/lontabaur 7/4/83
Vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldungen sind beim /ersicherungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Tel. Durchwahl: 02602/12 346) für den Besuch in Montabaur jnd bei der Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg bei dieser j/orzunehmen.
)ie Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen.
TuS Ahrbach - Eisbachtal
isbachtaler informieren
lonntag, den 30.1.1983 1.00 Uhr A-Jugend-Rheinlandliga : in Ruppach/Goldhausen
i4,00Uhr Landesliga: Lahnstein-Eisbachtal II in Lahnstein J4.30 Uhr Amateuroberliga: Eisbachtal (mit Erich Klasin ) - FC Homburg (Südwestmeister)
Aus den Gemeinden
öffentliche Bekanntmachung
)ie nächste Sitzung des Stadtrates findet am DONNERSTAG, 3. Februar 1983 iichtöffentliche Sitzung um 17.00 Uhr Öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG:
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
3. Vergabe von Aufträgen "i
Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
Neuwahl, Ernennung und Einführung des I. Beigeordneten Beratung und Beschlußfassung über die Ausschreibung $ der Stelle des Bürgermeisters Bekanntgabe einer Darlehensumschuldung Beratung und Beschlußfassung über den 1. Nachtragsplan zum Kulturplan 1982/83
Genehmigung von überplanmäßigen . Haushaltsausgaben des Hospitalfonds für das Haushaltsjahr 1981 Aufnahme von Darlehen für Umschuldungszwecke Dauergenehmigung für die Verkürzung der Sperrzeit der Schankwirtschaft’. -Barbetrieb - „Moulin Rouge", in Montabaur, Alleestraße 7 und der Schankwirtschaft - Barbetrieb - „Pam-Pam-Club", Montabaur, Elisabethenstr. 27 Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken zur Bebauungsplanänderung „Himmelfeld l"im Bereich des Grundstückes Flur 37, Parzelle 76
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Himmelfeld I" im Bereich des Grundstückes Flur 37, Parzelle 76 hier: Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG. lO.Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und An-. r egungen zur Bebauungsplanänderung „HcrRSser Berg" im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 2 Abs. 5 BBauG.
^ Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung „Horresser Berg" hier: Reduzierung der Grünflächen T Zustimmungsbeschluß 2. Offenlegungsbeschluß ^.Verschiedenes', Bekanntgaben, Anfragen.
IVogel, I. Beigeordneter
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU-FRAKi;iON Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Dienstag, dem 1. Februar 1983 um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 31. Januar 1983,um 20.00 Uhr bei Herrn Paul Widner, Humbachstr. 5, Montabaur statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am Montag, dem 31. Januar 1983 um 20 Uhr im Strandbadcafe Deweß statt.
öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan „Altstadt IV" der Stadt Montabaur (Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes
Die Bezirksregierung hat mit Verfügung vom 4.1.1983 (Az. 379-5111-1 c) nachstehende Genehmigung des Bebauungsplanes „Altstadt IV" erteilt.
„Auf Antrag der Stadtverwaltung Montabaur wird der vor- bezeichnete Bebauungsplan gemäß § 11 Bundesbaugesetz genehmigt.
Die Genehmigung erstreckt $ich auf den Bereich außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes"'
Die Genehmigung des Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256, ber. S. 3617), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung'rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Bauamt - Konrad-Adenauer- Platz 2, 5430 Montabaur, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40'und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
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§ 155 a BBauG: Auszug
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
( 2 ) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.

