Montabaur 14/5/83
Es wird darauf hingewiesen, daß jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, spätestens fhnerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder bei der Bezirksregierung Koblenz - Landespflegebehörde - Anregungen oder Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift Vorbringen kann.
Das vorgesehene Naturschutzgebiet umfaßt in der Gemarkung Oberelbert: in Flur 3 die Flurstücke Nr. 39 bis 59, 61 bis 67,
177 bis 189, 191, 192 und 193 (tlw.)
sowie
in der Gemarkung Niederelbert
in Flur 12 die Flurstücke Nr. 97 bis 102, 160 bis
182, 299 (tlw.) und 312 bis 316.
5430 Montabaur, 1. Februar 1983 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
I.V. Reusch, I. Beigeordneter
sr&i.
NIEDERELBERT:
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 27.1.1983
Übertragung der Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft auf die Ortsgemeinde beschlossen
Nachdem die Jagdgenossenschaft Niederelbert in ihrer Gründungsversammlung am 16.12.1982 beschloß, ihre sämtlichen Rechte und Pflichten auf die Ortsgemeinde Niederelbert zu übertragen, erklärte nunmehr der Rat für die Ortsgemeinde die Zustimmung zur Übernahme der Rechte und Pflichten. In Übereinstimmung mit der Jagdgenossenschaft wurde festgelegt, daß der Reinertrag aus den Jagdpachteinnahmen für Maßnahmen zur Wildschadenverhütung im Wald und für den Feld- und Waldwegebau verwendet werden soll.
b) Die Fraktion Hubert Hübinger erklärte, daß nach ihrer Auffassung ein Bauantrag z.Zt. noch nicht gestellt werden sollte wegen der noch nicht abgeschlossenen Planung für den Rathausplatz. Es sollte zunächst die endgültige Planung des Platzes zur Abstimmung des Bauvorhabens abgewartet werden.
Die unterschiedlichen Auffassungen der Fraktionen wurden zur Abstimmung gestellt. Mit Mehrheit wurde daraufhin beschlossen, den Planungsauftrag bereits jetzt in Auftrag zu geben,
was
ASV Niederelbert
Samstag, 5.2.1983, 20.00 Uhr Rückkampf des ASV Niederelbert gegen Schifferstadt um den Aufstieg zur Rheinlandliga. Austragungsort ist die Elberthalle.
Zuschauer sind zu dieser wichtigen Begegnung recht herzlich eingeladen.
Möhnenverein
Donnerstag, 10.2.1983, 15.00 Uhr Karnevalszug der Möhnen durch den Ort. Anschließend gibt es für die Damen Kaffee und Kuchen. Ab 20.11 Uhr ist ein bunter Abend für jedermann im Gasthof Keul.
Freiwillige Feuerwehr Niederelbert
Die nächste Vorstandssitzung findet am Freitag, dem 4.2.1983 um 19.00 Uhr im neuen Mannschaftsraum, der sich im Rathaus Niederelbert befindet, statt. Wichtigster Punkt der Tagesordnung ist die Beschlußfassung über die Gestaltung des Raumes.
Die Übungen für die einzelnen Gruppen finden ab Monat Febril» 1983 wie folgt statt:
1. Gruppe Frink jeweils am 1. Samstag im Monat um 14.00 Uhr
2. Gruppe Diedert jeweils am 2. Samseag im Monat um 14 Uhr,
3. Gruppe Kilian, jeweils am 3. Samstag im Monat um 14 Uhr,
4. Gruppe Dennebaum, jeweils am 4. Samstag im Monat um 14.00 Uhr.
Wir bitten alle aktiven Wehrmänner um Beachtung.
OBERELBERT:
MGV Liederkranz
Mittwoch, 9.2.1983, 20.30 Uhr Treffen aller Sänger zur Gesang probe im Vereinslokal Pilgenröther
Großer Möhnenball
in der Gaststätte Pilgenröther. Wir laden alle Frauen mit Männern von Oberelbert herzlich.ein.
WELSCHNEUDORF:
Rosenmontagszug '83
Wir bitten alle, die am Rosenmontagszug 83 mit Wagen oder Fußgruppen teilnehmen wollen, ihre Teilnahme bei Hans Görg, Tel. 02608/629 oder Edgar Billaudelle, Tel. 02608/573 anzuzei gen.
Umbau der Scheune in der Kirchstraße 4 zum Geräteraum
Dem Ortsgemeinderat wurde ein Plan, der den Umbau der Scheune in der Kirchstraße 4 zum Geräteraum vorsieht, vorgelegt. Die Planung wurde anschließend zur Diskussion gestellt. Die kontrovers geführte Diskussion führte zu folgendem Ergebnis:
Möhnen von Welschneudorf
Zu unserem traditionellen Möhnenball mit buntem Programm am Schwerdon ierstag, dem 10.2.83,laden wir alle Närrinnen und Narren recht herzlich ein.
Ab 15 Uhr buntes Programm mit Kaffee und Kuchen im „Westerwälder Hof". Nochmaliger Programmablauf um 20.11 Uhr. Anschließend Tanz.
a) Die Fraktion Ewald Hübinger plädierte für eine unverzügliche Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens auf der Basis des vorgelegten Planes. Hinsichtlich der noch ausstehenden Planung für den Rathausplatz wurde erklärt, daß noch eine Überprüfung stattfinden sollte, ob das geplante Bauvorhaben sich in die Gestaltung des Rathausplatzes einpaßt.

