geöffnet
Offentl. ßekanntmachungen
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 17.253.750,-- DM
(davon Umschuldungen) (14.500.000,-- DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 4.890.000,-- DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4.000.000,-- DM
Für das Verbandsgemeindewerk werden im Wirtschaftsplan < festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 7.450.000,-- DM (davon entfallen auf Umschuldungen)
7.200.000,-- DM)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 318.000,--DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite
auf 500.000,-- DM
Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeind! nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4, 22 und 2^ Abs. 1 FAG n.F. erhebt, beträgt
34 v.H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG I
34 v.H. der Schlüsselzuweisung A 1983 an die verbandsara hörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FA
34 v.H. der Schlüsselzuweisung B 1983 an die Stadt Mont» baur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs.äj FAG.
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich ra
§28 Abs. 2 FAG.
Öffentliche Bekanntmachung
Die Verwaltung des Verbandsgemeindewerkes -Wasserversorgungbleibt am
17. und 18. Februar 1983 wegen Umzug geschlossen.
Ab 21.2.1983 befinden sich die Büroräume in der 2. Etage des Rathausaltbaues.
5430 Montabaur, 7.2.1983 V3rbandsgemeindewerk Montabaur Wasserversorgung
^Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1983 vom 1.2.1983
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vorVi 25.1.1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf - 17.700.600,--DM
in der Ausgabe auf 17.700.600,-- DM
§ 5
Die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasser!» tigung werden
a) für Anschlußnehmer, die ihr Abwasser ungereinigt dem Kanalnetz mit anschließender zentraler Kläranlage zufflij auf 1,25 DM pro m3 Frischwasserbezug,
b) für Anschlußnehmer, die über eigene Kläreinrichtungen (Hausklärgruben nach DIN 246 100) ihr Abwasser dem Kanalnetz ohne zentrale Kläranlage zuführen, auf 0,95D( pro m3 Frischwasserbezug
festgesetzt.
Die Abwasserabgabe nach § 12 in Verbindung mit § 13 Abs.i| der Satzung der Verbandsgemeinde Montabaur über die Erhfr] bung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abu« seranlage, von Beiträgen für den Anschluß an die öffentliche j Abwasseranlage sowie der Abwasserabgabe (Gebühren und Beitragssatzung „Abwasser" ) wird einheitlich für alle AnscM nehmer auf 0,12 DM pro m3 Frischwasserbezug festgesetzt.
II.
Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund des § 101 1 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) das Investitionsprogramm die Jahre 1982 -1986 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen > 41.003.000,-- DM
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